Artikel // In die Wüste - 21.09.2006
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In die Wüste
21.09.2006
BERLIN/PALERMO/RABAT (Eigener Bericht) - Das Bundesinnenministerium meldet den Vollzug einer Sammelabschiebung von 31 Bürgern westafrikanischer Armutsstaaten und kündigt weitere Zwangsüberstellungen an. Die gestern beendete Aktion, an der insgesamt neun europäische Länder beteiligt waren, fand "unter der Federführung Deutschlands" statt, rühmen sich die Berliner Behörden. Die zukünftige Abschiebepraxis der EU ist Gegenstand aktueller Beratungen der EU-Innenminister in Tampere, bei denen die Lage im Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln auf der Tagesordnung steht. In einem kurz vor dem Treffen veröffentlichten Papier warnt das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) vor wahllosen Zwangsüberstellungen "in ein Gebiet, in dem schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen". Dies trifft auf die aktuelle Sammelabschiebung zu, aber auch auf Abschiebungen nach Nordafrika, die mehrere EU-Mitgliedsstaaten regelmäßig durchführen. Die dortigen Regierungen gehen durchweg "mit unerhörter Härte gegen Ausländer vor", berichtet der Politikwissenschaftler Dr. Paolo Cuttitta dieser Redaktion. Cuttitta ist Spezialist für die europäische Migrationspolitik. Wie er mitteilt, rüsten die EU sowie mehrere EU-Mitgliedsstaaten sämtliche Länder an der afrikanischen Nordküste mit Infrastruktur zur Flüchtlingsabwehr auf. Mindestens vier dieser Länder schieben Migranten systematisch in die Wüste ab, wo sie bereits auf den Transporten ersticken oder verdursten, beklagt der italienische Migrationsforscher Cuttitta im Interview mit german-foreign-policy.com.
Immer brutaler
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, landete am Morgen des gestrigen Mittwoch ein in Hamburg gestarteter Zwangstransport im westafrikanischen Benin. Abgeschoben wurden acht Beniner, neun Guineer und 14 Togolesen, beteiligt waren unter deutscher Federführung die Niederlande, Frankreich, Malta und die Schweiz; Beobachter entsandten Italien, Österreich, Polen und die Tschechische Republik. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums befanden sich in dem Zwangstransport "auch Personen, die zuvor ihre Rückführung durch Widerstandshandlungen verhindert hatten".[1] Über erneuten Widerstand teilt das Haus nichts mit. Bei der vergangenen Sammelabschiebung hatte das Repressionspersonal Flüchtlinge gefesselt oder ihnen zwangsweise Medikamente verabreicht. "Diese Art der Abschiebungen ist gekennzeichnet durch immer brutalere Methoden und den Ausschluss der Öffentlichkeit", urteilte bereits damals der Hamburger Flüchtlingsrat.[2] Bis Ende des Jahres 2006 soll noch mindestens eine "Sammelrückführung" unter deutscher Regie geplant und abgeschlossen werden, heißt es in einer Verlautbarung des deutschen Innenministers: "Die hierzu erforderliche Abstimmung zwischen den nationalen Behörden ist bereits angestoßen."[3]
Ohne weitere Prüfung
Die Zwangspraktiken der EU stehen auch auf der Tagesordnung des aktuellen Treffens der EU-Innenminister im finnischen Tampere. Kernpunkt der dort diskutierten Vorschläge ist finanzielle Unterstützung für die Zielländer der unerwünschten Migration. Neben materiellen und bürokratischen Notwendigkeiten (Aufnahme, Unterhalt, Verwaltungstätigkeiten) soll die Finanzhilfe vor allem der Abschiebung unerwünschter Einwanderer dienen. Bedingung ist, dass das entsprechende Zielland ein biometrisches Register der abzuschiebenden Flüchtlinge anlegt. Die totale Standardisierung biologischer Identitäten erlaubt bei weiteren Einreiseversuchen einen umstandslosen Rücktransport.[4]
Proteste
