Kontrolle wegen der Hautfarbe verstößt gegen das Grundgesetz

übernommen von der Anwaltskanzlei Sven Adam Nach einem Aufsehen erregenden Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das der Bundespolizei erlaubte, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren, ist nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am 29.10.2012 die Entscheidung des VG Koblenz nun für wirkungslos erklärt worden. Nach umfangreicher Beweisaufnahme erkannte die Bundespolizei für die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Rechtswidrigkeit der Befragung und Kontrolle einzig bzw. ausschlaggebend wegen der Hautfarbe des Klägers als rechtswidrig und gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG verstoßend an. Die Bundesrepublik entschuldigte sich daraufhin offiziell bei dem Kläger. Dem Anerkenntnis der Bundespolizei war ein richterlicher Hinweis der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch vorausgegangen, nach der nach Auffassung der Kammer kein Zweifel daran bestehe, dass der Kläger einzig oder ausschlaggebend wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert worden war. Die sei mit dem Diskriminierungsverbot absolut nicht vereinbar. Das erstinstanzliche Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2012 erregte bundesweit großes Aufsehen, denn es legitimierte entgegen einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 (Az.: CCPR/C/96/D/1493/2006) das so genannte „ethnic profiling“. Auch die Bundesregierung hatte noch im Juli 2011 erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung und scharfe Kritik. Dazu gehört das Deutsche Institut für Menschenrechte, das von einem Verstoß „gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot“ spricht, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befürchtete „schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung“. Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung unserer Kanzlei vom 29.10.2012 zu dem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens: http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=63,817,0,0,1,0 Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) unterstützten den Kläger bei der juristischen Durchsetzung seiner Rechte. Beide haben eine gemeinsame Pressemitteilung zu dem Ausgang des Verfahrens herausgegeben, die hier ebenfalls dokumentiert werden soll. Weitere Stellungnahmen und eine umfassende Überarbeitung dieser Sonderseiten folgen in den kommenden Tagen.

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