Hamburger Abschiebungspraxis nach Afghanistan - ein Überblick!
16.03.2006 | Hamburger Abschiebungspraxis nach Afghanistan - ein Überblick!
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Um wie viele Menschen geht es?
In Hamburg leben etwa 17.000 afghanische Staatsangehörige, davon etwa 5.000 ohne gefestigten Aufenthaltsstatus. Ende 2005 waren 3.000 Menschen rechtlich ausreisepflichtig und ca. 2.000 befanden sich noch im laufenden Asylverfahren. Bundesweit sind es 80.000 Afghanen, davon etwa 16.000 ohne Bleiberecht. Nur ein verschwindend geringer Teil der Flüchtlinge aus Afghanistan hält sich also in Deutschland auf. Zum Vergleich: Im Nachbarland Pakistan, mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 500 US-$ im Jahr (BRD ca. 23.350 US$) halten sich immer noch 2 Mio. afghanische Flüchtlinge auf.
Seit wann sind diese Menschen Deutschland?
Nach Afghanistan wurde seit dem Einmarsch der sowjetischen Truppen, also über 20 Jahre lang nicht abgeschoben. Viele Familien sind also schon seit vielen Jahren hier. Ein großer Teil dieser Menschen hat jedoch trotzdem in dieser Zeit in Deutschland und insbesondere in Hamburg kein Bleiberecht erhalten. Dies hatte im wesentlichen zwei Gründe. Der erste Grund liegt im deutschen Asylrecht. Bis zur Reform des Ausländerrechts durch das Zuwanderungsgesetz galt in der deutschen Rechtsprechung der Grundsatz, dass nur staatliche Verfolgung asylerheblich sein könne. Deutsche Behörden und Gerichte sprachen aber der Taliban-Herrschaft die Staatlichkeit ab, was dazu führte, dass die Asylanträge der Betroffenen
abgelehnt wurden. Diese Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht erst im Jahr 2000 für rechtswidrig erklärt. Der Zeitraum bis zum Sturz der Taliban Ende 2001 war jedoch häufig zu kurz, um ein erfolgreiches neues Asylverfahren abzuschließen.
Der zweite Grund liegt in der spezifisch hamburgischen Verwaltungspraxis. Nach altem Recht hätte nämlich auch den abgelehnten Asylbewerbern ein Bleiberecht gewährt werden müssen, wenn ihre Abschiebung über einen längeren Zeitraum unmöglich war, spätestens aber nach zwei Jahren. Diese Regelung umging Hamburg, indem es behauptete, eine Abschiebung sei zwar unmöglich, eine freiwillige Ausreise in das von den Taleban beherrschte Afghanistan jedoch möglich und zumutbar! Aufgrund einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis der Behörden und der absurden Konstruktion einer möglichen "freiwilligen Ausreise" wurden zahlreiche Afghaninnen und Afghanen also künstlich über viele Jahre in der Ausreisepflicht gehalten.
Gibt es nicht für diese Fälle die "Bleiberechtsregelung"?
Leider nein! Die von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossene Altfallregelung Afghanistan geht hilft kaum, da nur ein verschwindend geringer Teil die dort geforderten Kriterien erfüllen kann. Knackpunkt ist, wie so häufig die Anforderung, an einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag keine Sozialhilfe bezogen zu haben und eine insgesamt zweijährige, zeitlich zusammenhängende Beschäftigung nachzuweisen. Da Asylbewerber und geduldete Personen - und um diesen Personenkreis ginge es eigentlich- nur im Ausnahmefall und eingeschränkt arbeiten dürfen, sind die Anforderungen faktisch nicht zu erfüllen.
Angesichts dessen stellt der IMK-Beschluss eher ein Placebo zur Erhöhung der Akzeptanz von Abschiebungen des "Restes" in der Öffentlichkeit, als eine echte Altfallregelung dar.
Wie viele Abschiebungen gab es schon?
Von den Ausreispflichtigen Afghanen in Hamburg sind in 2005 44 Personen angeschoben worden und weitere knapp 20 bereits in diesem Jahr. Etwa 20 Personen insgesamt waren verurteilte Straftäter und wären auch vor dem Ende des Abschiebungsstops ausgeflogen worden.
Wer muss zur Zeit eine Abschiebung befürchten?
Zur Zeit werden nicht mehr nur unverheiratete Männer sondern nun auch kinderlose Ehepaare abgeschoben. Das sollen zur Zeit noch etwa 100 bis 150 Personen sein. Diese Salamitaktik, mit der von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt immer weitere Gruppen zurückgeführt werden sollen, wird weiter fortgesetzt. Auch unverheiratete Frauen und Familien mit Kindern werden bereits unter Fristsetzung und Androhung der Abschiebung zur Ausreise aufgefordert, es ist allerdings bislang unklar, wann nach dem Stufenplan der IMK unter Anwendung unmittelbaren Zwanges die Ausreisepflicht vollzogen wird.
Zugenommen hat deutlich auch die Zahl der Haftanträge der Ausländerbehörde zur Durchsetzung der Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen. Grundlage der Haftbeschlüsse ist regelmäßig die bei ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde geäußerte Bitte der Betroffenen, sie nicht abzuschieben. Zur Zeit befinden sich mindestens sechs unverheiratete Männer zur Abschiebung nach Afghanistan in Haft. Zwei Ehepaare sind in der letzten Woche entlassen worden.
Drei Ehepaare wurden bereits abgeschoben. Die Ks, die im November abgeschoben wurden, sind Hindus. Sie haben einige Zeit im Tempel gelebt und sollen mittlerweile nach Indien weitergeflohen sein. Die anderen beiden Paare, waren am 7. Dezember entgegen ausdrücklicher gerichtlicher und obergerichtlicher Untersagung der Abschiebung abgeschoben worden. Sie leben in einem Flüchtlingslager bzw. bei Angehörige auf dem Lande.
Warum ist Hamburg die Abschiebung von Afghanen so wichtig?
Diese Frage wird uns oft gestellt. Immerhin ist Innsenator Nagel extra nach Kabul geflogen, um der Öffentlichkeit ein Phantasiebild von der Lage dort zu malen und die CDU-Bürgerschaftsfraktion beklagt, dass die Abschiebungen viel zu langsam anlaufen. Wir können nur spekulieren, was diesem Ehrgeiz zu Grunde liegt: Auch wenn die Evaluation des Zuwanderungsgesetztes durch die Bundesregierung noch aussteht, wissen wir ja, dass der Versuch der Abschaffung der "Kettenduldung" in den meisten Bundesländern nicht auf Zustimmung gestoßen ist und deshalb die entsprechende Vorschrift auch nicht angewandt wird. Die Afghanen sind nun gerade in Hamburg eine große Gruppe, die seit bis zu 18 Jahren vom Problem der "Kettenduldung" betroffen ist. Sie ist außerdem infolge ihres hohen Integrationsgrades recht akzeptiert bei den Hamburger BürgerInnen. Wenn die Behörde zugeben würde, dass es noch immer humanitäre Abschiebungshindernisse bezüglich Afghanistan gibt, dann käme sie um eine Anwendung der ungeliebten Vorschrift irgendwann nicht mehr herum und die Afghanen würden, quasi als Gruppen-Präzedenzfall Aufenthaltserlaubnisse nach §25 Abs. 5 AufenthG erhalten müssen. Deshalb bemüht sich die Behörde vermutlich so sehr darum, wenigstens ein paar Menschen pro Woche nach Afghanistan zu fliegen, weil sie damit beweisen will, dass sie nichts sieht, was dagegen sprechen würde.
