Bericht vom 1. Prozess gegen Cornelius 12.10.2000 >>> Einblicke in den verbeamteten Rassismus
Residenzpflicht-Prozess in Worbis: Einblicke in den verbeamteten Rassismus
Am Tag des Prozesses wegen Residenzpflichtverstoß gegen Cornelius Yufanyi berichten die Medien über einen drastischen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten. Allein im August war die Zahl amtlich gezählter Angriffe Rechter fast doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2000. Die Ursachen dafür seien unklar, so das Bundesinnenministerium. Um die Ursachen in Form rassistischer Flüchtlingspolitik ging es aber am 12. Oktober im Worbisser Prozess, auch wenn das außer dem angeklagten Flüchtling keiner der Prozessbeteiligten so direkt aussprach.
Angeklagt ist Cornelius Yufanyi, aktives Mitglied der Flüchtlings-Selbstorganisationen The Voice Africa Forum und der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, weil er gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen hat. Asylbewerber dürfen den Bereich der zuständigen Ausländerbehörde nicht ohne schriftliche Genehmigung verlassen. Im April hatte die Ausländerbehörde ihm eine Reiseerlaubnis zu dem Flüchtlingskongress „Gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung“ verweigert, weil er das zugebilligte „Kontingent“ von einer Erlaubnis zur Teilnahme an politischen Veranstaltung pro Monat schon „verbraucht“ hatte. Der Ausländerbehördenmitarbeiter hatte nach dem Kongress ein Zeitungsinterview mit Cornelius Yufanyi ausgeschnitten und als Beweis dafür, das er trotzdem gefahren war, zum Gericht geschickt. Den daraufhin folgenden Strafbefehl über 600 DM wegen unerlaubten Verlassens des Aufenthaltsbereichs (§ 56 Asylverfahrensgesetz) weigert sich Cornelius Yufanyi zu bezahlen. Auf dem Kongress in Jena war eine Kampagne gegen die Residenzpflicht als Form sozialer und politischer Ausgrenzung verabredet worden, Flüchtlinge wurden zu zivilem Ungehorsam dagegen aufgerufen.
Nur 36 der am Prozesstag angereisten Flüchtlinge und UnterstützerInnen aus verschiedenen antirassistischen Gruppen sowei Menschenrechts- und Anti-Apartheids-Organisationen passten in den größten Sitzungssaal im Amtsgericht Worbis, die andere Hälfte musste mit Musik aus der Lautsprecheranlage draußen bleiben. Wohl die doppelte Menge Sicherheitspersonal in Grün und Zivil standen sich vor und im Gerichtsgebäude und später neben der Abschlussdemo die Beine in den Bauch, zehn bullige Gestalten blockierten die ersten Reihen im Gerichtssaal. Leibesvisitation inklusive Metalldetektor musste über sich ergehen lassen, wer eine Platzkarte für den Gerichtssaal ergattern wollte. Als wenn in Thüringen noch nicht angekommen wäre, dass in der veröffentlichten Meinung die „wahre Gefahr“ zur Zeit von Rechts lauert.
Gleich zu Beginn des Prozesses hatten das Anwaltsduo Schrage und von Klinggräf beantragt, das Verfahren über das rassistische Gesetz an das Bundesverfassungsgericht zu überweisen, weil es mehrfach gegen das Grundgesetz verstoße: gegen das Recht auf Freizügigkeit, gegen das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit, gegen das Diskriminierungsverbot, gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf Schutz jeder Person. Denn angesichts der massiven rassistischen und antisemitischen Angriffe verweigere die „Residenzpflicht“ Flüchtlingen den Schutz. Sie würden gezwungen an Orten zu bleiben, an denen sie tagtäglich Gefahr laufen, von Rechtsextremen verletzt zu werden. In der aktuellen Debatte über rechte Gewalt dürften die Opfer nicht zu Objekten gemacht werden, indem ihnen verweigert werde, sich selbst zu organisieren und sich zu Wort zu melden. Der Anwalt erläuterte, dass aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen eine neue Sachlage besteht. Juristisch ist die notwendig, wenn das Bundesverfassungsgericht zu Gesetzen neu verhandeln soll, über die es schon einmal entschieden hat. Frühere Entscheidungen hatten nämlich die Residenzpflicht für grundgesetzkonform erklärt.
