30.05. Abschiebehaft abschaffen! Gemeinsame Anreise nach Büren

Bild: 

 

Wir fahren um 10:00 gemeinsam in Göttingen los.Buskarten gibt es wie gewohnt im Roten BuchladenWenn ihr noch Autos zur Verfügung habt, meldet euch gerne!

 

Im Mai beginnt die Abschiebehaft in NRW unter anderem Namen in den gleichen Räumen wieder.

Am Tag der Wiederinbetriebnahme des Abschiebeknastes werden wir demonstrieren.

Am 17.07.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) geurteilt, dass die Haft wie sie in Büren vollzogen wird unrechtmäßig ist. Die Gefangenen wurden verlegt. Anstatt die Abschiebehaft abzuschaffen, setzt das Innenministerium alles daran diese in NRW per Gesetz wieder zu ermöglichen. Im letzten Jahr forderten wir: „ Weg mit allen Abschiebeknästen!“, doch die Landesregierung unter Rot-Grün hatte andere Pläne. § 62 a (1) AufenthG sagt, dass zur Abschiebehaft nur in speziellen Hafthäusern genutzt werden dürfen. Eine eindeutige Andersbehandlung zu strafrechtlich Inhaftierten soll bestehen.

Viele Abschiebegefängnisse in Deutschland mussten mit der Entscheidung des EUGH schließen und es war nicht für alle Bundesländer selbstverständlich diese Einrichtungen wieder in Betrieb zu nehmen.

Brauchen wir Abschiebehaft wirklich?

Abschiebehaft ist eine Erleichterung des Aktes der Abschiebung für die Behörden und ein wesentliches Instrument der Gewalt- und Abschreckungskultur.

Gesetzlich soll ein milderes Mittel immer vorgezogen werden, um die Abschiebung umzusetzen. Jede Inhaftierung der Bundespolizei oder die Ausländerbehörde muss begründet sein um Willkür zu verhindern. Doch diese Haftgründe wurden so erweitert, dass faktisch jede zur Ausreise verpflichtete Person inhaftiert werden kann.

Aber auch die komplette gesetzliche Basis ist zweifelhaft. Zur schnellen Umsetzung wird ein kleines Gesetz erlassen, dass größtenteils auf die gleichen alten Regelungen verweist, zusätzlich aber noch mehr Spielraum als zuvor in der Umsetzung einfach offen lässt. Die Expertin Frau Prof. Dr. Christine Graebsch der FH Dortmund weist daraufhin, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, da es ein Leergesetz ist, dass nur auf das Strafvollzugsgesetz hinweist und dieses passt für den Abschiebeshaftvollzug nicht. Eine Übergangsregelung wie dieses „kleine Gesetz“ kann nur dann erlassen werden, wenn sonst ein verfassungswidriger Zustand drohe. Sie schlägt vor sich besser den Initiativen anderer Länder anzuschließen die Abschiebungshaft abzuschaffen statt ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen.

Weiterhin werden nötige Umbaumaßnahmen wohl aus zeitlichen oder Kostengründen bis zur Anwendung des neuen Gesetzes noch nicht umgesetzt sein. Das Land NRW hat nicht nur gegen die Abschaffung der Abschiebehaft gearbeitet, sondern auch die Gegebenheiten verschlechtert, statt verbessert.

Angriffe auf Unterkünfte haben weiter zugenommen. Auch eine Folge politischer und medialer Stimmungsmache. Eine Katastrophe folgt der nächsten im Mittelmeer. Die Gelder zur Rettung Geflüchteter werden insgesamt aber verringert. NRW setzt alles daran die Abschiebehaft wieder in Gang zusetzten mit dem Wissen, dass die Umsetzung verfassungswidrig ist. Geflüchteten wehren sich und auch die Unterstützung in der Bevölkerung ist groß. Es wird Zeit, dass auch die Politik umdenkt.

Büren inhaftiert wieder.

Geht mit uns auf die Barrikaden!

Büren schließen!

Abschiebehaft Abschaffen!

Bleiberecht für alle!