Aktivist zu Geldstrafe verurteilt!

 

 

„von oben nach unten gefallen“

 

Prozess vorm Amtsgericht Göttingen offenbart Grundlagen der Physik, aber sonst nichts!

 

 

 

Am 10.07.2013 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen weiteren Akivisten statt, der im Januar 2012 gegen den Besuch des damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann protestiert hat. Ihm wurde vorgeworfen an dem Tag einem Bullen mit ausgestreckten Knie in den Rücken gesprungen zu sein, als dieser versuchte eine Versammlung aufzulösen. Gegen seine anschließende Festnahme soll er Widerstand geleistet haben.

 

Der Saal war von Anfang an überfüllt, da das Gericht einen der kleinsten Säle ausgesucht hatte, da sie davon ausgegangen sind, dass in der Ferienzeit nicht soviel Interesse bestehe. Selbst nach mehrmaligen Nachfragen hieß es, dass es im Gericht keine weiteren Stühle gibt.

 

So konnten nur ca. 25 solidarische Personen dem Prozess folgen. Nochmal genauso viele Menschen mussten vor der Tür warten.

 

Als die verspätet angekommene Staatsanwältin ihre Anklageschrift verlesen wollte, wurde sie durch lachen und Zwischenrufe aus dem Publikum unterbrochen. Nachdem der Richter einen der Zuschauer aufgefordert hatte, sich ordentlich hinzusetzten und dieser sich weigerte, wurde er von zwei Justizbeamten aus dem Saal getragen.

 

Als die Tür geöffnet wurde schallten die ersten Solidaritätsbekundungen vom Flur herein.

 

Nachdem die Staatsanwältin die Anklageschrift zuende gelesen hatte, verlas der Aktivist ein Statement in dem er auf die politische Bedeutung des Prozesses einging und die Hintergründe zu den Protesten erklärte. (nachzulesen auf papier-fuer-alle.org)

 

Nach einiger Zeit wurde er sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Richter Mook unterbrochen, durfte sein Statement dann aber doch zu Ende lesen.

 

Richter Mook kommentierte die Erklärung mit „ich bin berührt“. Er attestierte dem Aktivisten zwar hohe moralische Ansprüche sowie ein humanistisches Menschenbild, jedoch würde dies nicht für alle Menschen gelten, anscheinend würde er bei der Polizei eine Ausnahme machen. Als er von der Verteidigung darauf hingewiesen wurde, dass diese Aussage schon vorverurteilend sei, da es vorraussetze, dass er davon ausginge, dass die vorgeworfenen Straftaten so stattgefunden hätten, versuchte er dieses doch noch zu relativieren.

 

Am Ende der Erklärung wurde die Frage aufgeworfen, warum es ein Verbrechen seien sollte sich gegen Rassismus und Unterdrückung einzusetzen und der Aktivist erklärte „Wenn dieses Verbrechen sind, ja dieser Verbrechen werd ich dann wohl schuldig sein. Aber das müsste dann in einem, höchst wahrscheinlich sehr interessanten, neuen Verfahren geklärt werden.“ Die Staatsanwältin fragte, ob diese Aussage als ein Geständnis zu werten sei, was nur mit Unverständnis und lachen aufgenommen wurde und zeigte wie gut sie zugehört hat und was sie für ein juristisches Verständnis hat.

 

Nach der Verlesung des Statements wurden weitere Aussagen verweigert, obwohl der Richter gerne gewusst hätte, wie es um das Menschenbild gegenüber der Polizei bei dem Aktivisten aussieht.

 

Als einziger Zeuge war PK Schneider vorgeladen. Dieser konnte den angeblichen Tatvorgang nur sehr lückenhaft und unglaubwürdig darstellen. So gab er an, sich vom Sehen her nicht mehr an den Aktivisten erinnern zu können. Anscheinend ist die einzige Erklärung die dazu führt, dass es der Aktivist gewesen sein muss, da er am Ende festgenommen wurde und seine Personalien kontrolliert wurden. So beschreibt er, dass eine Gruppe von drei Personen auf ihn zugelaufen kam, als er gerade dabei war einen anderen Protestierenden am Pulli wegzuschleifen. Die vorderste Person habe dabei eine fürś Laufen untypische Bewegung gemacht. Kurz darauf sei der angeklagte Aktivist neben ihm zum Liegen gekommen. Er weiß allerdings nicht ob er gestolpert sei, oder warum er fiel. Auf die Nachfrage, wie er denn gefallen sei antwortete Schneider „von oben nach unten“. Schneider hat überzeugt ausgesagt, dass der Aktivist ihm nicht in den Rücken gesprungen ist, sondern hinein gelaufen. Um nicht hinzu fallen, habe er in der Hocke einen Ausfallschritt gemacht, so Schneider weiter. Eine Darstellung wie ein Ausfallschritt aus der Hocke heraus möglich sein soll, lehnte Schneider jedoch ab. Er befürchtete sich zum Affen zu machen.