Die Richterin sah aber keinen Grundrechtsverstoß in diesem Sondergesetz für Flüchtlinge. Nach einer Viertelstunde Prozess-Unterbrechung verkündete sie: „Es mag sein, dass in der momentanen politischen Situation das Gesetz überdenkenswert ist, aber nicht weil es gegen das Grundgesetz verstößt.“ Es schränke die Bewegungsfreiheit zwar ein, schneide sie aber nicht ab und berühre nicht den „Wesenscharakter“ des Grundgesetzes. Es räume genügend Spielräume für Ausnahmegenehmigungen ein.
Der Versuch der Anwälte, statt den Flüchtling Cornelius Yufanyi das rassistische Sondergesetz gegen Flüchtlinge auf die Anklagebank zu zerren, war damit abgeschmettert. Doch in der nächsten Runde machten die Anwälte die rassistische Umsetzungspraxis der Gesetze zum Thema, und das eröffnete tiefe Einblicke in die Abgründe verbeamteten Rassismus. Ein Lehrstück dafür, welche Spielräume für Kontroll- Spitzel- und Denunziantentum Sondergesetze ihren Vollstreckern eröffnen.
Vorgeladen wurde der Zeuge Sch., 40 Jahre, Verwaltungsangestellter in der zuständigen Ausländerbehörde, der Cornelius Yufanyi die Reiseerlaubnis zum Flüchtlingskongress in Jena verweigert hatte. Ebenjener Beamte, der den Zeitungsausschnitt ans Gericht geschickt hatte. Im Prozess bezeichnet er diesen als „Selbstanzeige“. Während Staatsanwalt und Richterin zu ergründen versuchten, ob der Ausländerbehörden-Sch. aus „eigenen Erkenntnissen“ Beweise für Cornelius Teilnahme am Prozess gewonnen hatte (Sch.: „Ich gehe davon aus, dass das, was in der Zeitung steht, stimmt“), berichtet Cornelius Yufanyi von der Situation in „seinem“ Flüchtlingswohnheim“: 25 DM Bus-Fahrtkosten, um eine Reisegenehmigung einzuholen - bei 40 DM Bargeld und 261 DM in Gutscheinen im Monat (Staatsanwalt: „Können Sie das noch einmal wiederholen?“). Ein Mitbewohner beging Suizid, ein weiterer musste als Folge von Isolation und Lebensbedingungen in die Psychiatrie eingeliefert werden und durfte schließlich aufgrund des psychiatrischen Gutachtens in die nächstgrößere Stadt umziehen.
Zum Schuldigen lässt Cornelius Yufanyi sich mit Fragen zu den konkreten Straftatsvorwürfen nicht stempeln, seine Anwälte erklären, dass er sie nicht beantworten wird. Nachdem er eine Prozess-Erklärung verlesen hat, ergänzt er: „In Kamerun war ich verfolgt, in Deutschland fühle ich mich auch verfolgt. Ich habe gegen Rassismus gekämpft, ich habe meine Selbst-Organisation erzwungen. Das ist hart für mich als Flüchtling. Ich werde durch diese Gesetze physikalisch und mental gefoltert. Artikel eins der Universellen Menschenrechte, die Deutschland unterschrieben hat, garantieren allen Menschen Bewegungsfreiheit, das ist mein Geburtsrecht. Und wenn ich bis vor den Europäischen Gerichthof ziehen muss – ich werde niemals mein Recht auf Bewegungsfreiheit aufgeben“.
Und dann enthüllt einer der Anwälte etwas, was er später als „Zusammenballung von Rassismen“ bezeichnet. Nicht nur hatte der Zeuge Sch. beim Innenministerium angefragt, wie oft er denn dem politischen Aktivisten Cornelius Yufanyi, der ständig wegen der Teilnahme an politischen Veranstaltungen um Reisegenehmigungen nachfrage, diese erlauben sollte. Nicht nur erklärt Sch., bei Reisegenehmigungen müsse man doch „ein Maß finden, auch gegenüber den anderen Flüchtlingen“. Gründe für eine Erlaubnis seien für ihn Familien- und Freundesbesuche unter Vorlage der Adresse, EXPO-Besuche, religiöse Aktivitäten, wenn sie dem Flüchtling Halt gäben. Auch spielten Häufigkeit und Ziel der Anfragen eine Rolle. „Ich prüfe auch den Rücklauf. Und machen wir uns doch nichts vor: es gibt auch Ladendiebstahl“. Da werde er einem Antragsteller kaum ein zweites Mal eine Reise-Genehmigung an diesen Ort erteilen.