Berichtslage / Rechtsprechung / Verwaltungspraxis
Die Versorgungs- und Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin katastrophal. Die Regierung Karsai verfügt im wesentlichen nur im Raum Kabul, gestützt auf die internationale ISAF-Truppe, über einen nennenswerten Einfluss. Der Rest des Landes wird überwiegend von lokalen Machthabern, sog. Warlords, kontrolliert. Dies hat in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dazu geführt, dass für die Beurteilung, ob eine Abschiebung zumutbar ist, nur die Situation in Kabul betrachtet wird. Aber auch hier klaffen Berichtslage und Verwaltungspraxis weit auseinander. Während etwa das Auswärtige Amt, das dafür bekannt ist, in seinen Lageberichten die Situation eher zu beschönigen als zu dramatisieren, davon spricht, dass Kabul "für frühere Bewohner in Teilen ausreichend sicher" sei, wird daraus in der Praxis der Hamburger und der Bundesbehörden, dass die Stadt für ausnahmslos alle eine sicherer Hafen sei. Die Tatsache, dass Kabul mit inzwischen über 4 Millionen Einwohnern vollkommen überfüllt ist und die Mietpreise ausgerechtnet durch die anwesenden ausländischen Hilfsorganisationen in exorbitante Höhen gestiegen sind, wird in den Bescheiden des Behörden meist mit dem Hinweis auf einige Tausend 2002 errichtete Behelfswohnungen gekontert. Die reale Unterstützung durch Hilfsorganisationen für Rückkehrer nach Kabul beläuft sich auf eine einmalige Zahlung von 12 US $, für deutsche Behörden und leider auch viele Gerichte gilt aber statt dessen, dass die Versorgung dank der in Kabul anwesenden Hilfsorganisationen ausreichend sei. Nur vereinzelt erhalten wir auch von der Hamburger Außenstelle des Budesamtes und dem VG Anerkennungen von Abschiebungshindernissen.
Besonders verwundbare Gruppen
Frauen
Die Berichtslage über die Situation der Frauen ist nach wie vor erschütternd. In Bescheiden deutscher Behörden wird gern auf die Frauenquote im afghanischen Parlament und auf eine Vorzeigefrauen in der afghanischen Polizei hingewiesen. Die Realität in der afghanischen Gesellschaft sieht jedoch völlig anders aus. Frauen sind in einem Zustand völliger Rechtlosigkeit. Frauen sind in Afghanistan schwersten Diskriminierungen ausgesetzt und haben am meisten unter der unsicheren Lage zu leiden. Das formelle und informelle (tradionelle) Rechtssystem schütz ihre Rechte nicht, wie aus dem Bericht von Human Rights Watch, country summary vom Januar 2006 hervorgeht:
"Women and girls continue to face severe discrimination and suffer worst the effects of Afghanistan`s insecurity.(…)
Women and girls are subject to both formal and informal (customary) justice mechanisms that fail to protect their rights."
Es gibt in Afghanistan keine verfassungsmäßig garantierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Dies geht aus dem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe, Afghanistan Update vom 03.02.2006 hervor:
"Frauen: Seit dem Sturz der Taliban konnten Frauen eine grössere gesellschaftliche Rolle übernehmen. Gewalt gegen Frauen wird aber von weiten Teilen der Gesellschaft - darunter Regierungs- und Justizkreise - toleriert und angewandt. Die staatlichen Institutionen versagen, die Rechte von Frauen zu respektieren und von Gewalt bedrohte Frauen zu schützen. Die neue Verfassung erwähnt die Frau zweimal im Grundrechtskatalog. Die Frau wird in Artikel 22 Abs.2 auch als Trägerin eines Grundrechts genannt. Diese Vorschrift enthält aber nicht die Feststellung, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Ebenso gibt es keine an den staatlichen Gesetzgeber gerichtete Verpflichtung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau durchzusetzen. Auch der Afghanistan Compact vom 31. Januar sieht keine Regierungsverpflichtung vor, die Gleichberechtigung durchzusetzen. (...)"