 

Die Verteidigung fragte schließlich, ob er wisse auf welcher Rechtsgrundlage er die Versammlung aufgelöst hat. Schneider antwortete irgendwas nach der StPO. Zudem sagt er, dass es ihm nicht zustehe zu beurteilen, ob es sich um eine Versammlung gehandelt habe. Der Richter zweifelte an, dass selbst wenn es sich um eine rechtswidrige Maßnahme gehandelt habe der Aktivist dieses wissen könne und somit in Nothilfe gehandelt habe.

 

Auch die Aussagen über die Festnahme waren sehr unglaubwürdig. So berichtete Schneider, dass der Aktivist neben ihm zum liegen gekommen sei und er ihn dann Kabelbinder angelegt habe, wobei er immer wieder versucht habe sich durch sperren und wegziehen der Hände der Maßnahme zu entziehen. Die Verteidigung legte ein Attest vor, welches eindeutig belegte, dass der Aktivist von der massiven Polizeigewalt Verletzungen u. a. am Kopf davon getragen hat. Diese Verletzungen konnten nicht von einem einfachen Sturz kommen, da sich sich mehrere Prellungen an beiden Kopfseiten befanden. Auf die Nachfrage, wie er sich dieses Verletzungsmuster erklären könne, antwortete Schneider, dieses seien typische Verletzungen bei Personen die Widerstand leisten.

 

Als die Beweisaufnahme beendet war verlas die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und forderte 45 Tagessätze à 20€.

 

Die Verteidigung forderte auf Grund der Widersprüchlichkeit und Uneindeutigkeit der Zeugenaussage Freispruch.

 

Direkt im Anschluß verlas Richter Mook, ohne sich vorher wie üblicherweise zurückgezogen zu haben, sein Urteil und verurteilte den Aktivisten zu 30 Tagessätzen á 20€.

 

Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass der Verfahrensausgang eigentlich von Anfang an feststand. Ein Richter, der schon vor der Beweisaufnahme über die moralische Integrität des Aktivisten urteilt, sich nicht zurück zieht und das Urteil in kürzester Zeit fertig hat und dann in seiner Urteilsbegründung noch nicht einmal auf Aussagen eingeht. So hieß es weiterhin in der Urteilsbegründung, dass der Aktivist Schneider in den Rücken gesprungen sei, obwohl Schneider dieses eindeutig anders ausgesagt hatte.

 

Am Ende betonte Mook nochmals, dass der Aktivist nicht nur den Polizisten gefährdet hätte, sondern auch seine Mitdemonstrierenden. So hätte der Polizist auf die Person fallen können, die er gerade wegzog und diese verletzen können. Das ginge ja mal nicht.

 

 

 

Am Abend zogen noch einmal rund 60 solidarische Menschen in der Göttinger Innenstadt um gegen das Urteil zu protestieren.

 

 

 

Auch wenn es nicht zu einem Freispruch kam, hat sich bewiesen, wie wichtig solidarische Unterstützung ist, dass niemand allein vor Gericht stehen muss.

 

Gegen das Urteil wurden inzwischen Rechtsmittel eingelegt. Wir werden euch rechtzeitig informieren, wann der nächste Prozess stattfindet.

 

Auf ein neues!

 

 

 

 

 

politische Erklärung zum Prozess:

 

