Noch weniger Bleiberecht in Niedersachsen! Entwurf zur Umsetzung aus dem NMI

Das Niedersächsische Innenministerium hat am 28.11.2006 einen Entwurf zur Umsetzung der Bleiberecvhtsregelung in Niedersachsen diskutiert. target ="_blank"> >>> Der Wortlaut des Entwurfs als pdf Der niedersächsiche Flüchtlingsrat kritisiert den Entwurf als zu restriktiv: "Bei kursorischer Durchsicht scheint sich der Eindruck aufzudrängen, dass der Erlassentwurf vorhandene Spielräume unnötig einengt und in der Konsequenz vielfach noch hinter dem bayerischen Ausführungserlass (http://www.bleiberechtsbuero.de) zurückbleibt: - Obwohl geduldete Flüchtlinge bislang zu Sprach- und Integrationskursen nicht zugelassen waren, will das MI einen Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen zur Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis machen. Das bayerische MI hat für entsprechende Fälle die Erteilung einer bis zum 30.09. befristeten Aufenthaltserlaubnis mit Aufforderung zum späteren Nachweis von Deutschkenntnissen vorgeschrieben. - Bei großen Familien soll ein ergänzender Sozialhilfebezug in Niedersachsen nur bis zur Höhe des Kindergeldes erlaubt sein. Mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Bleiberechtsregelung haben die Familien jedoch ohnehin Anspruch auf Kindergeld. Ein ergänzender Bezug öffentlicher Leistungen, den die Innenminister laut IMK-Beschluss großen Familien einräumen wollte, wird der niedersächsischen Regelung zufolge also gar nicht gewährt. - Der bayerische Erlass macht deutlich, dass nur bei vorsätzlicher Täuschung oder beharrlicher Verhinderung einer Abschiebung ein Ausschluss aus der Bleiberechtsregelung erfolgt. Das niedersächsische Innenministerium wiederholt dagegen nur den unklaren IMK-Beschluss und öffnet damit restriktiven Interpretationen Tür und Tor."
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