In ihrem am 30. Mai letzten Jahres veröffentlichten Bericht "Afghanistan - Women still under attack - a systematic failure to protect" berichtet amnesty international:
"Traditionelle patriarchalische Strukturen, die sich in der Justiz, in der Familie und in anderen Bereichen der afghanischen Gesellschaft nach wie vor halten sowie eine zunehmend hohe Gewaltbereitschaft, machen es Mädchen und Frauen schwer, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Entführungen, Zwangsheiraten, Frauen- und Mädchenhandel, selbst Steinigungen sind nach wie vor die größten Gefahren, denen eine Frau vor allem in den ländlichen Gebieten Afghanistans ausgesetzt sein kann."
in der ai-Pressemeldung zu dem Bericht heißt es:
"Tradition, Ehrbegriffe, Polizei, Justiz und die Gewaltbereitschaft der Familienmitglieder sind - einzeln und zusammen - für die Frauen Afghanistans eine alltägliche, brutale, oft tödliche Bedrohung. "Auch nach dem Ende des Taliban-Regimes durchdringt die Gewalt gegen Frauen und Mädchen die ganze afghanische Gesellschaft", sagte Verena Harpe, Afghanistan-Expertin von ai, anlässlich der Vorstellung des neuen Afghanistan-Berichts. "Und sie wird nur selten gerichtlich verfolgt oder gar geahndet. Der afghanische Staat versagt vor der Aufgabe, die verfassungsmäßig und völkerrechtlich garantierten Rechte der Frauen durchzusetzen und die Frauen zu schützen."
Das existierende Justizwesen hat sich als unfähig und unwillig erwiesen, Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen. "Die begonnene Justizreform muss dringend beschleunigt und ausgeweitet werden. Die internationale Gebergemeinschaft muss Afghanistan dabei unterstützen", sagte Harpe.
Hauptverantwortlich für die Gewalt gegen Mädchen und Frauen sind die Ehemänner, Brüder und Väter. Die patriarchalen Strukturen, die dies ungestraft ermöglichen, werden von traditionellen Rechtssystemen wie jirgas oder shuras gestützt. Aber auch beim Staat finden misshandelte, entführte, vergewaltigte Frauen nur selten Hilfe. "Im Gegenteil: die Justiz behandelt Frauen, die vor der Gewalt fliehen, oft wie Kriminelle", sagte Harpe. Gewalt gegen Frauen ist bis in höchste Regierungs- und Justizkreise hinein geduldet.
"Eine Frau oder ein Mädchen zu schlagen ist in Afghanistan selbstverständlich - das muss sich dringend ändern", sagte Harpe. "Die Regierung steht in der Pflicht, laut und unmissverständlich zu sagen, dass Gewalt gegen Frauen, auch innerhalb der Familie, ein Verbrechen ist. Es bedarf konkreter Schutzmaßnahmen, z.B. der Einrichtung spezieller Polizei- und Ermittlungseinheiten im ganzen Land und der verstärkten Rekrutierung und Ausbildung von Polizistinnen. Hier ist besonders die deutsche Regierung gefordert, sich verstärkt zu engagieren."
Häufig können die Überlebenden sexueller Gewalttaten nicht offen sprechen. Sie sind in unmittelbarer Gefahr, von ihren Angehörigen getötet oder wegen ihres "unmoralischen" Handelns als entehrt angesehen zu werden. Den meisten Frauen widerfährt keine Gerechtigkeit für die an ihnen verübten Verbrechen.
Das auf Traditionen beruhende informelle Rechtsprechungssystem diskriminiert Frauen. Häufig stimmen die traditionell aus Männern bestehenden Gerichte dem Austausch von Mädchen zu, um Familien- oder Stammesfehden beizulegen. Sehr junge Mädchen werden oft mit viel älteren Männern verheiratet.
Bisher liegen keine offiziellen Zahlen vor, wie viele Frauen in Afghanistan von bewaffneten Gruppen entführt, vergewaltigt oder getötet wurden. Die ständige Bedrohung reicht bereits aus, die Rechte und Freiheiten von Frauen und Mädchen einzuschränken. Männliche Angehörige benutzen die unsichere Lage oftmals als Vorwand, um ihnen den Zugang zu Bildung und Arbeit zu verwehren."
Dass diesbezüglich keine Besserung der Lage eingetreten ist bestätigt auch der aktuelle Jahresbericht von amnesty international:
"Bewaffnete Gruppen begingen Menschenrechtsverstöße an Zivilisten, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Auf ihr Konto gingen unter anderem Entführungen und die Vergewaltigung von Mädchen. Frauen sahen sich in ihrem familiären und sozialen Umfeld verbreitet Diskriminierung und Gewalt in Form von Entführungen, Vergewaltigungen und Zwangsverheiratungen ausgesetzt und hatten so gut wie keine Möglichkeit, vor Gericht Gerechtigkeit und Wiedergutmachung einzuklagen."
