Geflüchtete Person aus Göttingen in Abschiebehaft - Kundgebung am Montag, den 09.09.2019, um 16.oo | Gänseliesel, Göttingen

Pressemitteilung: Geflüchteter aus dem Sudan in Abschiebehaft | Kundgebung gegen die drohende Abschiebung - Montag, 09.09 um 16.oo Uhr, Gänseliesel

Am Mittwoch, den 4. September 2019, drangen um 7 Uhr morgens sechs Polizeibeamt*innen in die Wohnung von Suleiman Baghit Yahya in der Carl-Giesecke-Straße in Göttingen ein. Er wurde in das Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen verschleppt, wo er jetzt in Abschiebehaft sitzt. Suleiman Baghit Yahya lebt seit ungefähr zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist aus dem Sudan geflohen, besucht hier in Göttingen die Hauptschule und ist in einem Fußballverein aktiv. Nun soll er im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Frankreich abgeschoben werden.

Nach der Dublin-Verordnung muss ein geflüchteter Mensch in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem er*sie den EU-Raum betreten hat. Dies geschieht logischerweise gehäuft an den europäischen Außengrenzen, an denen die Situation für Geflüchtete besonders prekär ist. Flieht ein*e Geflüchtete*r innerhalb der EU weiter und stellt dann in Deutschland einen Asylantrag, leitet die Bundesrepublik das Dublinverfahren ein, um die geflüchtete Person in das Ersteinreiseland abzuschieben. Diese Abschiebung muss innerhalb von maximal 18 Monaten geschehen, danach geht die Zuständigkeit an die Bundesrepublik über. Im Grunde bedeutet Dublin, dass Geflüchtete auch innerhalb des EU-Raumes wie auf einem Schachbrett hin und her geschoben werden.

Suleiman Baghit Yahya müsste sich in Frankreich ein neues Leben aufbauen, eine neue Sprache lernen, sich in einem neuen System zurechtfinden. Alles Dinge, die er sich in den letzten Jahren in Deutschland, dem Land in dem er leben möchte, erarbeitet hat. Er soll nun, nur zwei Wochen vor Ablauf der Dublin-Frist und der Übergabe der Zuständigkeit an die Bundesrepublik, nach Frankreich abgeschoben werden. Um den Verwaltungsakt der Abschiebung durchzusetzen, wurde ihm eines der höchsten Güter der Verfassung entzogen – seine Freiheit.

Menschen, die sich wie Suleiman Baghit Yahya in Abschiebehaft befinden sind zu keiner Strafe verurteilt, haben keine Straftat begangen und könnten trotzdem bis zu 18 Monate inhaftiert werden. Dieses Jahr wird die Abschiebehaft 100 Jahre alt. 100 Jahre der Verfolgung und illegitimen Inhaftierung von Menschen zum Zwecke ihrer Vertreibung(1). Die Grundrechte und die Würde von Menschen werden mit Füßen getreten, doch auch das wird die Flucht von Menschen und ihren Kampf für ein menschenwürdiges Leben nicht verhindern können. Einen Kampf, den auch Suleiman kämpft. Unterstützen wir ihn und alle vom Abschiebesystem bedrohten! Suleiman muss aus der Haft raus! Er darf nicht abgeschoben werden!

Kommt zur Kundgebung gegen die Abschiebung von Suleiman Baghit Yahya am 9. September um 16 Uhr am Gänseliesel/Göttingen!

Wer bleiben will, soll bleiben!

Bündnis gegen Abschiebungen

(1)Die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft sind genug!“ macht auf das Menschenverachtende und Mörderische von Abschiebungen und Abschiebegefängnissen aufmerksam. Siehe auch http://100-jahre-abschiebehaft.de