Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. Die Betroffenen müssen nun schnell handeln, um ihnen zustehendes Geld rückwirkend zu erhalten.
Betroffene, die wegen ihres Leistungsbezuges bereits durch einen Anwalt beraten werden, sollten möglichst bald Kontakt mit diesem aufnehmen und ihn bitten, einen Widerspruch einzulegen. Ansonsten sollte jede Familie einen Widerspruch schreiben.
Hierzu kann der folgende Text verwendet werden: