News: Flüchtlingsstreik im Ein- und Ausreiselager Blankenburg: Donnerstag, 12.10. 2006 (+Dokumentation des aktuellen Flyers)

Die Situation in Blankenburg spitzt sich zu: Einerseits wird der Streik fortgesetzt – einschließlich neuer Aktionen gestern und heute. Andererseits schlagen die Lagerbehörden zunehmend zurück. Konkret heißt das, dass seit Beginn des Streiks insbesondere Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern verstärkt zu Botschaftsvorführungen vorgeladen werden; sie sollen dort mit den für die Abschiebung erforderlichen Ersatzreisepapieren ausgestattet werden. Hinzu kommt (neben einer Vielzahl ‚am Rande’ ausgestoßener Androhungen seitens des Lagerpersonals und der Polizei), dass gestern  zwei am Streik beteiligte Flüchtlinge nach Bramsche und Blankenburg zwangsumverteilt wurden. Der eine von ihnen war zuvor während einer Demo auf dem Lagergelände von der Polizei brutal festgenommen und zusammengeschlagen worden. Insgesamt hat dies zu einer deutlichen Verunsicherung geführt, nicht zuletzt innerhalb der afrikanischen Community. Politisch heißt dies, dass die Programmatik des Streiks ab sofort erweitert werden muss: Neben dem Protest gegen das Lager müssen auch die Repressionen seitens der Lagerleitung, der Polizei und der Ausländerbehörden auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Denn Botschaftsvorführungen spielen bereits seit geraumer Zeit eine immer zentralere Rolle im EU-Abschieberegime. Hintergrund ist, dass die EU-Regierungen vor allem afrikanische Länder immer stärker unter Druck setzten (durch eine Mischung aus Zuckerbrot und Peitsche), Passersatzpapiere zum Zwecke der Abschiebung auszustellen. Bislang haben das viele Botschaften nur sehr schleppend getan, oft einfach deshalb, weil die betroffenen Länder dringend auf die finanziellen Rücküberweisungen ‚ihrer’ Flüchtlinge und MigrantInnen angewiesen sind. Mit anderen Worten: Der Flüchtlingsstreik in Bramsche führt mitten in all die Fragen, die bereits seit Monaten intensiv in der Öffentlichkeit verhandelt werden: Vor den Kanarischen  Inseln und im Mittelmeer sterben täglich Bootsflüchtlinge; dem wiederum versuchen die Regierungen in Europa unter anderem durch verstärkte Abschiebungsbemühungen Einhalt zu gebieten. Da bietet es sich natürlich an, die entsprechenden Maßnahmen auch gegen die anzuwenden, die in Europa für ihre Rechte kämpfen. Zu den Aktionen: In Blankenburg ist es, wie gesagt, gestern zu einer erneuten Demonstration auf dem Lagergelände gekommen. Ein massives Polizeiaufgebot hat dem jedoch rasch einen Riegel vorgeschoben. Konkret sah das so aus, dass die Polizei die Streikenden aufgefordert hat, auf ihre Zimmer zu gehen. Insbesondere einer der Flüchtlinge hat sich dieser Aufforderung offensiv widersetzt, was zu bereits besagter Festnahme geführt hat. Auch an dieser Stelle möchten wir eine kleine Einschätzung vornehmen: Ein Kantinenstreik ist zwar nichts, was durch ein etwaiges ‚Kantinenstreikgesetz’ abgedeckt wäre, Und doch: Es dürfte unstrittig sein, dass es sich hierbei um eine in jeder Hinsicht völlig legale Angelegenheit handelt. Um so krasser ist es, dass die Behörden nichts unversucht lassen, das Recht der Flüchtlinge, ihre Meinung zu äußern und für ihre Rechte einzustehen, durch brachiale Maßnahmen abzuwürgen. Vor diesem Hintergrund scheint es uns durchaus angesagt zu sein, im Kontext mit  dem aktuellen Flüchtlingsstreik in Blankenburg auch das Recht auf aktive politische Betätigung (d.h. Meinungs- und