Fax-Kampagne: Keine Einstellung des „Bremer Brechmittelprozesses“!

Hallo liebe Leute,am Freitag, den 24. Mai hat die Schwurgerichtskammer am Bremer Landgericht verkündet, dass sie bereits nach der Hälfte der angesetzten Prozesstermine zu der Auffassung gelangt sei, dass das Verfahren gegen den Angeklagten nach § 153a der Strafprozess-Ordnung eingestellt werden sollte. Die Einstellung des Verfahrens ist rechtlich möglich, ohne dass die Angehörigen von Laye Alama Condé, die durch die Nebenklage im Prozess vertreten sind, dem zustimmen müssen. Anders als bei den beiden früheren Freisprüchen wäre nun auch jegliches weitere Rechtsmittel ausgeschlossen. Damit käme das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer neuerlichen Verhöhnung des Toten gleich. Am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen über die höchstrichterlich als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe stünde dann ein weiterer juristischer und politischer Skandal!  Die Einstellung des Strafverfahrens (voraussichtlich) beim Prozesstermin am 14. Juni kann nur mit großem politischen Druck verhindert werden. Neben öffentlichen Aktionen und einer Demonstration in Bremen (Dienstag, 11. Juni, 16.30 Uhr ab Ziegenmarkt), ist es unser Ziel, dass möglichst viele Menschen den Protestbrief unterstützen und an die Staatsanwaltschaft, den Justizsenator und das Bremer Landgericht faxen. Bitte nehmt euch dafür ein paar Minuten Zeit, die Adressen & Tipps zum Faxe versenden kommen weiter unten. Ganz am Ende und im Anhang findet ihr den Protestbrief.Wer sich einen Eindruck davon verschaffen will, wie das Strafverfahren bisher gelaufen ist, findet Berichte von den meisten Bremer Verhandlungstagen sowie Zusammenfassungen der beiden BGH-Entscheidungen unter www.initiativelayeconde.noblogs.org Zum Hintergrund – ein Blick zurückDer Einsatz von Brechmitteln gegen verdächtige Personen begann in Bremen schon 1992. Bis zum Tod von Laye Condé ist das Brechmittel über tausendmal zum Einsatz gekommen, oft mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft ordnete 1995 entgegen bereits damals bestehender Bedenken die zwangsweise Verabreichung über eine gewaltsam zu legende Nasensonde an, wenn sich ein Beschuldigter weigern sollte. Politisch direkt verantwortlich für diese rassistische und zutiefst unmenschliche Polizeipraxis war der damalige Justizsenator und langjährige Senatspräsident Henning Scherf. Diese Praxis wurde in Bremen sogar auch dann nicht gestoppt, als am 9. Dezember 2001 in Hamburg Achidi John mit einem Brechmitteleinsatz getötet wurde.Ende Dezember 2004 wurde Laye-Alama Condé aus Sierra Leone, der seit Jahren in Bremen lebte, am Sielwall von zwei Zivilpolizisten verhaftet und unter Verdacht des Drogenbesitzes in das Polizeirevier Vahr verbracht. An Armen und Beinen auf einem Behandlungsstuhl gefesselt, wurde ihm von dem Arzt Igor Volz gewaltsam Brechmittel verabreicht und in einer stundenlangen Prozedur über eine Nasensonde so viele Liter Wasser in den Magen gepumpt, dass seine Lungen überfluteten und er erstickte. Laut der Feststellungen der Justiz waren dabei auch die beiden anwesenden Polizisten aktiv tätig. Laye-Alama Condé ist in den Räumen der Bremer Polizei grausam gequält und regelrecht ertränkt worden. Er starb am 7. Januar 2005, am selben Tag wie Oury Jalloh in Dessau. Laye Alama Condé wurde 35 Jahre alt.Rassistische Tötung wird staatlich legitimiert: Die politisch Verantwortlichen reagierten 2005 mit kaltem Zynismus. Der damalige Innensenator Röwekamp rechtfertigte den Brechmitteleinsatz im Fernsehen mit den Worten, „Schwerstkriminelle“ (gemeint waren mutmaßliche Kleindealer) müssten eben „mit körperlichen Nachteilen rechnen. Über 1.000 Menschen demonstrierten wenige Tage später unter dem Motto "Das war Mord, Herr Röwekamp!"gegen „Brechmittelfolter“ und Rassismus. Der heutige SPD-Innensenator Ulrich Mäurer, damals Justiz-Staatsrat unter Scherf, vermerkte lapidar zum polizeilichen Tötungsakt, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass die was falsch gemacht haben.“ Ein Wort der Trauer und des Bedauerns gegenüber den Angehörigen Laye-Alama Condés ging den Verantwortlichen bis heute nicht über die Lippen, ganz zu schweigen von der Übernahme der politischen Verantwortung.Auch nach acht Jahren und bisher zwei Gerichtsprozessen bleibt festzustellen: Es gibt eine Tat, es gibt einen Toten, aber keine verurteilten Täter. Die beteiligten Polizisten, die den Einsatz eigenmächtig angeordnet hatten und während der Tortur den Kopf und einen Arm von Laye-Alama Condé festgehalten hatten sowie der (damalige) Leiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes Michael Birkholz werden nicht mehr rechtlich belangt werden können. Obwohl der Bundesgerichtshof in seiner ersten Revisionsentscheidung 2009 noch ausdrücklich angeregt hatte, „bisher unbehelligte Nebentäter“ (BGH) anzuklagen, war die Bremer Staatsanwalt dazu erst dann aktiv geworden, als die Verjährungsfristen der aus ihrer Sicht in Frage kommenden Straftaten bereits abgelaufen waren. Angeklagt war lediglich der beteiligte Arzt. 2008 und 2010 wurde er vom Bremer Landgericht freigesprochen, beide Male wurde der Freispruch vom Bundesgerichtshof mit