10.2.07// Aufruf zur Demonstration: Für die Rückkehr von Gazale Salame!

Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr 1-jähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte. Gazale ist mit 6 Jahren aus dem Libanon mit ihren Eltern vor dem Bürgerkrieg geflohen. Sie kannte weder die türkische Sprache, noch das Land und lebt jetzt alleinstehend in einem Elendsviertel in Izmir. Hintergrund der Abschiebung bilden Vorwürfe der Kreisausländerbehörde gegen Ahmed, er habe bei sei­ner Einreise falsche Angaben gemacht. Durch die Aufnahme des Verfahrens verlor Gazale den Aufent­haltsschutz (durch die Ehe) und wurde abgeschoben. Demonstration: Für die Rückkehr Gazales & ihrer Kinder! Sofort! 10. Februar 2007, 12h Bahnhofsvorplatz, Hildesheim FAHRT MIT DEM ZUG VON GÖTTINGEN: Treffen am Bahnhof um 9.55 Uhr - der Zug fährt um 10.07 Der Hildesheimer Aufruf [>>>Text als PDF-Datei<<<]: Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte. Seit zwei Jahren lebt Gazale jetzt unter entwürdigenden Umständen getrennt von ihren Töchtern und ihrem Mann in einer türkischen Vorstadtsiedlung bei Izmir. Sie ist psy-chisch am Ende und braucht dringend Unterstützung. Gazale war im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland geflohen. Sie ist in Deutsch-land aufgewachsen und hat hier zusammen mit ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder. Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990 auf-grund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jähri-gem Aufenthalt in Deutschland die Aufenthalts-genehmigung und schob sie in die Türkei ab. Alle an-deren Mitglieder der Familie Salame konnten da-gegen in Deutschland bleiben. Der Landkreis Hildes-heim begründete diese Entscheidung unter anderem damit, dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vor-fahren habe, die aus der Türkei stammten, und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die Fa-milientrennung sei daher nur „vorübergehend“. Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Ahmeds Familie lebt, so das Verwaltungsgericht, mindestens seit Mitte der 50er Jahre im Libanon und hat mit der Türkei nichts zu tun. Die Abschiebungs-entscheidung des Landkreises sei insofern „äußerst dünn“ begründet. Daraufhin entschied Landrätin Baule, dass der Landkreis die Entscheidung des Verwal-tungsgerichts anerkennen und die Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern ermöglichen wolle. Das Innen-ministerium wies den Landkreis jedoch förmlich an, beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen und eine Rückkehr von Gazale Salame nicht zu erlauben. Angesichts der Verzweifelung und Not der in die Türkei verbannten Gazale bemühte sich ihre Anwältin an-schließend darum, wenigstens bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren von Ahmed Siala eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Gazale zu errei-chen. Nach einer zunächst positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde des Landkreises auch diese Möglichkeit unterbunden und entschieden, dass Gazale bis zur end-gültigen Entscheidung über das Aufenthaltsrecht ihres Mannes kein Recht auf Zusammenleben mit ihrer Familie in Deutschland hat. Gazale befindet sich nach mehreren übereinstimmenden Gutachten in einer schweren psychischen Krise und ist suizidgefährdet. Sie muss unbedingt mit ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren! Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf den verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Familie! Es ist zynisch, wenn die Behörden ihnen raten, doch in der Türkei zusammen zu leben: Gazale und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Ahmed spricht kein türkisch und kann in der Türkei keine Arbeit finden. Die beiden hätten wie ihre Kinder längst einen deutschen Pass, wenn der Landkreis ihnen nicht ihr Auf-enthaltsrecht entzogen hätte. Sie gehören hierher und nicht in ein ihnen fremdes Land. Wir fordern, dass die Behör-den ihre Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwal-tungsgericht umgehend zurücknehmen und Ahmed Siala seine Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeben. Wir for-dern, dass Gazale endlich wieder zu ihrer Familie zurück-kehren kann!

LibaSoli:

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