Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ruft zur Belagerung der Dessauer Staatsanwaltschaft ab dem 12. November 2012 auf

Bild: 
Oury Jalloh
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ruft zur Belagerung der Dessauer Staatsanwaltschaft ab dem 12. November 2012 auf Wir fordern die Mordanklage! Seit fast zwei Jahren wird der Revisionsprozess um den Tod von Oury Jalloh vor dem Magdeburger Landgericht verhandelt. Obwohl die Beweislage immer eindeutiger fûr die Ermordung von Oury Jalloh durch Dessauer Polizeibeamte spricht, hält die Staatsanwaltschaft an der Selbstmordtheorie fest. Ihrer Meinung nach hat sich der an Händen und Fûssen gefesselte Oury Jalloh mit einem Feuerzeug selbst angezûndet. Dabei wurde im Juni 2012 anhand von Untersuchungen durch das LKA Stuttgart eindeutig festgestellt, dass sich weder Spuren der DNA noch Faserreste von Oury Jallohs Kleidung an dem Feuerzeugrest befanden. Die Nebenklagevertretung forderte deshalb eine Untersuchung der Faserreste, die dem Feuerzeug tatsächlich anhafteten. Das Magdeburger Landgericht lehnte den Beweisantrag jedoch mit der Begrûndung ab, weitere Untersuchungen in diese Richtung sind im Sinne der Anklageschrift nicht beweisfûhrend. Mit dieser Haltung machten die Richter einmal mehr deutlich, dass sie nicht gewillt sind, die Todesursache von Oury Jalloh aufzuklären. Hartnäckig beschränken sie die Beweisaufnahme auf die Frage, ob der Angeklagte Dienstgruppenleiter Andreas Schubert zeitlich in der Lage gewesen wäre, dem brennenden Oury Jalloh das Leben retten zu kõnnen. Eigens dafûr bestellte das Magdeburger Landgericht einen neuen Brandgutachter, der den Brandverlauf anhand von Computersimulationen präzise klären soll. Allerdings basieren auch seine Untersuchungen auf den richterlichen Vorgaben und blenden Versuche zur Brandursache komplett aus. Das offenkundige Desinteresse des Magdeburger Landgerichtes an der Beantwortung offener Fragen steht zudem im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Die Karlsruher Richter hielten es fûr „nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im einzelnen entwickeln konnte.” Wie kann es sein, dass das Magdeburger Landgericht ûber den Beweis, dass Oury Jalloh gar kein Feuerzeug bei sich hatte, einfach so hinweggeht? Wie kann es sein, dass der Staatsanwalt noch nicht die Mordanklage gegen Unbekannt erhoben hat? Wir wissen, dass die Mõrder von Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau zu finden sind. Aber wir wissen auch, dass die damalige Polizeifûhrung, das Innenministerium Sachsen-Anhalt und die Dessauer Staatsanwaltschaft ein scheinbar undurchdringliches Lûgengespinnst um den Tod von Oury Jalloh aufgebaut haben. Es reicht! Wir fordern Oberstaatsanwalt Christian Preissner auf, endlich die Mordanklage zu erheben. Wir verlangen von allen Prozessbeteiligten die Feuerzeugfrage und die Todesursache von Oury Jalloh mit Nachdruck aufzuklären. Wir werden es nicht hinnehmen, dass auch in diesem Prozess ûber all die Widersprûche um den Tod von Oury Jalloh hinweggegangen wird. Die Fakten sprechen fûr sich: Oury Jalloh hatte kein Feuerzeug bei sich! Wir fordern euch auf, mit uns zusammen vom 12. November bis voraussichtlich zum 19.November 2012 die Staatsanwaltschaft in Dessau zu belagern und unserer Forderung Nachdruck zu verleihen! Wir brauchen alle helfende Augen, Ohren, Stimmen und Hände! Oury Jalloh – Das war MORD! Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V., Colbestr.19, 10247 Berlin Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. http://initiativeouryjalloh.wordpress.com email: initiative-ouryjalloh@so36.net Tel.: +49-176-38113135 Spendenkonto: Bank f?r Sozialwirtschaft, Kontonummer: 1233 600, BLZ: 100 205 00