RA Reinhard Marx setzt sich in einer Abhandlung vom 29.11.06 mit den administrativen Problemen der Bleiberechtsregelung auseinander:
Ich habe mich im Hinblick auf die Ausschlussfrist und die zahlreichen ungeklärten Fragen (was ist z.B. mit den vom Widerruf Bedrohten, die an sich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, derzeit aber gar nicht ausreisepflichtig sind etc.) bemüht, möglichst frühzeitig für den Umgang mit dem BRB 2006 eine Abhandlung zu verfassen, mich dabei pragmatisch auch unter erschöpfender Auseinandersetzung mit den bisherigen
Bleiberechtsregelungen (1996/1999) und der dazu ergangenen Rechtsprechung auf administrative Probleme konzentriert und eine politische Wertung vermieden.