Hinweis auf große Verfahrensfehler und auf die augenfällige Schuld des Arztes kassiert. Zuletzt im Juni 2012: Der BGH bezeichnete das 2. Bremer Urteil unmissverständlich als „fast grotesk falsch“. Der Vorsitzende Bundesrichter Basdorf fand damals deutliche Worte in Richtung Bremen: "Die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben für sich eindeutig einen Sachverhalt, der einen Schuldspruch der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt. In aller Eindeutigkeit." Aber offenbar plant nun auch die dritte Bremer Kammer, sich ein weiteres Mal über den Bundesgerichtshof hinwegzusetzen. In ihrer mündlichen Stellungnahme am 24. Mai verkündete die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel, es würde sich aus ihrer Sicht nur um ein Delikt der „fahrlässigen Tötung“ handeln. Juristisch ist das ein gravierender Unterschied, da es sich bei Körperverletzung mit Todesfolge um ein „Verbrechen“ handelt, bei dem das Verfahren nicht wie bei einem „Vergehen“, wie z.B. fahrlässige Tötung, einfach eingestellt werden kann. Die Richterin bezeichnete im Gerichtssaal das Handeln des Angeklagten als „unglücklich“. Durch eine Einstellung könnte er von dem Druck befreit werden, der seit über acht Jahren auf ihm laste. Eine Einstellung sei zwar rechtlich nicht unproblematisch, orientiere sich aber „am Menschen“ (!). Brechmitteleinsatz ist Folter - rassistische Kontrollen und Polizeimethoden gehen weiterUnabhängig vom Ausgang des Prozesses gegen den Polizeiarzt hat das ganze Bremer Verfahren aber schon jetzt seinen Platz in der Geschichte der Justiz- und Politikskandale sicher. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnete schon 2006 den zwangsweisen Brechmitteleinsatz als unmenschliche und erniedrigende Behandlung, die gegen das Folterverbot des Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Nach dem Tod von Laye-Alama Condé musste Bremen die zwangsweise Durchführung einstellen, mit der „freiwilligen“ wird jedoch weitergearbeitet. Im Fall einer Weigerung drohen vier Tage Haft, um möglicherweise Drogen im Stuhlgang zu finden. Im Klartext: vier Tage Freiheitsentzug wegen eines Verdachts. Vermehrt kommt es bei Drogenkontrollen auch zu körperlichen Übergriffen. Polizist_innen drücken dabei Verdächtigen von hinten die Kehle zu, um ein Schlucken von Drogen zu verhindern. Die Methode hat sich geändert, der Rassismus ist geblieben. Menschen nicht-weißer Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft sind durch deutsche Polizist_innen und Vertreter_innen der Institutionen ebenso wie durch Rassist_innen auf der Straße täglich Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt und sind sogar oft mit dem Tode bedroht. Die Praxis der Brechmittelvergabe kann in Vergangenheit und Gegenwart als gezielte rassistische Verfolgungs- und Foltermethode bezeichnet werden, denn sie richtet sich nahezu ausschließlich gegen Schwarze. Rassismus tötet- Laye-Alama Condé und Oury Jalloh sind keine Einzelfälle!• Amir Ageeb, erstickt am 28.5.1999 im Zuge seiner Abschiebung aus Frankfurt/Main, bei der er von BGS-Beamten gefesselt und geknebelt wurde• N’deye Mareame Sarr, erschossen am 16.7.2001 in Aschaffenburg von einem Polizisten während eines Einsatzes bei ihrem deutschen Ehemann, der die gemeinsamen Kinder entführt hatte• Achidi John, getötet am 9.12.2001 durch einen zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln in Hamburg• Dominique Kouamadio, erschossen am 14.4.2006 unter ungeklärten Umständen von einem Polizisten vor einem Kiosk in Dortmund durch zwei schnell hintereinander abgegebene Schüsse in Bein und Herz• Christy Schwundeck, erschossen am 19. Mai 2011 durch die Polizei unter ungeklärten Umständen im Jobcenter in Frankfurt/Main nach einem Streit mit ihrem SachbearbeiterIn all diesen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingestellt, es wurde niemals ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen. • Strafrechtliche Verfolgung der Täter!• Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen!• Stoppt rassistische Polizeigewalt! Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condéc/o Flüchtlingsinitiative e.V.Bernhardstr. 1228203 BremenUnd hier die Fax-, Post- und Mail-Adressen vom Bremer Justizsenator, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Bitte schickt den Protestbrief an eine oder beide der hier angegeben Adressen. Wir wissen, dass viele kein eigenes Fax-Gerät haben. In vielen Postfilialen, Telefon- und Internetshops können aber immer noch Faxe verschickt werden. Eine werbefinanzierte Möglichkeit, umsonst online Faxe zu verschicken, die dann bei einem realen Fax-Gerät ankommen, findet sich zum Beispiel unter http://www.freepopfax.com. Ansonsten ist es natürlich auch möglich, den Brief per Post zu verschicken. Auf jeden Fall macht es in unseren Augen einen großen Unterschied, ob die Empfänger reale Protestbriefe bekommen, die zumindest einmal in die Hand genommen werden müssen, oder ob „nur“ Mails ankommen. Wir freuen uns über eine kurze Rückmeldung darüber, an wen Faxe geschickt wurden, unter: initiative_layeconde@yahoo.de  Staatsanwaltschaft Bremen, Ostertorstraße 10, 28195 BremenFax-Nummer: (0421) 361-96778Mail: office@staatsanwalt.bremen.de