Hohes Publikum,ich stehe heute, 18Monate nach den Protesten gegen den Schünemannbesuch an der Uni, vor Gericht.Es wird mir zur Last gelegt Körperverletzung begangen zu haben. Es wird mir vorgeworfen Widerstand geleistet zu haben.Normalerweise nehme ich es als KHohes Publikum,ich stehe heute, 18Monate nach den Protesten gegen den Schünemannbesuch an der Uni, vor Gericht.Es wird mir zur Last gelegt Körperverletzung begangen zu haben. Es wird mir vorgeworfen Widerstand geleistet zu haben.Normalerweise nehme ich es als Kompliment wenn mir wer sagt, du hast Widerstand geleistet und es ist mein Anliegen dieses auch alltäglich zu tun. Aber dieses mal ist es anders. Dieses mal sagt es mir der Staat und er meint es im Strafrechtlichen Sinne.Bisher gibt es auch keine Verurteilungen gegen die eingesetzte Polizei, obwohl es einige Verletzte und Anzeigen gab. Dies ist kein Ausnahmefall. Immer wieder ist zu beobachten, dass Prozesse gegen Polizist_innen auf Grund schwerer Identifizierbarkeit, einem starken Corpsgeist innerhalb der Polizeieinheiten oder gar am mangelnden Verfolgungsinteresse seitens der Justiz erfolglos bleiben.Die selben Richter fällen oft vorschnell ein Urteil gegen politisch unbequem Aktive, auch wenn es nur die Aussage der Polizei gibt, da diese für grundsätzlich glaubwürdiger gehalten wird und sicherlich rechtmäßig gehandelt hat.Auch dies ist kein Prozess ohne politisches Interesse, so kann der Ausgang die Polizeigewalt im Nachhinein rechtfertigen oder delegitimieren. Wenn ich heute hier veurteilt werde wird dieses als Rechtfertigung für das brutale Vorgehen der Polizei gesehen werden. Werde ich aber freigesprochen, hätte Kruse eine Verurteilung weniger in seiner Statistik und es dürfte ihm schwer fallen diese Polizeitaktik weiter zu verteidigen.Aber warum steh ich eigentlich hier?Am 10. Januar 2012 war der damalige niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU)  zusammen mit dem Göttinger Polizeipräsidenten Robert Kruse zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Ein Blick auf die Kriminalitätsbekämpfung in Niedersachsen und Göttingen im Speziellen“ in die Universität gekommen. Eingeladen hatte der CDU-nahe Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), der diese Veranstaltung als Wahlkampfveranstaltung für die anstehende Uni-Wahl verwenden wollte. Der ehemalige RCDS-Vorsitzende schrieb später dazu: "Herzlichen Dank an alle freiwilligen und unfreiwilligen Wahlkampfhelfer."Zahlreiche linke Gruppen riefen zu Aktionen gegen die rassistische Abschiebepolitik Schünemanns und die Kriminalisierungswut gegenüber Linken durch Kruse auf. Diesem Aufruf folgten etwa 500 Demonstrant_innen, die vor dem Hörsaal lautstark und kreativ ihren Protest zum Ausdruck brachten. Da zwei der Eingänge versperrt wurden, mussten die beiden Referenten den Hörsaal durch einen Hintereingang betreten. Vor etwa 270 Zuhörer_innen begann die Veranstaltung.Nach einiger Zeit eskalierte die Polizei die Proteste und räumte mit massiver Gewaltanwendung den Eingangsbereich des Hörsaals, wobei die Demonstrierenden getreten, geschlagen, gewürgt und mit dem Kopf gegen die Wand geschleudert wurden. Ein Aktivist verlor das Bewusstsein, ein anderer erlitt eine Gehirnerschütterung. Mehrere Aktivist_innen mussten im Krankenhaus behandelt werden.Die Polizei rechtfertigte ihren Einsatz damit, das die Demonstrant_innen die Eskalation herbeigeführt hätten, als sie “versuchten, sich durch Drücken gegen die Zugangstür unberechtigt und gewaltsam Zutritt zum Veranstaltungsraum zu verschaffen”. Absurd, denn die Tür des Hörsaales wird nach außen geöffnet.Auch die Abreise von Schünemann verlief nicht ohne Protest. Als der Innenminister in einem Mannschaftswagen der Polizei abtransportiert werden sollte, kam es von einigen Protestierenden zu einer spontanen Versammlung. Bei ihrer Räumung durch die Polizei ist ein Betroffener an der Kapuze über den Beton gezogen worden, er ist ans Ohr geschlagen und an den Oberschenkel getreten worden. Ein Anderer ist mit dem Kopf auf den Asphalt geschlagen und aufs Fußgelenk getreten worden.Kruse hatte später den Einsatz gelobt und sich bei den Beamt_innen bedankt. Ihr Vorgehen sei "angemessen, konsequent und professionell" gewesen. Es seien angeblich sechs Polizeibeamte verletzt und mehrere Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruchs eingeleitet worden.Im Mai 2013 legte die Göttinger Polizei ihre Jahresstatistik 2012 zu politisch motivierter Kriminalität vor und bezeichnete Göttingen als “regionalen Brennpunkt linksmotivierter Straftaten in Niedersachsen”. 17 von den erfassten 96 linksmotivierten “Delikten” sollen sich bei der Veranstaltung mit Kruse und Schünemann im Januar 2012 ereignet haben. Kruse gab anfangs an, das von den 17 Strafverfahren gegen Demonstrant_innen fünf zu einer Verurteilung führten. Auf Kritik musste Kruse die Zahl der Verurteilten auf zwei reduzieren. Das heißt, das die restlichen Delikte zu Unrecht in der Jahresstatistik zur politisch motivierter Kriminalität auftauchen.Die Ermittlungen gegen Polizist_innen wegen Körperverletzung im Amt wurden eingestellt, weil die mutmaßlichen Gewalttäter_innen vermeindlich nicht identifiziert werden konnten.Polizeipräsident Kruse kam 2010 nach Göttingen. Er war zuvor Verfassungsschutzvizepräsident in Hannover und übernahm den Posten von Wargel, der zum Leiter der Verfassungsschutzabteilung und Verfassungsschutzpräsident des niedersächsischen VS wurde. Damit ist das Gebot der Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufgehoben . Kruse tut sich immer wieder durch seine Gleichsetzung zwischen Links- und Rechtsextremismus vor. Und wie sein Vorgänger Wargel sieht er überall die Gefahr des Linksterrorismus, wie das Beispiel des vermeintlichen Anschlages in der Teeküche der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen und die folgende Kriminalisierung zeigt. Dieses Herbeireden soll das harte Vorgehen gegen die linke Szene legitimieren, wie z.B. die Stationierung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in Göttingen. Diese wird regelmäßig gegen Proteste eingesetzt und ist für ihre brutalen Übergriffe auf Demonstrationen wie z.b. während der Conny Demo 2009 bekannt.Der damalige Innenminister von Niedersachsen, Schünemann, ist bzw. war für seine rücksichtslose Abschiebepolitik und seine Law-and-Order Politik bekannt. Er ist politisch mitverantwortlich für das vielfache Leid von Flüchtlingen und steht für die rassistischen Ausgrenzungsmechanismen und die Sondergesetze, wie z. B. Residenzpflicht, Isolation in Lagern, mangelnde medizinische Versorgung und Abschiebung. Immer wieder hetzt er gegen Flüchtlinge, wie z.B gegen Geflüchtete aus Serbien und Mazedonien, die angeblich “tausendfachen Asylmissbrauch” begehen würden, weil sie Asyl lediglich “zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation” beantragen würden. Unzählige Menschen wurden unter Schünemann abgeschoben. Auch auf sein persönliches Drängen, wie z.B. eine Iranerin, die zum Christentum übertrat und sich von ihrem muslimischen Ehemann hatte scheiden lassen, weshalb sie nach iranischem Recht gesteinigt worden wäre. Oder Gazale Salame, die von ihrer Familie getrennt und schwanger in die Türkei abgeschoben wurde. Für einige Menschen ist Suizid der einzige Ausweg, einer Abschiebung zu entgehen, wie Slavik C, der sich 2010 in der JVA Hannover-Langenhagen erhängte, weil er nach Armenien abgeschoben werden sollte.In Sachen Law-and-Order Politik setzte Schünemann voll auf Repression: er ließ Überwachungsdrohnen bei Anti-Castor-Protesten einsetzen... verschärfte das Demonstrationsrecht... führte im November 2012 die BFE in Göttingen ein... ließ ein Heft erstellen, mit dem u.a. Arbeitgeber erkennen sollten, ob eine Radikalisierung bei vermeintlich muslimischen Betriebsangehörigen stattfindet um diese dann bei Behörden zu denunzieren...Er forderte verdachtsunabhänge Kontrollen vor Moscheen... die präventive Telefon- und e-mailüberwachung... die Ausweitung der Videoüberwachung auch auf „belebte Plätze in den Innenstädten“... die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ ohne richterlichen Beschluß für „gefährliche Ausländer, die nicht abgeschoben werden können.“... die heimliche Durchsuchung von Wohnungen durch die Polizei u.v.m.„In Zeiten wie diesen...sitzen menschen in knästen, deren verbrechen es ist, keine papiere zu haben, für ein land wie dieses...in zeiten wie diesen...für d-land, dem freien und sozialen und achso zivilisierten, kein traum eher ein traumata land, mit soviel geschichte, schon soviel vergessen von verfolgung und morden, das es so leicht funktioniert menschen abzuschieben, sie auszufliegen in gebiete mit krisen, in gebieten mit kriegen...in zeiten wie diesen...“ (Yok)Warum soll es ein Verbrechen sein, sich gegen Rassismus in all seinen Formen zu wehren?Warum soll es ein Verbrechen sein, sich dagegen zu wehren, das Menschen diskrimiert, eingesperrt, gefoltert, abgeschoben oder gar in den Tod getrieben werden?Warum soll es ein Verbrechen sein, wenn sich jemand für ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen einsetzt?Warum soll es ein Verbrechen sein, sich gegen die Einschränkung bzw. Abschaffung von Freiheiten durch staatliche Institutionen einzusetzen?Wenn dieses Verbrechen sind, ja dieser Verbechen werd ich dann wohl schuldig sein. Aber das müsste dann in einem, höchst wahrscheinlich sehr interessanten, neuen Verfahren geklärt werden.Am Ende möchte ich mich bei den vielen solidarischen Menschen bedanken, die mich heute hier inś Gericht begleitet haben und mich bei der Vorbereitung des Prozessen unterstützt haben!

Vielen Dank!