Dies bestätigt auch der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes:
"Zu ihrer eigenen Sicherheit tragen Frauen noch überwiegend die Burka. Auf staatlichen Schutz können sie kaum hoffen: "Staatliche Akteure aller drei Gewalten sind häufig nicht in der Lage - oder aufgrund konservativer Wertvorstellungen nicht gewillt - Frauenrechte zu schützen."
(...)
Sexualverbrechen zur Anzeige zu bringen hat aufgrund des desolaten Zustands des Sicherheits- und Rechtssystems wenig Aussichten auf Erfolg. Der Versuch endet u. U. mit der Inhaftierung der Frau - ..."
Auch das Auswärtige Amt berichtete im aktuellen Lagebericht, dass noch immer die meisten Frauen aus Sicherheitsgründen die Burka tragen. Amnesty international berichtet über einen Mitarbeiter einer internationalen Hilfsorganisation, der im Oktober 2003 seine Beobachtungen dazu so beschrieben hat:
"Wenn eine Frau unter den Taliban auf dem Markt nur einen Streifen Haut gezeigt hätte, wäre sie ausgepeitscht worden. Heute wird sie vergewaltigt."
Die Gleichberechtigung der Frau ist in Afghanistan weltweit am wenigsten Verwirklicht. Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen und Arbeit ist Frauen in der Regel verwehrt:
UNHCR: Update on the Situation in Afghanistan and International Protection Considerations, Juni 2005 :
"These positive legal and institutional developments notwithstanding, Afghanistan was ranked lowest in the world on the UNDP Development Report's Gender-related Development Index (GDI) and women continue to face serious discrimination and violations of their rights. Women and girls are particularly affected by the overall security situation, which limits their freedom of movement to reach schools, health-care facilities and work. A majority of women are banned by their male family members, tribal and religious leaders from working outside their homes and many girls do not have access to education.(…)"
Frauen werden zwangsverheiratet oder dienen als Tauschware, um Schulden oder Streitigkeiten beizulegen. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet, Scheidungsrecht und Erbrechte sind nicht gewährleistet:
"Restrictive cultural norms continue to severely affect Afghan women. This includes engagement and marriage at early ages, forced marriages, so-called honor killings and using girls or women as chattel to settle disputes (Bad). (…)There are reports of domestic violence, and women remain deprived of basic civil rights, including in cases of divorce, custody and with regard to inheritance rights."
Auf dem Land dürfen Frauen sich höchstens zu Wasserstellen bewegen, und auch in städtischen Gebieten droht den Frauen im heiratsfähigen Alter Misshandlung und Verachtung, wenn sie alleine auf der Straße sind:
"The freedom of movement of women is severely limited, especially in rural areas. In most villages, women are restricted to family compounds except for necessary movements to water points. In some rural areas, tribal culture provides women with marginally greater freedom of movement for example to work in the fields. In urban areas, freedom of movement is less restricted but normally requires a male escort (mahram). Single women of marriageable age rarely move alone because they risk exposure to harassment and social disrepute."