Als wenn das noch nicht reichen würde, hatte er einen Mitarbeiter mit einem Schreiben an das Bundesamt für die Anerkennung von Asylsuchenden und das Verwaltungsgericht beauftragt, Inhalt wie folgt:
„ Bezugnehmend auf unser fernmündliches Gespräch vom 3.4. 2000 teile ich Ihnen folgendes mit: Im vorliegenden Fall drängt sich der Verdacht auf, dass Herr Yufanyi seine zur Zeit gestatteten Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes vorwiegend dafür nutzt, um politisch tätig zu werden. Sein Aufenthalt im Wohnheim und vermutlich auch im Landkreis beschränkt sich im Wesentlichen auf die Tage, an denen Geld gezahlt wird. Der Aufenthalt im Wohnheim betrug vom 22.6. 1999 bis 5.4. 2000, alle erlaubten Abwesenheiten mitgerechnet, 87 Tage. Herr Yufanyi erhält, nach Absprache mit dem Ordnungsamtsleiter einmal monatlich die Genehmigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung,. Es wird hier jedoch davon ausgegangen, dass er an den übrigen Treffen ohne Erlaubnis teilnimmt. Bei seinen Vorsprachen in der Ausländerbehörde wird Herr Yufanyi oftmals von einer deutschen Studentin aus Niedersachsen begleitet. Als Nachweis für die angesprochenen Aktivitäten füge ich die Einladungen in Kopie bei. Ich bitte um Kenntnisnahme und Entscheidung, ob das Verwaltungsgericht Gera Kenntnis davon erhalten sollte“.
Fast alles „unzulässige Mitteilungen“ laut Thüringer Datenschutzbeauftragtem, der den Denunziationsbrief überprüft hat. Vergeblich hatte Zeuge Manfred Sch. im Prozess versucht, diese unangenehmen Passagen nicht Thema werden zu lassen. Für das Anwalts-Urteil über den geballten Rassismus dieses Briefes hatte die Richterin selbst das Stichwort geliefert. Ob der Anwalt dem Mitarbeiter der Ausländerbehörde jetzt irgendwelche Vorhaltungen machen wollte, hatte sie eher rhetorisch gefragt. Das wollte der Anwalt: der Brief unterstelle, dass Cornelius Yufanyi nach Deutschland gekommen sei, um erstens politischen Unfrieden zu stiften, zweitens die achtzig DM Taschengeld abzuzocken und drittens sich mit deutschen Frauen rumzutreiben. Eben eine Zusammenballung von Rassismen.
Die letzten inhaltlichen Worte im Residenzpflicht-Prozess gegen Cornelius Yufanyi kommen aus dem Zuschauerraum. „Und das sind die Schreibtischtäter hier“ schallt es in das angespannt-betretene Schweigen, die die Eröffnungen der Anwälte über Überwachungs- und Denunziationsmaßnahmen des Zeugen Sch. aus der Ausländerbehörde Eichsfeld hinterlassen haben. Sch. wie Schreibtischtäter. Danach wird die Verhandlung, die statt der veranschlagten halben Stunde zwei Stunden dauerte, vertagt. Auf der Kundgebung nach dem Prozessende fasst einer der Anwälte zusammen: „Normalerweise wird ein Verfahren wegen Residenzpflicht-Verstoß in einer halben Stunde abgewickelt, die Flüchtlinge mit Geldstrafe, Haft oder gar Ausweisungsbescheid abgeurteilt. Die deutsche Justiz hat heute gemerkt, dass so was in Zukunft nicht mehr so einfach über die Bühne geht“.
Einen Termin für die nächste juristische Runde gibt es noch nicht. Protestfaxe an Gericht und Ausländerbehörde, die die ersatzlose Streichung dieses rassistischen Sondergesetzes und Bewegungsfreiheit für alle Flüchtlinge fordern, sind sicherlich jetzt und vor allem vorm nächsten Gerichtstermin sinnvoll.
Prozessbeobachterin nds. Flüchtlingsrat