Bereits im Vorfeld des Treffens werden Proteste von Menschenrechtsorganisationen laut. Bei der "europäischen Antwort auf die illegale Einwanderung" werde "sehr wenig" getan, um Grundrechte und Freiheiten zu bewahren, urteilt der Europadirektor von amnesty international (ai), Dick Oosting: "Die Rechte von Asylsuchenden und anderen Einwanderern werden eher als Hindernisse denn als ernsthafte Verpflichtungen angesehen".[5] "(O)b Spanien, Italien oder Deutschland: Europa schottet sich mit allen Mitteln gegen Flüchtlinge und Einwanderer ab", protestiert die deutsche ai-Sektion und verlangt gemeinsam mit Pro Asyl drastische Änderungen in der europäischen Migrationspolitik.[6] Die zunehmende Breite der internationalen Proteste gegen die deutsch-europäische Flüchtlingsabwehr, über die in der Bundesrepublik kaum berichtet wird, dokumentieren Äußerungen einer UN-Organisation. Es dürfe nicht zur wahllosen "Abschiebung in ein Gebiet" kommen, "in dem schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen", protestiert das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR.[7]
Federführend
Die vom UNHCR kritisierten Sammeltransporte sind in mehreren europäischen Staaten an der Tagesordnung. So berichtet ai in seinem jüngsten Bericht über Togo, wohin im Zuge der aktuellen Sammelabschiebung 14 Personen zwangsverbracht wurden, es sei dort zu zahlreichen Morden durch staatliche Sicherheitsorgane gekommen; das "Verschwindenlassen" von Menschen, willkürliche Festnahmen und Folterungen wären nicht unüblich.[8] Aus Guinea (dorthin wurden unter deutscher Regie neun Personen abgeschoben) berichtet ai von tödlicher Gewalt gegen protestierende Schüler, Haft ohne Gerichtsverfahren und schweren Angriffe gegen kritische Journalisten. Gegen die Staaten an der afrikanischen Nordküste, in die Spanien und Italien Flüchtlinge abschieben, erhebt Paolo Cuttitta im Gespräch mit dieser Redaktion schwere Vorwürfe.
Verdurstet
Cuttitta zufolge haben in den vergangenen Jahren neben Marokko und Mauretanien auch Tunesien und Libyen Migranten aus Ländern südlich der Sahara "systematisch in die Wüste abgeschoben". "Tunesien etwa holt die Ausländer aus den geheimen Haftanlagen und setzt sie an der Grenze zu Algerien oder Libyen aus", berichtet der Politikwissenschaftler: "Dort werden sie aufgefordert, sich selbst auf die Suche nach einer Ortschaft im Nachbarland zu machen". Die libyschen Behörden setzen Migranten jenseits der südlichen Landesgrenzen oder in der ägyptischen Wüste aus. Nach Erkenntnissen von Cuttitta fordern bereits die Transporte immer wieder Todesopfer: "Manche der Abgeschobenen ersticken in den überfüllten und ungelüfteten Fahrzeugen, in die sie gezwungen werden, oder sie verdursten nach einer Motorpanne mitten in der Wüste."[9]
Lesen Sie das vollständige Interview mit Dr. Paolo Cuttitta sowie unser EXTRA-Dossier Festung Europa
[1] Europäische Staaten gemeinsam gegen illegale Migration; Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern 20.09.2006
[2] Rechtsbruch bei weiterer Sammelabschiebung aus Hamburg. Anwalt erstattet Strafanzeige; Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Hamburg 06.06.2006. S. auch Um jeden Preis
[3] Europäische Staaten gemeinsam gegen illegale Migration; Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern 20.09.2006
[4] EU: Hilfe für jeden Zuwanderer; Die Presse 20.09.2006
[5] Amnesty: Menschenrechte in EU-Innenpolitik gefährdet; Basler Zeitung 18.09.2006
[6] Gemeinsame Pressekonferenz amnesty international und Pro Asyl, am 28.09.06 in Berlin: Europa darf Flüchtlingen nicht den Rücken kehren!
[7] EU: Hilfe für jeden Zuwanderer; Die Presse 20.09.2006
[8] Jahresbericht 2006: Togo; amnesty international Deutschland
[9] Lesen Sie dazu das vollständige Interview mit Dr. Paolo Cuttitta
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Interview mit Dr. Paolo Cuttitta
21.09.2006
PALERMO
Über die Lage der Flüchtlinge in Nordafrika und die italienische Ausformung der europäischen Flüchtlingsabwehr sprach german-foreign-policy.com mit Dr. Paolo Cuttitta. Cuttitta ist Politikwissenschaftler an der Università degli Studi di Palermo. Wegen der von Cuttita dargestellten Einzelheiten, die in Deutschland kaum bekannt sind, hat die Redaktion auf Kürzungen verzichtet und bringt den vollständigen Wortlaut.
german-foreign-policy.com: Sie haben bereits vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass der EU-Mitgliedsstaat Italien in Nordafrika - nämlich in Tunesien - den Bau von Abschiebe-Einrichtungen finanziert. Wieviele solche Einrichtungen gibt es inzwischen, und wo befinden sie sich?