Versammlungsfreiheit) einmal mehr politisch stark zu machen. Zurück zur Aktion: Heute haben ca. 50 Leute (Flüchtlinge und Nicht-Flüchtlinge) mehrere Stunden mit Trommeln etc. durch die Oldenburger Innenstadt demonstriert. Ziel war es, verschiedene Parteien (SPD und Bündnis90/Die Grünen), Institutionen (Rathaus), Vereine etc. zu besuchen und mit den Forderungen der Streikenden ‚bekannt’ zu machen. Dahinter steckt die Einschätzung, dass der Streik nur unter der Bedingung überhaupt einen Erfolg haben kann, dass es gelingt, das Anliegen aus der (im engeren Sinne) linken Ecke rauszukriegen. Es bleibt: Morgen um 16 Uhr findet in Oldenburg (Hbf.) eine weitere Demonstration zur Unterstützung des Streiks statt. Es wäre schön, wenn möglichst viele Menschen kommen würden. Denn letztlich dürfte es auf die nächsten Tage ankommen, ob und wie der Streik weitergeht: Setzen sich die Behörden mit ihrer Repressionsstrategie durch oder gelingt es uns, wirkungsvoll Gegenmacht zu entwickeln? Unter Gegenmacht ist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt Solidarität mit den Streikenden selbst zu verstehen – hinsichtlich erstens ihrer Forderungen, zweitens des Kampfes gegen Repression und drittens der Essensspenden (danke für die bisherigen Spenden!!!).   Wer mehr wissen möchte, kommt am besten direkt vorbei oder wendet sich an antira-ol@web.de bzw. 0160/96857380. Im folgenden dokumentieren wir noch das Flugblatt, was wir bei der heutigen Demonstration verteilt haben. Es handelt sich um eine ausgesprochen friedliche Flugschrift: Ziel war es, der Niedersächsische Lagerpolitik konkret auf den Zahn zu fühlen.... Solidarität mit dem Flüchtlingsstreik in Blankenburg! Seit Mittwoch, den 4. November befinden sich die Flüchtlinge des 7 Kilometer von Oldenburg entfernten Ein- und Ausreiselagers Blankenburg im unbefristeten Streik. Konkret heißt das: Sowohl das Kantinenessen als auch die 1 Euro-Jobs werden boykottiert. Die Streikenden fordern stattdessen die Auszahlung von Bargeld und das Recht, ihre Nahrung selbstbestimmt zubereiten zu können. Darüber hinaus wird eine angemessene und hiesigen Standards angepasste Gesundheitsversorgung gefordert – diese Forderung richtet sich insbesondere gegen die nahezu obligatorische Verabreichung von „Paracetamol“, ganz gleich welche Erkrankung tatsächlich vorliegt. Grundsätzlich machen sich die BewohnerInnen für eine dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen nach spätestens 3 Monaten stark. An dem Streik sind ca. 200 Menschen beteiligt, d.h. nahezu alle Flüchtlinge, die permanent im Lager leben. Die zuständigen Behörden sind den Streikenden bislang nicht im Geringsten entgegengekommen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge gesetzlich nicht zugelassen sei, insbesondere im Falle einer „Zentralen Erstaufnahmestelle“ wie Blankenburg. Diesen Aussagen muss entschieden widersprochen werden: Denn auch wenn es im Asylbewerberleistungsgesetz heißt, dass Flüchtlingen „vorrangig“ Sachleistungen zu gewähren seien, so ist die Möglichkeit von Ausnahmen ausdrücklich vorgesehen. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile 9 von 16 Bundesländern ganz oder überwiegend auf die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge umgestiegen sind! Zweitens: Die allermeisten der in Blankenburg untergebrachten Flüchtlinge fallen überhaupt nicht unter den Geltungsbereich der Zentralen Erstaufnahmestelle, wo in der Tat kein Bargeld ausgezahlt werden darf. Sie sind vielmehr BewohnerInnen der ebenfalls auf dem Lagergelände untergebrachten  „Landesgemeinschaftsunterkunft“. Das heißt: Sie gehören zu jenen Flüchtlingen, die das gesetzlich auf 3 Monate beschränkte Aufnahmeverfahren in der Zentralen Erstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, im Anschluss jedoch nicht in eine niedersächsische Gemeinde umverteilt wurden. Viele von ihnen leben bereits seit mehren Jahren in Blankenburg. Nicht minder falsch ist die von den Behörden immer wieder in Umlauf gebrachte Behauptung, wonach es gesetzlich keine Alternative zur Unterbringung in Großlagern á la Blankenburg gebe. Richtig ist vielmehr, dass das Gesetz auch in dieser Hinsicht einen großen Ermessensspielraum zulässt – wie bereits ein kurzer Blick in die jüngere Geschichte zeigt: Zwischen 1990 und 2000 wurden Flüchtlinge in Niedersachsen überwiegend dezentral in Wohnungen und kleinen Sammelunterkünften untergebracht. Erst 2000 ist es in Niedersachsen erklärtermaßen zu einem Umschwung in Sachen Lagerpolitik gekommen: Beschlossen wurde, Flüchtlinge fortan nicht mehr auf die einzelnen Landkreise umzuverteilen, sondern zentral in so genannten „Landesgemeinschaftsunterkünften“ unterzubringen. Diesbezügliche Kapazitäten wurden insbesondere in Braunschweig, Blankenburg und Bramsche geschaffen. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass in Deutschland bereits seit langem gerade mal 1-2 Prozent aller Flüchtlinge als AsylbewerberInnen anerkannt werden. Der große Rest ist demgegenüber ausreisepflichtig. Es mache deshalb keinen Sinn, so ein Vertreter des Niedersächsischen Innenministeriums, „bei diesen Personen durch eine Verteilung auf die Gemeinden Hoffnungen auf einen Verbleib im Land zu wecken. Ihnen muss vielmehr von vornherein deutlich gemacht werden, dass sie keine Perspektive für einen Aufenthalt in Deutschland haben, um auf diese Weise auch ihre Bereitschaft zu stärken, das Land freiwillig zu verlassen.“ Mit anderen Worten: Offizielle Aufgabe von Ein- und Ausreiselagern wie Blankenburg ist es, die Bereitschaft zur so genannten freiwilligen Ausreise zu fördern. Und das gelinge ausgesprochen gut, wie Innenminister Schünemann erst jüngst wieder frohlockte: „Obwohl die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen in den Landeseinrichtungen weniger als 7 % der  ausreisepflichtigen Personen in Niedersachsen insgesamt ausmachen, entfielen in den Jahren 2004 und 2005 rund 30% aller freiwilligen Ausreisen auf die Landeseinrichtungen.“ In diesem Sinne wäre es auch falsch, so die Schlussfolgerung Schünemanns, die überproportional hohen Kosten von Lagerunterbringung zu scheuen. Denn indem Flüchtlinge, die in zentralen Lagern leben müssten, Deutschland  ungleich schneller verlassen würden als diejenigen, die dezentral untergebracht wären, könne das Land Niedersachsen langfristig durch Lagerunterbringung sehr wohl Geld einsparen (auch wenn ein Platz im Lager pro Person etwa doppelt so teuer ist wie die Unterbringung in einer Wohnung). Was Schünemann & Co jedoch verschweigen, sind die Umstände, die gemeinhin zur so genannten freiwilligen Ausreise führen: Denn die Mehrheit der betroffenen Flüchtlinge reist nicht deshalb freiwillig aus, weil sie durch die Lagerbürokratie von den Vorteilen einer freiwilligen Ausreise überzeugt worden wäre. Sie reist vielmehr deshalb aus, weil sie den permanenten Druck durch das Lagerleben nicht mehr aushält. Hierzu gehört nicht nur ungenießbares Kantinenessen, überbelegte Wohnräume oder