Senator für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22, 28195 BremenFax-Nummer: (0421) 361-2584Mail: Office@justiz.bremen.deLandgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 BremenFax-Nummern: (04 21) 4 96-48 51 und 4 96-1 02 09Mail: office@landgericht.bremen. Im folgenden der Protestbrief (im Anhang auch als pdf zum Ausdrucken und per Hand ausfüllen)

Offener Brief an den Bremer Justizsenator, die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Bremen

Vorname, NameStraße/HausnummerStadt

Ort___________Datum____________

Betrifft: Keine Einstellung des „Bremer Brechmittelprozesses“

Sehr geehrter Herr Senator für Justiz und Verfassung Günthner,Sehr geehrte Herren Staatsanwälte Sauer und Dr. Rothe,Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn,sehr geehrte Frau Vorsitzende Richterin Lätzel,sehr geehrte Herren Richter am Landgericht Kemper und Cornelius,sehr geehrte Präsidentin des Landgerichts Goldmann,

mit Entsetzen habe ich vernommen, dass die Strafkammer 21 (Schwurgericht 1) offenbar plant, den mittlerweile dritten Durchgang des Prozesses wegen der Tötung von Laye Alama Condé aus Sierra Leone nach §153a Strafprozessordnung einzustellen. Mir ist bekannt, dass dies vorbehaltlich der Zustimmung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft rechtlich möglich ist. Nach § 153a StPO kann das Gericht das Verfahren einstellen und „zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“Politisch allerdings käme eine Einstellung aus meiner Sicht nach den beiden Freisprüchen in den ersten Verfahren einer weiteren Verhöhnung des Opfers und seiner durch die Nebenklage vertretenen Familie gleich, die weder ein Mitspracherecht noch die Möglichkeit weiterer Rechtsmittel hätte, wie noch im Falle der zwei erfolgreichen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). In der öffentlichen Wahrnehmung drängt sich dadurch fast zwangsläufig der Eindruck auf, dass das Landgericht gerade einer solchen, dann dritten Überprüfung durch den BGH einen Riegel vorschieben will.Bei der Tötung eines Asylsuchenden durch die gewaltsame Brechmittelvergabe im Polizei-gewahrsam handelt es sich nicht um irgendeinen Fall unter vielen. Das Bremer Verfahren wurde nicht nur in der Juristenausbildung immer wieder zur Diskussion gestellt, schon die beiden BGH-Urteile machen deutlich, wie rechtlich umstritten der Sachverhalt offenbar nach wie vor ist. In den Medien wurde auch über das dritte Verfahren bundesweit berichtet. Das Bremer Gericht muss daher zu einem Urteilsspruch kommen, der auch weitere Rechtsmittel zulässt, und zwar gerade weil das öffentliche Interesse nach wie vor hoch ist und nicht z.B. mit einer einmaligen Zahlung des Angeklagten an die Staatskasse oder an wen auch immer „beseitigt“ werden könnte. Anders formuliert: wenn ein Mensch im Polizeigewahrsam getötet wird, muss dazu ein Gericht mit einem Urteil Stellung nehmen und darf sich der juristischen Bewertung nicht entziehen. Eine Einstellung gegen den erklärten Willen der Hinterbliebenen wäre ein absolut fatales und falsches Signal. Denn damit würden Sie ein für alle Mal feststellen, dass der gewaltsame Tod eines Asylsuchenden in einem Polizeirevier nicht wichtig genug ist, um darüber ein Urteil zu fällen. Am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen über die vom Europäischen Menschengerichtshof als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe stünde dann nicht weniger als ein weiterer juristischer und politischer Skandal, für den die Bremer Justiz verantwortlich zeichnen würde. Ich möchte Sie daher eindringlich dazu auffordern, von einer Einstellung im „Brechmittelprozess“ abzusehen!Mit freundlichen Grüßen