Dr. Paolo Cuttitta: Die 1998 von der damaligen italienischen Mitte-Links-Regierung angebotenen Finanzmittel für die Errichtung von Abschiebehaftanlagen in Tunesien wurden von dem nordafrikanischen Staat abgelehnt, weil das Regime von Ben Ali die Einmischung eines fremden Landes in interne Fragen wie Haftbedingungen und Abschiebungsmodalitäten vermeiden wollte. Wenn man von den zwei Anlagen in El Ouardia (Tunis) und Ben Ghardane (eine küstennahe Ortschaft unweit der libyschen Grenze) absieht, so weiß man heute von den anderen Haftzentren für abzuschiebende Ausländer weder die genaue Zahl noch die Orte, wo sie sich befinden: Diese Informationen werden von den Behörden geheim gehalten. Ansonsten hat jedoch Tunesien alle anderen Angebote der italienischen Regierung angenommen: Erhöhung der Entwicklungshilfe sowie der legalen Einwanderungsquoten für tunesische Staatsbürger, Aufrüstung und Ausbildung der tunesischen Grenzpolizei.
Libyen hingegen baut laut Angaben des italienischen Rechnungshofs sowie des italienischen Innenministeriums schon seit 2004 mindestens drei Abschiebehafteinrichtungen mit der finanziellen Unterstützung der ehemaligen Kolonialherrscher: In Gharyan (in der Nähe von Tripolis) sowie in den beiden Wüstenoasen Sebha und Kufra, welche zu den wichtigsten Knotenpunkten der Wanderungsbewegungen von subsaharanischen Ländern nach Europa zählen. Die drei Anlagen dürften inzwischen schon in Betrieb sein. Ob für den Bau von Hafteinrichtungen oder für die Ausrüstung der Grenzpolizei, nordafrikanische Transitländer bekommen schon seit Jahren von einzelnen EU-Mitgliedstaaten bzw. von der EU (im Rahmen von bestimmten Programmen wie MEDA, AENEAS usw.) weitreichende finanzielle Unterstützung, die sie zu einer stärkeren Kooperation mit den europäischen Gebern im Kampf gegen unerwünschte Wanderungsbewegungen über die südlichen EU-Grenzen veranlassen soll.
Da es sich aber um totalitäre und repressive Regimes handelt, denen gravierende, andauernde und systematische Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen sind (selbst ihren eigenen Staatsbürgern gegenüber), ist es nicht verwunderlich, dass sie mit unerhörter Härte gegen Ausländer vorgehen. Diese werden von den Polizisten erpresst und gezwungen, Geldsummen zu bezahlen, damit sie nicht abgeschoben werden; sie werden abgeschoben, selbst wenn sie vom UNHCR als Schutzbedürftige anerkannt worden sind; ihre Barackensiedlungen werden gewaltsam geräumt und verwüstet; sie werden erschossen, wenn sie versuchen, vom marokkanischen Gebiet über den Zaun der spanischen Enklaven von Ceuta und Melilla zu klettern. Wir dürfen auch die Vorkommnisse von Kairo, im Dezember 2005, nicht vergessen, als 26 Südsudanesen, die vor dem dortigen Sitz des UNHCR mit weiteren Hunderten Landsleuten auf die Prüfung ihres Flüchtlingsstatus warteten, im Laufe einer Räumungsaktion von der ägyptischen Polizei umgebracht wurden.
gfp.com: Mauretanien hat kürzlich - wie zuvor auch Marokko - Flüchtlinge in der Wüste aussetzen lassen. Ist Ihnen dies auch von weiteren nordafrikanischen Staaten bekannt, oder gibt es dort einen besseren Flüchtlingsschutz?