systematische Beleidigungen durch das Lagerpersonal im Alltag, sondern auch die Streichung des Taschengelds von 40 Euro für all die Flüchtlinge, die sich weigern, aktiv an der Beschaffung ihrer Ausweispapiere mitzuwirken, was ja seinerseits Voraussetzung dafür ist, Abschiebungen durchführen zu können (im Abschiebelager Bramsche-Hesepe, das juristisch eine Ausstelle von Blankenburg ist, haben Flüchtlinge sogar Strafbescheide über 200 Euro wegen Nicht-Mitwirkung bei der Passbeschaffung  erhalten). Die Rede von der freiwilligen Ausreise ist mit anderen Worten nicht weniger als eine handfeste Irreführung. Angemessener ist es vielmehr, von einer Art „Abschiebung light“ zu sprechen, darüber sollten die schönen Prospekte der Lagerleitung auf keinen Fall hinwegtäuschen! Die Behörden verschweigen des Weiteren, dass viele Flüchtlinge weder ausreisen noch abgeschoben werden, sondern schlicht und ergreifend in die Illegalität abtauchen. So sind allein im Jahre 2003 in Bramsche-Hesepe 84 von 250 Flüchtlingen spurlos verschwunden. Dieser Vertreibungseffekt wird stillschweigend in Kauf genommen (wenn nicht beabsichtigt), leistet er doch ebenfalls einen Beitrag zur allgemeinen Kostensenkung – einmal ganz davon abgesehen, dass der Großteil der Untergetauchten als billige Arbeitskräfte dem irregulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen dürfte. Das Ein- und Ausreiselager Blankenburg ist nicht weniger als eine institutionalisierte Menschenrechtsverletzung. Das ist nicht nur für die Betroffenen eine Katastrophe, es stellt auch aus prinzipiellen Gründen ein gravierendes Problem dar. Wir fordern deshalb die Oldenburger Öffentlichkeit auf, sich mit dem Streik der Flüchtlinge im Ein- und Ausreiselager zu solidarisieren. Hierzu gehört auch, entschieden gegen die Versuche der Lagerleitung Stellung zu beziehen, den Widerstand durch gezielte Repression zu zerschlagen. So sollen am Mittwoch, den 11.10., zwei an vorgeblich exponierter Stelle aktive Flüchtlinge nach Bramsche-Hesepe sowie Braunschweig zwangsverlegt worden sein. Auch ist es seit Beginn des Streiks zu einem rasanten Anstieg von Botschaftsvorführungen gekommen (zum Zwecke der Beschaffung von Reise-, d.h. Abschiebepapieren), betroffen sind hievon vor allem Flüchtlinge aus (West-)Afrika. Darüber hinaus erhalten derzeit sämtlich der am Streik beteiligten Flüchtlinge  Briefe, in welchen sie von der Lagerleitung aufgefordert werden, wieder an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen (da jeder Kantinengang eigens registriert wird, weiß die Lagerleitung genau, wer am Essensboykott beteiligt ist). Der Streik der Flüchtlinge für Würde und angemessene Lebensbedingungen erfordert nicht nur politische, sondern auch praktische Unterstützung. Denn grundsätzlich gilt: Kein Streik ohne Streikasse! Erwünscht sind in erster Linie Geldspenden: Mit dem Geld werden die Grundnahrungsmittel gekauft, die jeden Tag zum Lager gefahren und dort von den Flüchtlingen selbst verteilt werden. Das Geld sollte bitte auf folgendes Konto überwiesen werden: Arbeitskreis Dritte Welt e.V., Konto-Nr. 015 131 337, BLZ 280 501 00, LZO, Verwendungszweck: Aktionstage. Aber auch Lebensmittelspenden sich sehr willkommen: Sie können im Oldenburger Kulturzentrum Alhambra abgegeben werden: Hermannstr. 83, 26135 Oldenburg. Schließlich: Wer mehr wissen möchte, soll entweder direkt vorbeikommen oder sich unter antira-ol@web.de bzw. 0160/96857380 melden. Demo, Freitag, 13.Oktober 2006, 16 Uhr ab Hbf. Oldenburg