Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! PM der medizinische Flüchtlingshilfen Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Göttingen und Kiel, 10. Oktober 2014
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Heute hat der Bundesrat über die Neuauflage des Asylbewerberleistungsgesetzes abgestimmt und diese angenommen. Damit wurde dieses diskriminierende Gesetz erneut bestätigt. Medizinische Flüchtlingshilfen fordern jedoch die Abschaffung des Gesetzes und damit die Eingliederung der Asylsuchenden und Migrant*innen in den Bereich der Sozialgesetzbücher.
Am 18. Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht den Kern des Gesetzes, d.h. die Höhe der Geld- und Sachleistungen (§ 3), für verfassungswidrig erklärt, weil diese gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.
Nun wurde zwar versucht, das Gesetz dem Urteil anzupassen, aber gerade die Paragraphen, die die medizinische Versorgung regeln (§ 4 und § 6), bleiben nahezu unverändert. Der Anspruch auf medizinische Versorgung wird weiterhin auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt bleiben. Die restliche medizinische Versorgung findet nur als Ermessensleistung nach Einzelfallprüfung durch Sozialämter, also durch medizinisch ungeschultes Personal, statt.
Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Höhe der Geld- und Sachleistungen (§ 3) denjenigen der Sozialhilfe anzupassen und Differenzierungen, die allein am Aufenthaltsstatus anknüpfen, unzulässig. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu rechtfertigen ist, dass gerade in der Gesundheitsversorgung weiterhin Leistungseinschränkungen beibehalten werden sollen.
Als Medibüros, Medinetze und Medizinische Flüchtlingshilfen fordern wir gemeinsam nicht eine Novellierung dieses diskriminierenden Gesetzes, sondern dessen Abschaffung und damit die Eingliederung der Migrant*innen in den Bereich der Sozialgesetzbücher. So erhielten sie gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, die Möglichkeit zu Arbeiten und adäquate finanzielle und soziale Unterstützung.
Die Grundrechte sind nicht aus migrationspolitischen Erwägungen zu relativieren.
Die Würde des Menschen ist nicht abhängig vom Aufenthaltsstatus.
Die medizinische Flüchtlingshilfen Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Göttingen und Kiel, 10. Oktober 2014
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