Cuttitta: Neben Marokko und Mauretanien haben in den letzten Jahren zwei weitere nordafrikanische Staaten subsaharanische Migranten systematisch in die Wüste abgeschoben. Tunesien etwa holt die Ausländer aus den geheimen Haftanlagen und setzt sie an der Grenze zu Algerien oder Libyen aus. Dort werden sie aufgefordert, sich selbst auf die Suche nach einer Ortschaft im Nachbarland zu machen und sich nicht wieder in Tunesien blicken zu lassen. Von Libyen werden Ausländer (die laut einem Bericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2004 oft wahllos und willkürlich unter den ca. zwei Millionen Ausländern, die dort arbeiten, aufgegriffen werden) mit LKWs oder Geländewagen in die südlichen Nachbarregionen oder nach Ägypten abgeschoben. Somit kann Libyen sich vor den europäischen Partnern der hohen Zahl von Abschiebungen rühmen: Dass es sich dabei oft um Menschen handelt, die nicht die geringste Absicht hatten, nach Europa zu wandern, spielt für die libyschen Behörden keine Rolle. Manche der Abgeschobenen ersticken in den überfüllten und ungelüfteten Fahrzeugen, in die sie gezwungen werden, oder sie verdursten nach einer Motorpanne mitten in der Wüste. Andere werden per Flugzeug repatriiert. Viele Repatriierungsflüge wurden übrigens zu Berlusconi-Zeiten von der italienischen Regierung bezahlt: Darunter auch Flüge, die oppositionelle Eritreer in ihre Heimat zurückbrachten und sie somit der Haft und der Folter des dortigen Regimes aussetzten.
Libyen hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben, wohl aber die Flüchtlingskonvention der OAU (Organization of African Unity). Es fehlen jedoch die notwendigen Gesetze, Infrastrukturen und Kompetenzen - und vor allem der politische Wille -, um die Vorschriften bezüglich des Flüchtlingsschutzes umzusetzen.
Schließlich ist die Anerkennung des Flüchtlingsstatus eine implizite Anklage gegen den Staat, aus dem der Schutzsuchende geflüchtet ist, und Ghaddafi möchte seine Beziehungen zu den Machthabern anderer afrikanischer Länder nicht verderben, sondern er möchte sie weiterhin frei steuern können, ohne an irgendwelche menschenrechtliche Verpflichtungen gebunden zu sein.
Auch in den anderen nordafrikanischen Ländern ist die Situation des Flüchtlingsschutzes nicht besser: Keine Asylgesetze, nur wenige Asylverfahren, die ausschließlich von Vertretern des UNHCR geführt werden, und keine effektive Schutzmöglichkeit selbst für diejenigen, die vom UNHCR als Schutzbedürftige anerkannt werden. Die Bestrebungen der EU, den Aufbau von Asylsystemen in Transitländern zu fördern, könnten bald zur Verabschiedung von Asylgesetzen in diesen Ländern führen: Somit wären die schwerstwiegenden rechtlichen Hindernisse für Rückführungen nach Nordafrika und Delokalisierung des Grenzschutzes beseitigt. Dass diese Gesetze dann doch nicht angewendet werden würden, würde der europäischen Öffentlichkeit nicht zu sehr auffallen.
gfp.com: Trifft es zu, dass illegale Abschiebungen aus EU-Staaten, etwa aus Italien, vorgekommen sind? Welche Fälle sind Ihnen bekannt?
Cuttitta: Es gab bislang nur wenige Fälle, über die nationale oder internationale Gerichte Recht sprechen durften und wo Abschiebungen, die von den italienischen Behörden durchgeführt wurden oder beabsichtigt worden waren, als rechtswidrig verurteilt bzw. ausgesetzt wurden. Das liegt daran, dass solche Aktionen oft zu schnell und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Außerdem hat in Italien die Berufung gegen Abschiebungsanordnungen keine aufschiebende Wirkung. Im Sommer 2004 z.B. urteilte der Gerichtshof von Rom gegen die Abschiebung von 14 der Flüchtlinge, die vom deutschen Schiff Cap Anamur aus Seenot gerettet worden waren. Für 13 von ihnen war es aber zu spät, weil sie inzwischen schon abgeschoben worden waren. Im Mai 2005 wurde die italienische Regierung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgefordert, die Abschiebung von elf Migranten auszusetzen, die ausnahmsweise nicht schon mit ihren Reisegefährten gleich nach ihrer Ankunft nach Libyen zurückgeschoben worden waren und die Gelegenheit gehabt hatten, gegen ihre Abschiebung Berufung einzulegen. Allem Anschein nach hätten auch ihre Reisegefährten das gleiche Recht gehabt, aber auch für sie war es inzwischen schon zu spät.
