residenzpflicht abschaffen!

DE / EN / 26.10.05 // Pressemitteilung - Haftbefehl und Gefängnis für Cornelius Yufanyi

3. Prozesstermin und Urteil im Residenzpflichtsprozess am 4.9.03

Am Donnerstag den 4.9.03 fand in Worbis der dritte Prozesstermin gegen Cornelius Yufanyi wegen Verletzung der Residenzpflicht statt. Die Residenzpflicht bestimmt, daß Flüchtlinge nicht ohne Genehmigung den ihnen behördlich zugewiesenen Landkreis verlassen dürfen. Eine Straftat, die Deutsche nicht begehen können, für Flüchtlinge jedoch eine massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit bedeutet. Cornelius Yufanyi hatte im Mai 2000 ohne Erlaubnis der Eichsfelder Ausländerbehörde einen von ihm organisierten Flüchtlingskongress in Jena besucht und weigerte sich seitdem, dafür 600 DM Strafe zu zahlen.

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Bericht vom 1. Prozess gegen Cornelius 12.10.2000 >>> Einblicke in den verbeamteten Rassismus

Residenzpflicht-Prozess in Worbis: Einblicke in den verbeamteten Rassismus Am Tag des Prozesses wegen Residenzpflichtverstoß gegen Cornelius Yufanyi berichten die Medien über einen drastischen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten. Allein im August war die Zahl amtlich gezählter Angriffe Rechter fast doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2000. Die Ursachen dafür seien unklar, so das Bundesinnenministerium. Um die Ursachen in Form rassistischer Flüchtlingspolitik ging es aber am 12. Oktober im Worbisser Prozess, auch wenn das außer dem angeklagten Flüchtling keiner der Prozessbeteiligten so direkt aussprach.

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