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Redebeitrag zur Abschiebehaft, Kundgebung gegen Abschiebung und Abschiebeknäste 06.08. Göttingen

Seit dem 1.08. sitzt Jetmir in Abschiebehaft. Abschiebehaft, was bedeutet das? Vom Gesetz her ist Abschiebehaft eigentlich nichts anderes als die Sicherstellung eines Verwaltungsaktes. Für die Betroffenen bedeutet dieses aber, dass sie bis zu längstens 18Monate in Haft genommen werden können, um ihre Abschiebung sicher zu stellen.

bleiberecht!:

Por Asyl: Katalog der Grausamkeiten - 35 Vorschläge aus dem BMI zur erneuten Verschärfung des Zuwanderungsrechts

Bereits in den ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung von Asyl- und Migrations-Richtlinien der EU hat das Bundesinnenministerium zu Beginn des Jahres unzählige Verschärfungen eingebracht, obwohl die Mindeststandards der EU eigentlich zu Verbesserungen der deutschen Rechtslage führen müssten. Die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs wurde von den Ergebnissen der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes abhängig gemacht, die die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verabredet hatten. PRO ASYL hatte sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Evaluierung beteiligt und Verbesserungsvorschläge gemacht (siehe: www.proasyl.de). Das Bundesinnenministerium hat neben der Zivilgesellschaft insbesondere Ausländerbehörden und die Landesinnenministerien angehört. Im Juli 2006 hat das Bundesinnenministerium einen Evaluierungsbericht herausgegeben und fast ausschließlich weitere Verschärfungen als Ergebnis der Evaluierung präsentiert.

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Noch weniger Bleiberecht in Niedersachsen! Entwurf zur Umsetzung aus dem NMI

Das Niedersächsische Innenministerium hat am 28.11.2006 einen Entwurf zur Umsetzung der Bleiberecvhtsregelung in Niedersachsen diskutiert. target ="_blank">Der Wortlaut des Entwurfs als pdf Der niedersächsiche Flüchtlingsrat kritisiert den Entwurf als zu restriktiv:

Abhandlung: Umsetzungsprobleme der Regelung

RA Reinhard Marx setzt sich in einer Abhandlung vom 29.11.06 mit den administrativen Problemen der Bleiberechtsregelung auseinander: Ich habe mich im Hinblick auf die Ausschlussfrist und die zahlreichen ungeklärten Fragen (was ist z.B. mit den vom Widerruf Bedrohten, die an sich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, derzeit aber gar nicht ausreisepflichtig sind etc.) bemüht, möglichst frühzeitig für den Umgang mit dem BRB 2006 eine Abhandlung zu verfassen, mich dabei pragmatisch auch unter erschöpfender Auseinandersetzung mit den bisherigen Bleiberechtsregelungen (1996/1999) und der dazu ergangenen Rechtsprechung auf administrative Probleme konzentriert und eine politische Wertung vermieden.

Kurzinfo zur Bleiberechtsregelung vom 17.11.06

Zwei übersichtliche Darstellung der Bleiberechtsregelung der IMK vom 17.11. Viele Fragen der praktischen Umsetzung werden allerdings erst zu beantworten sein, wenn die jeweiligen Erlasse der Länder zur Umsetzung vorliegen.

17.11.06 // Wortlaut der "Bleiberechtsregelung" durch die IMK

im Folgenden ist der Wortlaut der IMK-Entscheidung zum Bleiberecht dokumentiert sowei ein Auszug aus der Pressemittzeilung. Von der Bleiberechtsregelung ist nur noch die Regelung übrig geblieben.
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