Unter der Berlusconi-Regierung wurden seit Oktober 2004 Hunderte von Menschen ohne jegliche Identifizierungsmaßnahme über Namen und Herkunftsland in die Flugzeuge gezwungen, die sie in das Transitland Libyen zurückbrachten, ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben worden wäre, einen Asylantrag zu stellen. Das war offensichtlich ein Verstoß gegen § 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und möglicherweise gegen § 33 der Genfer Flüchtlingskonvention. Die neue, von Romano Prodi geführte Koalition hat zwar die Rückführungen nach Libyen eingestellt, ansonsten jedoch versucht Innenminister Amato die polizeiliche Kooperation mit der ehemaligen Kolonie sowie mit den weiteren nordafrikanischen Partnern zu stärken, um den Vorverlagerungsprozess der italienischen Grenzüberwachung nach Süden zu vervollständigen.
Außerdem ist die Legitimität der Aufgriffe auf hoher See sehr fragwürdig, obwohl sie in den meisten Fällen als Rettungsaktionen präsentiert werden. In der Meeresstraße von Sizilien sind bislang keine Fälle von Flüchtlingsbooten nachgewiesen worden, die von den italienischen Behörden zur Rückkehr nach Nordafrika gezwungen worden wären. Das war früher in der Adria oft der Fall gewesen. Dafür gab es in den letzten Jahren mehrere Fälle von Zurückweisungen auf offener See: Flüchtlingsboote werden gestoppt und die italienischen Behördenvertreter bitten die tunesischen bzw. libyschen Kollegen, ein Militärboot zu schicken, mit dem die Migranten nach Nordafrika zurückgebracht werden. Gemeinsame Patrouillen sollen dieses Verfahren vereinfachen.
gfp.com: Sie haben als erster systematisch Zahlen über die im Mittelmeer umgekommenen Flüchtlinge veröffentlicht. Wie ist der aktuelle Stand?
Cuttitta: Die von mir zusammengestellten Zahlen beschränken sich auf die Meeresstraße von Sizilien, das heißt auf die Opfer der Überfahrt von Tunesien bzw. Libyen nach Sizilien oder nach Malta. Darüber hinaus handelt es sich um keine Schätzungen, sondern um Zahlen, die auf den vorhandenen Medienberichten über geborgene Leichen und vermisste Personen basieren. Danach seien zwischen 2003 und August 2006 1.330 Migranten zwischen Nordafrika und Sizilien ums Leben gekommen (325) oder vermisst worden (1.005). Über diejenigen aber, die dort in aller Stille sterben, ohne dass es jemand bemerkt und ohne dass die Medien davon Notiz nehmen könnten, gibt es natürlich keine Berichte. Um die totale Zahl der im Mittelmeer verstorbenen Migranten schätzen zu können, müssten dazu noch die Todesfälle in der Ägäis, in der Adria und in der Meeresenge von Gibraltar hinzugezählt werden. Und wir dürfen auch diejenigen nicht vergessen, die auf dem Weg nach den Kanaren im Atlantik verdursten oder ertrinken: Allein zwischen November 2005 und März 2006 kamen laut Schätzungen des mauretanischen Roten Halbmondes ca. 1.300 Menschen ums Leben - beim Versuch, von Mauretanien die spanische Inselgruppe zu erreichen. Auch sie sind Opfer des europäischen Sicherheitswahns, der sich im Bereich der Zuwanderungskontrolle in strengeren Überwachungsmaßnahmen und letztendlich in der Militarisierung der Seegrenzen sowie der angrenzenden internationalen Gewässer niederschlägt.
