Presseerklärung zur Abschiebung von Genet B. | 02.08.2017
Presseerklärung zur Abschiebung von Genet B.
Heute, am Morgen des 02. August 2017, haben sie Genet B. abgeschoben.
Erneut haben die Stadt Göttingen, die Polizei und das BAMF gezeigt, daß sie an der brutalen und unmenschlichen Abschiebepraxis festhalten.
Genet ist Neunzehn Jahre alt und ist aus Eritrea geflohen, wo sie wegen politischem Aktivismus einige Zeit im Gefängnis saß. Ihre Flucht aus Eritrea führte sie unter anderem durch Äthiopien, den Sudan und Libyen. Von dort ist sie mit dem Boot übers Mittelmeer nach Italien gekommen. In Italien wurden ihre Fingerabdrücke genommen. Beenden wollte sie ihre Flucht eigentlich in der BRD, bzw hier Göttingen, wo sie seit Januar diesen Jahres in der Sammelunterkunft Europaallee lebte.
Heute Morgen, am Mittwoch, den 2.8.2017, um 7.oo Uhr erschienen mehrere Polizist_innen, um sie nach Mailand / Italien abzuschieben und wiederum auf die Flucht zu schicken. Ihre Mitbewohner_innen und Nachbar_innen haben nichts davon mitbekommen. Die Polizei muß, wie schon in vergleichbaren Fällen, den Schlüssel zu ihrem Zimmer von der Göttinger Ausländerbehörde oder dem Sozialamt bekommen haben. Sie drangen in ihr Zimmer ein und ließen Genet keine Zeit zum Packen. Ihre Mitbewohner_innen fanden wenig später einen aufgeklappten, halbvollen Koffer auf ihrem Bett – all ihre persönlichen Sachen und wichtige Unterlagen waren noch da. Das einzige was sie mitnehmen konnte war ihre Handtasche. Sie wurde mit dem Auto zum Flughafen nach Frankfurt gebracht und von dort nach Italien abgeschoben.
Genet war, nachdem sie Anfang des Jahres einen Suizidversuch unternommen hatte in psychotherapeutischer Behandlung. Die Ausländerbehörde hatte Kenntnis über ihre psychische Verfassung und war sich im Klaren darüber, was solch ein Überfall und die Abschiebung an sich mit ihr machen würde. Es gibt unzählige Berichte darüber, unter welch unmenschlichen Umständen Geflüchtete in Italien leben müssen. Dementsprechend entscheiden seit Jahren deutsche Gerichte, daß alleinreisende oder alleinerziehende Frauen* nicht nach Italien abgeschoben werden dürfen.
Wir können nur spekulieren was das BAMF und die Göttinger Ausländerbehörde dazu bewogen hat, gerade bei einer Neunzehnjährigen trotzdem so hart durchzugreifen und ihr Recht auf Unversehrtheit zu brechen.
Wir werden nicht einfach zusehen, wie unsere Nachbar_innen und Freund_innen nachts aus ihren Betten geholt und abgeschoben werden
Wir fordern von der Stadt Göttingen die sofortige Rückkehr von Genet zu organisieren.
Wir fordern die Ausländerbehörde und das Sozialamt auf, den Abschiebebehörden nicht länger Schlüssel zu Wohnungen und Zimmern von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Es muß Schluß gemacht werden mit diesen behördlichen Überfällen auf Geflüchtete.
Wir raten allen von Abschiebung bedrohten Geflüchteten ihre Türen über Nacht und früh morgens zu sichern, wenn sie in städtischen Wohnungen leben.
Organiseren wir uns alle gemeinsam und solidarisch gegen Abschiebung.
Bedingungsloses Bleiberecht für alle – Abschiebung ist staatlich organisiertes Verbrechen!
Göttingen, den 02.08.2017
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PM zur Abschiebung von Genet B. | 2.8.2017.pdf | 196.12 KB |