PE zur abgebrochenen Abschiebung aus Göttingen in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2017

In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2017 sollte zum wiederholten Male ein junger Mann aus der Elfenbeinküste im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien abgeschoben werden, obwohl der Ausländerbehörde eine Traumatisierung ärztlich attestiert bekannt war. Die Ausländerbehörde setzte die mit der Abschiebung beauftragten Einsatzkräfte über diese Erkrankung aber nicht in Kenntnis, sondern stattete diese im Gegenteil darüber hinaus – auch zum wiederholten Male – mit dem Schlüssel zu den privaten Räumen des jungen Mannes aus. Sie drangen nachts gegen 03:30 in die Wohnung von Herrn K. ein, holten ihn überfallartig aus dem Schlaf und fuhren ihn zum Flughafen Frankfurt / Main.

Da sich K. dort allerdings vehement weigerte, das Polizeifahrzeug zu verlassen und die Polizeikräfte nachdrücklich von seiner Traumatisierung überzeugen konnte, wurde die Abschiebung abgebrochen.

Aufgefallen war die nächtliche Überfallaktion der Deutschlehrerin, zu der Herr K. regelmäßig in den A2 Kurs geht. Geschockt von der Abschiebung ihres Schülers wandte sie sich an die Sozialarbeiterin, die ihm in seinen Integrationsbemühungen zur Seite steht, und an den AK Asyl.

Da Menschen mit derartigenÜberfällen immer wieder aus ihren Betten gerissen werden und bis heute alle Proteste durch Unterstützer*innen folgenlos verhallen, wollen wir heute in diesemZusammenhangnur an die Zahlen der Bundesregierung erinnern, die für das zweite Quartal 2017 vorliegen:Auf 1.699 Überstellungen aus Deutschland in andere europäische Staaten sind1.669 Überstellungen nach Deutschland gekommen. Bleibt, diese Nullsummen-Farce mit den Worten der BAG Asyl in der Kirche vom 01. Juli diesen Jahres zu kommentieren: „Es gäbe deutlich weniger Kirchenasyle, wenn Rückführungen nicht mehr in solche europäischen Mitgliedstaaten erfolgen würden, in denen Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden häufig, zum Teil systematisch, verletzt werden. Dies betrifft zum Beispiel (...) Italien, wo aus Deutschland zurückgeschickte Menschen meist auf der Straße ohne Versorgung leben müssen.“

Gleichzeitig treten wir weiter ebenso für das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein, wie wir gegen die Misshandlung Geflüchteter protestieren, die ohne jede Not wie Stückgut über den europäischen Kontinent gejagt werden.

Wir fordern ein Ende der Abschiebung und unterstützen die Anstrengungen des Netzwerks „Solidarity-City“ für eine abschiebefreie Stadt!

AK Asyl Göttingen im September 2017

bleiberecht!:

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