Politiker und Medien verbreiten das medial stark wirkende Bild eines angeblichen Ansturmes auf die Südküsten Europas, wobei laut Angaben des italienischen Innenministeriums nur 10 bis 15 Prozent der sich illegal im Land aufhaltenden Ausländer illegal über den Meeresweg eingereist sind (die anderen sind entweder über die grüne Grenze illegal eingereist oder sie sind legal eingereist und haben sich dann nach Ablauf des Einreisevisums illegal aufgehalten). Die Öffentlichkeit glaubt an die Wahnbilder eines Massenandrangs vor den europäischen Seegrenzen und wird dadurch beunruhigt. Zur Beruhigung braucht sie dann wiederum Bilder, die ebenso stark sein müssen. Deswegen die vielen Kriegsschiffe, Kanonen, Hubschrauber und Jagdflugzeuge über dem Mittelmeer: Das sind die Beruhigungsmittel, die Schlaftabletten, die uns von unseren Regierungen verabreicht werden, damit wir die Probleme vergessen. Was wir aber nicht vergessen dürfen: Probleme werden dadurch nicht gelöst, sondern einfach beseitigt oder sogar verschärft. Das beweisen die tödlichen Unfälle, die von den großen Kriegsschiffen beim Umgang mit den kleinen Flüchtlingsbooten verursacht werden. Im vergangenen Monat etwa rammte eine Korvette der italienischen Kriegsflotte während einer Rettungsaktion südlich von Lampedusa ein Flüchtlingsboot: 50 Migranten kamen dabei ums Leben.
gfp.com: Welche Rolle spielen Migrantinnen und Migranten aus afrikanischen Staaten in der italienischen Wirtschaft?
Cuttitta: Schon im März 2005 zeigte ein Bericht der Nichtregierungsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" (MSF), wie ausländische Arbeitskräfte von italienischen Arbeitgebern rechtswidrig und menschenunwürdig behandelt werden können. MSF hatte in fünf süditalienischen Regionen 770 ausländischen Saisonarbeitern, die in der Landwirtschaft beschäftigt waren, ihre medizinische Beihilfe angeboten. Während der kostenlosen Untersuchungen wurden die Ausländer über ihre Lebensbedingungen interviewt. Zwei Drittel von ihnen kamen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Keiner von ihnen hatte einen regulären Arbeitsvertrag als Saisonarbeiter, nur die wenigsten verfügten über einen legalen Aufenthaltstitel. Zum Zeitpunkt der Befragung arbeiteten die meisten acht bis zehn Stunden pro Tag für höchstens drei Euro die Stunde und lebten unter prekären Bedingungen in überfüllten Gemeinschaftseinrichtungen, oft ohne Strom, Toiletten und fließendes Wasser. Dies erklärt, warum 95 Prozent von ihnen krank und die meisten Krankheiten infektiöser Art waren. Darüber hinaus waren 30 Prozent der Befragten mindestens einmal im letzten halben Jahr Opfer von Gewalttaten oder Misshandlungen gewesen. Der Journalist des Magazins "L'Espresso" Fabrizio Gatti, der im Sommer 2006, als rumänischer "clandestino" getarnt, in den Tomatenfeldern Apuliens arbeitete, konnte anderthalb Jahre später die Ergebnisse der MSF-Umfrage aus eigener Erfahrung bestätigen.
Ausbeutung und Misshandlungen finden selbstverständlich nicht nur in der Landwirtschaft, nicht nur in Süditalien statt, sondern in allen Branchen des Arbeitsmarkts und im ganzen Land. Afrikanische Migranten sind jedoch besonders benachteiligt, insofern als sie von etwas besseren Beschäftigungen - etwa in privaten Haushalten (Pflege von Kranken und älteren Leuten, Putzarbeiten) - grundsätzlich ausgeschlossen sind, da für diese in der Regel Staatsbürger osteuropäischer und südostasiatischer Länder bevorzugt werden.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass Ausländer in Italien - nicht anders als in anderen EU-Ländern - als billige, erpressbare Arbeitskräfte dienen. Wenn sie sich illegal im Land aufhalten, hängt über ihnen das Damoklesschwert der Abschiebung. Sie können ihre Rechte nicht beanspruchen, aus Angst, der Polizei ausgeliefert zu werden und in die Abschiebehaft zu gelangen. Aber selbst wenn sie einen legalen Aufenthaltstitel besitzen, sind sie der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgesetzt, da die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthaltstitels vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängt.