Tauschehen kommen oft vor um Schulden zu begleichen, oder um Streitigkeiten beizulegen:
"Exchange marriages are also common in order to pay debts or resolve disputes. (…)"
Sowohl im ländlichen als auch städtischen Bereich müssen sich Frauen für ihre eigene Sicherheit den traditionellen Rollenbildern anpassen:
"Any woman who works in the public sphere of life, smokes or dresses in non-traditional clothing runs a high risk of being perceived as "loose" or even as a prostitute. She has crossed gender boundaries, which customarily defines the woman's place as in the home. Return to Afghanistan, be it to urban or rural areas, therefore invariably means to conform to conservative and traditional standards of behavior in order to be safe. (…)"
Sogar Rückkehrerinnen aus dem Iran bemängeln die fehlenden Entfaltungsmöglichkeiten; das Tragen der Burka ist für den eigene Schutz unumgänglich und nicht Ausdruck einer freien Entscheidung:
"Women returning from Iran have expressed frustration at the lack of available public and social opportunities and activities for women. In Iran, they were allowed to go out by themselves to shop, walk in the park, visit relatives and engage in other social activities. Such possibilities hardly exist in Afghanistan. Many women do not wish to wear a burka or chador but give in to these pressures out of fear of harassment or bringing shame to their families. (…)"
Das Eintreten für die eigenen Rechte ist gefährlich:
"Women cannot travel freely without male escorts. Dress and behavior are conservative. Women's rights activists face threats and intimidation, particularly if they speak out about women's rights, the role of Islam or the behavior of commanders. (…)"
Jede Rückkehrerin, die sich nicht den Gegebenheiten anpassen möchte, läuft besondere Gefahr verfolgt zu werden:
"Against this background, the following categories of women are at greater risk of persecution if they return to Afghanistan:
(…).
-Afghan women who have adopted a Westernized way of life and unable or unwilling to re-adjust."
Steinigungen und "Ehrenmorde" sind nur ein Ausdruck der weitverbreiteten Gewalt gegen Frauen, die ohne Ahndung bleibt. Dementsprechend ist die Selbstmordrate unter Frauen sehr hoch:
AIHRC - Afghanistan Independent Human Rights Commission: Annual Report 2005
"Women's lack of access to justice and protection remains the core problem in terms of women's human rights. The widespread practice of discriminatory customary law or traditional practices continue to violate women's rights, graphically illustrated by the sentencing to stoning in Badakhshan in April 2004 and the apparent honour killing of a TV announcer in Kabul in May. The culture of fear and hopelessness makes it even more difficult for women to demand their rights and to speak out about the violations they suffer. The low number of reported rapes reflects the cultural constraints against women or family members addressing the abuse of women's right to personal integrity. In contrast, the high number of successful and attempted suicides including self-immolation reflects the desperation and psychological trauma borne by so many Afghan women."
Hamburger Behörden weigern sich momentan standhaft, überhaupt eine Gefährdung für Frauen einzuräumen, wollen jedoch vorerst - ohne Begründung - von einer Abschiebung alleinstehender Frauen absehen. Das Bundesamt und viele Gerichte unterscheiden zwischen Frauen mit und ohne "männlichen Schutz". Doch auch diese Unterscheidung ist, wie dargelegt absurd - denn für die Frau bedeutet auch "männlicher Schutz" völlige Abhängigkeit, Rechtlosigkeit und fehlendes Selbstbestimmungsrecht. Letztlich handelt es sich fast um einen sklavenähnlichen Zustand, der auf diese Frauen in Afghanistan wartet.
Hindus
Die Hindus bilden in Afghanistan eine vormals beachtlich große, inzwischen sehr kleine religiöse Minderheit, die umfangreichen Diskriminierungen ausgesetzt ist, da es sich beim Hinduismus nicht um eine der vom Islam respektierten "Buchreligionen" handelt. Im Jahr 2002 hatte es für kurze Zeit den Anschein, als sollte sich die Situation der Hindus in Afghanistan wieder verbessern. Diese Hoffnung blieb jedoch unerfüllt. Hindus werden in Afghanistan Opfer von Eigentumsraub, leben zum großen Teil in zerstörten Tempeln, haben so gut wie keine Möglichkeit ein Einkommen zu erzielen und insbesondere ihre Töchter sind von Entführungen und "Zwangsislamisierung" bedroht. All dies ist in neueren Lageberichten dokumentiert. Während etwa die Münchener Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dies zum Anlass nahm, Hindus aus Afghanistan den Flüchtlingsstatus zuzusprechen, sehen die Hamburger Behörden und Gerichte bisher weiterhin keine besondere Gefährdung. Zur Begründung verweisen sie auf ein Gutachten des Dr. Mostafa Danesch von 2002, das inzwischen vom Autor mehrfach revidiert wurde, ergänzt durch völlig hanebüchene Spekulationen des OVG Hamburg, dass behauptete, Hindus würde es besonders leicht fallen, in Kabul wieder ihren alten Handeltätigkeiten nachzugehen. Eine Behauptung, die durch nichts belegt ist, sondern dem "gesunden Menschenverstand" der Richter entsprungen ist - allerdings an der Realität vollkommen vorbeigeht.
