3. Prozesstermin und Urteil im Residenzpflichtsprozess am 4.9.03
Am Donnerstag den 4.9.03 fand in Worbis der dritte Prozesstermin gegen Cornelius Yufanyi wegen Verletzung der Residenzpflicht statt. Die Residenzpflicht bestimmt, daß Flüchtlinge nicht ohne Genehmigung den ihnen behördlich zugewiesenen Landkreis verlassen dürfen. Eine Straftat, die Deutsche nicht begehen können, für Flüchtlinge jedoch eine massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit bedeutet. Cornelius Yufanyi hatte im Mai 2000 ohne Erlaubnis der Eichsfelder Ausländerbehörde einen von ihm organisierten Flüchtlingskongress in Jena besucht und weigerte sich seitdem, dafür 600 DM Strafe zu zahlen.
Etwa 100 Menschen fanden sich zur Kundgebung und Prozessbeobachtung vor dem Amtsgericht Worbis ein. Nur 40 BesucherInnen passten in den Verhandlungssaal, weshalb weitere Stühle herangeschafft werden mussten. Zu Prozessbeginn lehnte Cornelius erneut eine Einstellung des Verfahrens ohne Freispruch ab - in einer bemerkenswerten Rede, siehe Dokumentation weiter unten, begründete er, warum er niemals mehr für seine Bewegungfreiheit zahlen wird.
Die Richterin, um einen Abschluss bemüht, handelte drei Beweisanträge der Verteidiger Ulrich von Klinggräff und Stefan Schrage damit ab, dass sie die Angaben als wahr unterstellte: Rassistisches Fehlverhalten der Ausländerbehörde, unwürdige Lebensumstände im abgelegenen Asyllager Weilrode sowie die psychische Notwendigkeit eines Aufenthaltes Yufanyis außerhalb des Landkreises. Das
Verfahren wollte sie aber nicht ohne Schuldspruch beenden und schloss sich dem Staatsanwalt an, der für eine "geringe Geldstrafe" plädierte: 15 Tagessätze zu je 10 Euro oder 15 Tage Haft und darauf verwies, dass das Amtsgericht Worbis keine politischen Prozesse führt.
Cornelius Yufanyi will weiterhin keine Strafe zahlen. Die Anwälte kündigten Berufung vor dem Landgericht an. Ihr Ziel: der europäische Gerichtshof und die endgültige Abschaffung der Residenzpflicht. Der Tag endete mit einer lautstarken Demonstration durch das kleine Worbis, dort dürften mittlerweile viele Leute diese rassistische Sonderregelung kennen.
Zwei Viedeointerviews zu Prozess und Demo beim UMBRUCH BILDARCHIV