Dabei ist der Bedarf an Arbeitskräften in der italienischen Wirtschaft seit Jahren sehr hoch. Durch fünf verschiedene Legalisierungsprogramme erhielten zwischen 1986 und 2002 insgesamt über 1,4 Millionen ausländische Staatsbürger, die sich illegal im Land aufhielten, eine Aufenthaltsgenehmigung: Voraussetzung dafür war die Offenlegung eines bereits bestehenden (Schwarz-)Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus führte die Mitte-Links-Regierung 1998 das System des quotierten Migrantenzuzugs ein. Seitdem wird jedes Jahr eine Höchstzahl erlaubter Einwanderungen pauschal festgelegt. Diese Zahl wurde im Laufe der Zeit mehrmals erhöht, von 58.000 im Jahr 1998 auf 179.000 im Jahr 2005 (unter der von Berlusconi geführten Mitte-Rechts-Regierung). Bis 2002 gab es auch die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Einreisequoten eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis zwecks Arbeitssuche zu erhalten, vorausgesetzt, dass jemand für den Einreisenden bürgte, indem er für seinen Unterhalt sorgte. Die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels zwecks Arbeitssuche wurde jedoch 2002 abgeschafft.
Eine legale Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme ist nur noch möglich, wenn für Ausländer schon vor der Einreise ein konkretes Stellenangebot im Rahmen der von der Regierung festgelegten Einreisequoten vorliegt. Weil nur wenige Arbeitgeber das Risiko eingehen, einen Unbekannten einzustellen, werden legale Einwanderungsquoten jedes Jahr zum größten Teil von Ausländern in Anspruch genommen, die bereits in Italien illegal wohnhaft und beschäftigt sind. Wenn die Verordnungen mit den neuen Einwanderungsquoten verabschiedet werden, stellen ihre Arbeitgeber den Antrag, und wenn die Entscheidung positiv fällt, reisen die Ausländer wieder illegal in Ihr Herkunftsland zurück: Erst dann dürfen sie von dort aus endlich einmal legal einreisen! Insofern kann man jährliche Einwanderungsquoten mindestens zum Teil als getarnte Legalisierungsverfahren betrachten. In der Regel werden drei bis viermal so viele Anträge gestellt als Stellen vorhanden sind. Dieses Jahr etwa wurden bei einer Quote von 179.000 legalen Einreisen über 500.000 Anträge gestellt. Darauf hin beschloss die neue, von Prodi geführte Mitte-Links-Regierung, die Quote für 2006 auf 500.000 zu erhöhen.
Daraus erhellt, dass die italienische Einwanderungspolitik eine schizophrene ist. Einerseits wird erkannt, dass das italienische Wirtschaftssystem auf Einwanderung angewiesen ist, und die Einwanderungsquote wird dementsprechend ständig erhöht. Andererseits werden immer mehr Mittel für den Kampf gegen illegale Einwanderung und immer weniger für legale Einwanderung und Integration bereitgestellt. Bis 2001 waren in Italien die öffentlichen finanziellen Mittel für den Bereich Migration gleichmäßig verteilt: 50 Prozent für Integration, 50 Prozent für Maßnahmen gegen illegale Einreise und Aufenthalt. Unter der Berlusconi-Regierung gab es eine Wende. 2004 waren nur noch 20 Prozent des Migrationsbudgets für Integration, die übrigen 80 Prozent für den Kampf gegen illegale Einwanderung bestimmt.
Was bringt dieser enorme Aufwand? Was nutzen 115 Millionen Euro jährliche öffentliche Ausgaben gegen illegale Einreisen und illegalen Aufenthalt (ohne die Mittel hinzuzuzählen, die von Italien für die Aufrüstung in den Herkunfts- und Transitländern bereitgestellt werden)? Wenig, wie sich leicht herausstellen lässt. Die Zahl der illegalen Einreisen nimmt nicht ab, und von den in Italien aufgegriffenen Ausländern ohne legalen Aufenthaltstitel werden nur 50 Prozent tatsächlich abgeschoben.
Und warum wird das Mittelmeer militarisiert, wenn an den südlichen Seegrenzen Italiens nur 20.000 Menschen im Jahr aufgegriffen werden, von denen die meisten (70-75 Prozent) eigentlich vor haben, ihre Reise in weitere EU-Länder fortzuführen, während Hunderttausende allein von der italienischen Wirtschaft gebraucht werden? Heute leben in Italien 2,7 Millionen Ausländer mit legalem Aufenthaltstitel. Man kann davon ausgehen, dass zwei Drittel von ihnen eine Zeitlang als Illegale, als "clandestini" im Land verbracht haben. Das heißt, dass es für Ausländer in Italien ein untergeordnetes, rechtloses Leben quasi als Voraussetzung, als Vorbedingung gibt für eine künftige mögliche Integration, für den Erwerb von Rechten, die auf dem Papier ja allen Menschen zugestanden werden.