Oberverwaltungsgericht entscheidet über Gazale Salame und Ahmed Siala!

26.9.07 Pressemitteilung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates Bis jetzt haben rund 450 Leute Mails an Wegener und Schünemann geschickt. Oberverwaltungsgericht entscheidet am 27.09.2007 über Aufenthaltsrecht von Ahmed Siala Am kommenden Donnerstag, den 27.09.2007, wird das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ab 9.00 Uhr über die Frage beraten, ob die Ausländerbehörde des Landkreis Hildesheim dem libanesischen Bürgerkriegsflüchtling Ahmed Siala im April 2001 seine Aufenthaltsbefugnis wegnehmen durfte. Der Fall hat aufgrund der vom Landkreis Hildesheim im Februar 2005 durchgeführten Abschiebung der Frau von Ahmed Siala, Gazale Salame, bundesweit Aufsehen erregt, da die Familie durch diese behördliche Maß-nahme seit zweieinhalb Jahren getrennt ist (siehe http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/gazale-salame-aufruf-zum-e-mail-protest/). Grundsätzliche Bedeutung hat die Entscheidung des OVG Lüneburg jedoch nicht nur im Hinblick auf die Familientrennung, sondern auch in Bezug auf die Frage, ob einem Flüchtling, der fast sein ganzes Leben in Deutschland lebt, bestens integriert und faktisch zum Inländer geworden ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland auch noch nach 22 Jahren unter Hinweis auf Vorfahren abgesprochen werden kann, die ihn und andere Familienmitglieder angeblich in einem anderen Land registrieren ließen, selbst wenn der Flüchtling von einer solchen Registrierung nichts wusste. Der heute 28 Jahre alte Ahmed Siala floh als sechsjähriges Kind bereits im Jahr 1985 aus der „Hölle von Beirut“ nach Deutschland und erhielt im Jahr 1990 im Rahmen einer allgemeinen Bleiberechtsregelung, die u.a. Libanesen und staatenlose Kurden aus dem Libanon begünstigte, eine Aufenthaltsgenehmigung. Mehr als zehn Jahre später entzog der Landkreis Hildesheim Ahmed Siala die Aufenthaltsbefugnis mit der fragwürdigen Begründung, seine Familie habe Vorfahren aus der Türkei und sei dort registriert. Die Familie Siala gehört der ethnischen Gruppe der sog. „Mahalmi“ an, einer arabischsprachigen Minderheit, die ursprünglich in der Türkei in der Nähe von Mardin lebte und im Zuge der Türkisierungspolitik unter Atatürk ab Mitte der 1920er Jahre aus der Türkei in den Libanon floh. Im Libanon werden die Mahalmi als „Kurden“ bezeichnet. (Hintergründe: siehe http://www.libasoli.de/doku/freckmann.html) Ahmed Siala hat mit der Türkei noch nie etwas zu tun gehabt. Es steht fest, - dass seine Familie sich ab Mitte der 50er Jahre um die Erteilung der libanesischen Staatsbürgerschaft bemühte (die dann erst 1994 erfolgte, als die Familie längst in Deutschland war), - dass alle seine elf Geschwister im Libanon geboren sind, - dass er nie Gebietskontakt zur Türkei hatte, kein türkisch spricht, und - dass auch nie ein türkischer Pass beantragt wurde. Der Landkreis Hildesheim führt als Beweis für eine angeblich vorliegende türkische Staatsbürgerschaft von Ahmed Siala einen türkischen Registerauszug an, in dem eine Familie unter einem anderen Namen genannt ist, die gewisse Ähnlichkeiten mit Familie Siala aufweist. Allerdings werden in dem Registerauszug auch Personen aufgeführt, die es in der Familie Siala nicht gibt. Umgekehrt gibt es für einzelne Familienmitglieder der Familie Siala in dem Registerauszug keine Entsprechung. Wie der Registerauszug überhaupt zustande kam ist unklar.* Das Verwaltungsgericht Hannover bezeichnete die Begründung des Landkreises Hildesheim für die Abschiebungsentscheidung in seinem Urteil vom 21.06.2006 denn auch als „sehr dünn“ und hob die Entscheidung auf. Dagegen stellte der Landkreis Hildesheim auf Weisung des niedersächsischen Innenministeriums einen Berufungsantrag, der jetzt vor dem OVG Lüneburg zur Entscheidung kommt. gez. Kai Weber * Die Eintragungen sind von dem Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. In ländlichen Gegenden war es in der Vergangenheit oder ist es noch heute nicht unüblich, dass Eintragungen auch von entfernten Verwandten, Dritten oder Dorfvorstehern veranlasst werden.