Samstag, 5.12.: Demo in Hannover | Schluss mit den Abschiebungen nach Syrien! Bleiberecht für alle! | 13 Uhr Steintor/Hannover
Demonstration in Hannover: "Schluss mit den Abschiebungen nach Syrien! Weg mit dem deutsch-syrischen Abschiebe-Rückübernahmeabkommen! Bleiberecht für alle!"
Samstag, 5.12., Hannover - 13 Uhr - Treffpunkt Steintor
Anfang 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der arabischen Republik Syrien ein Rückübernahmeabkommen zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien geschlossen. 7000 "Geduldeten" droht durch dieses Abkommen die Abschiebung. Das ist möglich, obwohl selbst vom Auswärtigen Amt und bundesdeutschen Gerichten massive Menschenrechtsverletzungen in Syrien bestätigt werden. Mindestens drei Abschiebungen nach Syrien, die durch das neue Abkommen ermöglicht wurden, endeten damit, dass die Abgeschobenen am Flughafen sofort verhaftet wurden. Gegen dieses skandalöse Abschiebe-Abkommen müssen wir uns wehren! Es dürfen keine weiteren Abschiebungen nach Syrien stattfinden!
Wir forden:
- Sofortige Aufhebung des deutsch-syrischen Abschiebe-Rückübernahmeabkommens!
- Sofortiger Stopp aller Abschiebungen nach Syrien!
- Unbeschränktes Bleiberecht für Alle statt unsicherem Duldungsstatus!
- Abschaffung der "Residenzpflicht"-Landkreisbeschränkung und der Lagerunterbringung!
- Das deutsch-syrische Abschiebe-Rückübernahmeabkommen betrifft alle syrischen Staatsbürger/innen, aber auch alle syrischen Staatenlosen, die ohne sicheren Aufenthalt, also zum Beispiel mit einer "Duldung", in Deutschland leben.
- Für viele Syrische Staatenlose besteht sogar dann das Risiko einer Abschiebung, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz haben. Der Grund: Sie hatten die Aufenthaltserlaubnis nur bekommen, weil es bisher für die deutschen Behörden nicht möglich war, Staatenlose nach Syrien abzuschieben. Das ändert sich nun mit dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen.
- Nach dem Abkommen können auch Transitflüchtlinge nach Syrien abgeschoben werden, die keine Syrer/innen sind, aber sich vor der Einreise nach Deutschland in Syrien aufgehalten haben oder durch Syrien durchgereist sind.
- Wenn auf die Anfrage, ob jemand zu der Personengruppe gehört, die nach Syrien abgeschoben werden darf, von den syrischen Behörden keine Antwort kommt, dann gilt dies als Zustimmung.