Presseerklärung vom 12.07.2016 "Ausländerbehörde Northeim verweigert Ehegattennachzug "
Ausländerbehörde Northeim verweigert Ehegattennachzug
Der AK Asyl Göttingen verurteilt die rechtswidrige Praxis der Ausländerbehörde Northeim
Patrick B. ist Deutscher, seine Ehefrau Mirsada kommt aus Bosnien – die beiden haben im Dezember letzten Jahres in Northeim geheiratet. Da Mirsada sich nur 90 Tage pro Halbjahr visafrei in Deutschland aufhalten darf, musste sie Ende Januar wieder ausreisen und ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen. Das wurde von der Botschaft und der Northeimer Ausländerbehörde abgelehnt.
Der Arbeitskreis Asyl Göttingen sieht in diesem Vorgehen der Behörden einen rechtswidrigen Akt offensichtlicher Willkür.
Mirsada war bereits mehrmals in Northeim. So haben sich Patrick und Mirsada Anfang letzten Jahres kennengelernt. Sie beginnen ihr gemeinsames Leben zu planen: weil Patrick noch in der Ausbildung ist, sucht er sich noch einen Nebenjob, sie suchen sich eine neue Wohnung, damit auch Mirsadas Tochter genug Platz hat, Mirsada sucht einen Job und bekommt die Zusage auf Einstellung mit einer Aufenthaltserlaubnis – alles scheint gut zu laufen. Im Dezember heiraten die beiden. Mirsada reist zurück nach Bosnien – „ich komme ja bald wieder“ sagt sie zu Patrick.
Dann der Ablehnungsbescheid der Botschaft: „Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass ihr Ehemann nicht in der Lage ist, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Tochter dauerhaft finanziell sicherzustellen. Aufgrund der bisherigen Erwerbsbiographie ist auch die Zukunftsprognose für eine langfristige Sicherung des Lebensunterhalts negativ.“ Da die Botschaft natürlich keine eigenen Untersuchungen angestellt hat, muss sich diese Behauptung auf Auskünfte der Northeimer Ausländerbehörde beziehen.
Tatsächlich aber ist diese Begründung weder anwendbar auf den Ehegattennachzug zu Deutschen noch ist sie inhaltlich begründet. Beide Instanzen waren darüber informiert worden, dass Patrick noch in einer Ausbildung ist, einen Nebenjob hat und für August schon eine Zusage für einen Arbeitsvertrag hat. „Ich habe inzwischen meine Ausbildung abgeschlossen und meine neue Arbeitsstelle angetreten. Aber das scheint niemanden auf der Behörde zu interessieren.“
Stattdessen wird auf eine dubiose Zukunftsprognose verwiesen, woher auch immer die Behörden diese herhaben mögen. Mirsada gegenüber behauptet die Ausländerbehörde, sie dürfe die ersten 2 Jahre gar nicht arbeiten. Das ist schlichtweg eine Lüge. Auch sonst zeigte sich die Behörde wenig kooperativ, ignorierte alle Versuche der beiden auf ein gemeinsames Leben. Weiter schreibt die Botschaft, dass „hinreichende Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass Ihre Ehe nur geschlossen wurde, um Ihnen und Ihrer Tochter zu einem Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland zu verhelfen“. Eine nähere Begründung dafür gibt es nicht. Die Willkür dieser Aussage springt ins Auge. Patrick ist deswegen bei einem Anwalt, der vor über 3 Monaten bei der Ausländerbehörde Akteneinsicht beantragt hat, doch die Ausländerbehörde reagiert nicht. Offensichtlich zögert die Ausländerbehörde die Akteneinsicht hinaus, weil sie genau weiß, dass es keine realen Gründe für die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau gibt.
In der Zwischenzeit sitzt Patrick allein in der neuen Wohnung und wartet jeden Tag darauf, dass irgendetwas passiert. „Wir telefonieren jeden Tag, das ist alles, was uns gerade bleibt.“
Wir fordern die sofortige Einreiseerlaubnis für Mirsada und ihre Tochter und ein Ende der schikanösen Praxis durch die Northeimer Ausländerbehörde.
Kein Mensch ist illegal!
ak asyl göttingen, 12.07.2016
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