Stadt Göttingen “muss“ weiterhin Wertgutscheine auszahlen

  Erklärung des antirassistischen Aktionsplenum

 

Wie einer Pressemitteilung der Stadt Göttingen zu entnehmen ist, muss die Stadt weiterhin am diskriminierenden Gutscheinsystem für Menschen mit Asylbewerberleistungsgesetz festhalten.

 

Die Stadt hatte letztes Jahr nach einem Urteil des Sozialgerichts Hildesheim (vergleiche http://papiere-fuer-alle.org/node/759) angekündigt in Zukunft statt Wertgutscheinen Bargeld auszuzahlen, allerdings nur unter der Bedingung, dass das niedersächsische Innenministerium zustimmt. Unter dieser Bedingung hätte die Stadt auch gleich die Abschaffung der Schwerkraft ankündigen können, da klar war, dass das Innenministerium unter dem derzeitigen Innenminister Uwe Schünemann dieses Vorhaben unterbinden wird. Uwe Schünemann hat, selbst nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches klar besagt, dass Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativiert werden darf, immer wieder betont wie wichtig die Ausgabe von Wertgutscheinen statt Bargeld sei, da es ansonsten zu einer vermehrten Zuwanderung nach Deutschland käme.

 

Oberbürgermeister Meyer bedauert zwar die Entscheidung: „Ich wünsche mir, dass das Land Niedersachsen wie eine Vielzahl anderer Bundesländer seine Haltung zum Asylbewerberleistungsgesetz überdenkt und den Kommunen vor Ort den notwendigen Ermessensspielraum gibt, die Leistungen an Asylbewerber in Bargeld auszuzahlen. Die Ausgabe von Wertgutscheinen erzeugt hohen Verwaltungsaufwand und ist für die Betroffenen diskriminierend.(...)“ allerdings scheinen uns diese Äußerungen parteipolitische Lippenbekenntnisse im Wahlkampf zu sein. Schließlich musste erst das Sozialgericht in Hildesheim die Stadt dazu zwingen, Nachzahlungen in Bargeld, statt in Gutscheinen auszugeben, obwohl dies sogar vom Innenministerium erlaubt war.

 

Wenn die Stadt wirklich interessiert wäre an geringerem Verwaltungsaufwand und vielleicht auch an diskriminierungsfreiem Einkaufen müsste sie einmal den Gerhorsam verweigern und es im Zweifelsfall auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Viel höher wäre der Verwaltungsaufwand sicherlich nicht und es wäre ein erster ernstzunehmender Schritt gegen rassistische Sondergesetze!