Noch weniger Bleiberecht in Niedersachsen! Entwurf zur Umsetzung aus dem NMI
Das Niedersächsische Innenministerium hat am 28.11.2006 einen Entwurf zur Umsetzung der Bleiberecvhtsregelung in Niedersachsen diskutiert.
target ="_blank"> >>> Der Wortlaut des Entwurfs als pdf
Der niedersächsiche Flüchtlingsrat kritisiert den Entwurf als zu restriktiv:
"Bei kursorischer Durchsicht scheint
sich der Eindruck aufzudrängen, dass der Erlassentwurf vorhandene
Spielräume unnötig einengt und in der Konsequenz vielfach noch hinter
dem bayerischen Ausführungserlass (http://www.bleiberechtsbuero.de)
zurückbleibt:
- Obwohl geduldete Flüchtlinge bislang zu Sprach- und Integrationskursen
nicht zugelassen waren, will das MI einen Nachweis von ausreichenden
Deutschkenntnissen zur Voraussetzung für die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis machen. Das bayerische MI hat für entsprechende
Fälle die Erteilung einer bis zum 30.09. befristeten
Aufenthaltserlaubnis mit Aufforderung zum späteren Nachweis von
Deutschkenntnissen vorgeschrieben.
- Bei großen Familien soll ein ergänzender Sozialhilfebezug in
Niedersachsen nur bis zur Höhe des Kindergeldes erlaubt sein. Mit
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Bleiberechtsregelung
haben die Familien jedoch ohnehin Anspruch auf Kindergeld. Ein
ergänzender Bezug öffentlicher Leistungen, den die Innenminister laut
IMK-Beschluss großen Familien einräumen wollte, wird der
niedersächsischen Regelung zufolge also gar nicht gewährt.
- Der bayerische Erlass macht deutlich, dass nur bei vorsätzlicher
Täuschung oder beharrlicher Verhinderung einer Abschiebung ein
Ausschluss aus der Bleiberechtsregelung erfolgt. Das niedersächsische
Innenministerium wiederholt dagegen nur den unklaren IMK-Beschluss und
öffnet damit restriktiven Interpretationen Tür und Tor."
bleiberecht!:
Anhang | Größe |
---|---|
entwurf-nds.pdf | 44.49 KB |