Nach dem aktuellen Berichte von Dr. Mostafa Danesch , der erst kürzlich wieder das land bereist hat und sich diesmal schwerpunktmäßig der Lage der Hindus widmet ist ihre Lebenssituation weiterhin katastrophal. Danach hätten Exilanten aus Europa bei einer Rückkehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Grundlage, sich eine Existenz aufzubauen.
Selbst die Hindu-Gemeinden sind weder bereit noch in der Lage, Rückkehrer aufzunehmen. Rückkehrer aus Europa gelten dort pauschal als "reich", so dass die in Afghanistan in Armut und Elend lebenden Hindus evtl. auch gar nicht bereit sind, ihre wenige Habe mit Fremden zu teilen. Bei einer Arbeitslosenzahl von über 80 % werden Rückkehrer aus Europa nicht als "normale" Bewerber um eine Stelle als Tagelöhner akzeptiert werden. Auch von Hilfsorganisationen oder vom Staat könne keine Unterstützung erwartet werden, außer einer einmaligen Hilfe von 12 $ pro Person, dann wären sie auf sich allein gestellt. Weitere Hilfen gäbe es nicht (S. 10 unten). Laut dem afghanischen Minister für Rückkehr wären sie momentan nicht in der Lage, eine Lebensgrundlage für diese Flüchtlinge, die (...) besonders aus Deutschland zurückkehren, zu gewährleisten (S. 22 oben).
Die Wohnsituation der Flüchtlinge sei katastrophal und menschenunwürdig (S. 13 oben und folgende). Wegen dem überteuerten Wohnungsmarkt (S. 15 unten), hohen Lebenshaltungskosten und der Diskriminierung durch Dritte (Anlage 2) würden rückkehrende Hindus in Kabul höchstwahrscheinlich nur in den zerstörten Tempelbezirken unterkommen, wo die im Lande verbliebenen Hindus leben. Dort herrschen katastrophale Lebensbedingungen (Beschreibung S. 32 Mitte und folgende). Auf Grund ihrer westlich geprägten Sozialisation hätten aus Europa rückkehrende Hindus keinerlei Aussicht, sich an die Lebensverhältnisse der Ärmsten der Armen, die in diesen Tempeln ein menschenunwürdiges Leben am Rande des Verhungerns führen, anzupassen, insbesondere Frauen und Kinder nicht. Unter diesen Lebensbedingungen wäre eine Existenz für sie ausgeschlossen.
Im Reisebericht von Chellaram Merzadah vom 9.12.-17.12.2005<, veröffentlicht durch den Afghan Hindu und Sikh Verband in Deutschland e.V. im Januar 2006 geht hervor, dass es an materieller und medizinsicher Unterstützung für rückkehrende Hindus gänzlich fehlt und die Bestreitung des Lebensunterhalts für Hindu-Rückkehrer unmöglich wäre.
Weitere Entwicklung der Verfahren
Neuere Berichte haben dazu geführt, dass ein Afghanischer Staatsangehöriger vor gut einer Woche in Hamburg aus der Abschiebungshaft entlassen wurde. Das VG Schwerin und eine Kammer des VG Hamburg erlassen Eilrechtschutz für Afghanen. Allerdings sollten damit nicht allzu große Hoffnungen verknüpft werden. Erst eine Änderung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg würde zu einer grundlegenden Veränderung der Situation für die Betroffenen führen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Unverzichtbar bleibt jedoch, politisch für eine wirkliche Bleiberechtregelung für Afghanen und Afghaninnen zu kämpfen. Eine solche Ausnahmeregelung für diese Gruppe wäre sachlich gerechtfertigt und ist dringend notwendig. Hoffnung auf eine Änderung der Rechtsprechung kann also eine politische Entscheidung nicht ersetzen. Und eine politische Entscheidung ist immer möglich.
fluchtpunkt 15.03.2005