17.11.06 // Pro Asyl: Regelung unzureichend
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung
17. November 2006
Beschluss der Innenminister völlig unzureichend
Bundestag muss gesetzliche Regelung beschließen
Als "völlig unzureichend und unsozial" kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den Beschluss der Innenminister. Nach dem IMK-Beschluss werden weiterhin mehr als 100.000 Menschen dauergeduldet in Deutschland leben. In weiten Teilen Deutschlands sei die Arbeitslosigkeit so hoch, dass Geduldete keine Chance auf einen Arbeitsplatz hätten. Die von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kriterien seien äußerst restriktiv und für viele unerfüllbar. Damit haben sich die Hardliner unter den Innenministern gegenüber der Position der Bundesregierung zunächst durchgesetzt.
PRO ASYL erwartet, dass Bundesinnenminister Schäuble und Bundesarbeitsminister Müntefering ihr Versprechen einhalten und nun eine gesetzliche Bleiberechtsregelung auf den Weg bringen. PRO ASYL appelliert an Bundesregierung und Bundestag, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die unsägliche und menschenrechtswidrige Praxis der Kettenduldungen zu beenden. Das Zuwanderungsgesetz muss geändert werden, so dass in Zukunft Kettenduldungen abgeschafft werden. Eine einmalige Bleiberechtsregelung löse die Probleme der Vergangenheit, aber auch in Zukunft dürfen keine Dauergeduldeten entstehen. Deshalb muss der Bundestag gegen den Widerstand der Ministerialbürokratie und der Innenminister das Zuwanderungsgesetz grundlegend verbessern.
Positiv an der Entscheidung der Innenminister ist, dass nun immerhin einige tausend Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies ist ein erstes aber bei weitem nicht ausreichendes Zwischenergebnis der von PRO ASYL initiierten und seit mehreren Jahren laufenden Bleiberechtskampagne.
PRO ASYL fordert die Innenminister auf, umgehend die Ausländerbehörden anzuweisen, die Abschiebung von potenziell Begünstigten zu stoppen, bis die von der Bundesregierung beschlossene bundesgesetzliche Regelung in Kraft tritt. Ein sofortiger Abschiebungsstopp ist das Gebot der Stunde.
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