In einer Pressemitteilung hat das OVG-Lüneburg heute den Richterspruch über Ahmed Siala bekannt gegeben: Richter Dr. Dieter Heidelmann sah keine Anhaltspunkte dafür, Ahmed den entzogen Aufenthaltstitel zurück zu geben. Die Abschiebung von Gazale Salame und ihre unerträgliche Situation in der Türkei sind damit besiegelt. In der Pressemitteilung keine Gelegenheit ausgelassen, die rassistischen Pauschalisierungen gegen Kurden aus dem Libanon zu wiederholen. Zum Beispiel mit Sätzen, wie diesem:
„Darüber hinaus ist im Rahmen der Gesamtbewertung zu Lasten des Klägers (A.S.) zu berücksichtigen, dass er trotz der Ermittlungsergebnisse des Beklagten (LK Hi) und wider besseres Wissen weiterhin bestreitet, die türkische Staatsangehörigkeit zu besitzen.“
Wie es bei Ahmed Siala mit der Staatsangehörigkeit bestellt ist, ist auf dieser Seite mehrfach dokumentiert. Damit hat die rassistische Diffamierungspraxis aus dem Amtsstuben des Innenministeriums und der Ausländerbehörden auch die Richterzimmer erreicht. Da das Urteil noch nicht vorliegt, muss mit weiteren Schweinereien gerechnet werden! Hier folgt die Pressemitteilung des OVG: