13.4.06// Bischof Krug will humanitäre Regelung für Flüchtlinge

Oldenburg (epd). Der Oldenburger Bischof Peter Krug hat eine humanitäre Altfall-Regelung für langjährig in Niedersachsen lebende Flüchtlingsfamilien gefordert. Auch wenn Eltern etwa falsche Angaben bei ihrem Asylantrag gemacht hätten, könnten die zum Teil in Deutschland geborenen Kinder nichts dafür, schreibt der Bischof in der Osterausgabe der in Hannover erscheinenden "Evangelischen Zeitung". Krug bescheinigt den Landtagsabgeordneten, die über Härtefälle zu befinden haben, dass sie sich im Einzelfall nicht gegen geltendes Recht stellen müssten. Sie hätten jedoch "die Freiheit, vor einer Abschiebung ihr Gewissen auf Humanität zu prüfen" und sich für "Gnade vor Recht" zu entscheiden. "In unseren Gemeinden bangen Familien seit zehn oder mehr Jahren um ein Bleiberecht in Deutschland", schreibt der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Viele der Flüchtlingskinder hätten sprachlich, sozial und kirchlich in Deutschland ihre Heimat, erklärt Krug. Man könne sie nicht in eine für sie fremde Welt abschieben. Der Bischof betont: "Die Folgen einer heutigen Abschiebung in ein islamisch geprägtes Land, zumal wenn die Kinder hier getauft und konfirmiert wurden, sind nicht auszudenken." Die Kirchengemeinden hätten die Aufgabe, die Menschen warm aufzunehmen und freundlich zu unterstützen, schreibt Krug. (epd Niedersachsen-Bremen/b0987/13.04.06)

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