Bargeld gerichtlich erstritten

 

 Nun hat es also auch das Sozialgericht Hildesheim festgestellt: Die Stadt Göttingen hätte die Nachzahlungen, die einigen Flüchtlingen aufgrund des AsylbLG-Urteils des BVerfG zustanden, in Bargeld statt in Wertgutscheinen auszahlen müssen. In einem anderen Verfahren, in dem es um die regelmäßigen, monatlichen Leistungen ging, die die Stadt Göttingen ebenfalls in Wertgutscheinen erbringt, fiel hingegen "trotz intensiver mündlicher Erörterung" noch keine Entscheidung.Während die Göttinger Medien zur Entscheidung in Hildesheim weitestgehend schweigen, sendete der NDR einen kurzen Fernsehbeitrag. Und gleichzeitig scheint das Thema auch hinsichtlich der bevorstehenden Landtagswahl an Bedeutung zu gewinnen: So sieht die SPD in dem Urteil einen "Schlag gegen Schünemanns Diskriminierungspolitik"¹ und auch die Grünen "begrüßen [das] Gerichtsurteil gegen die Stadt."²Über die Ausgabe der Gutscheine entschieden und an der Entscheidung dann vehement festgehalten hatte aber just diese tief rot-grüne Stadt Göttingen, in deren Rat - nur um es nochmal in Erinnerung zu rufen - die CDU nur als drittstärkste Kraft vertreten ist. Aber jetzt will sich selbst das Innenministerium in Hannover nicht mehr über den vorauseilenden Gehorsam aus Göttingen freuen: In einer Erklärung vom 13.12. formuliert das Ministerium scharf: "Beklagter war die Stadt Göttingen, nicht das Innenministerium!" Und weiter: "Eine Weisung zur Ausgabe von Wertgutscheinen in Nachzahlungsfällen hat es vom Innenministerium nicht gegeben. Diese Entscheidung wurde ausdrücklich den Kommunen selbst überlassen!"Spannender als die Nachzahlungen sind jedoch die regelmäßigen Leistungen. Hier könnte sich die Stadt Göttingen nach der "peinliche[n] Niederlage vor Gericht"² nun wunderbar in Szene setzen und endlich mal einen Schritt nach vorne wagen. Daher unsere Forderung an die Stadt: Schaffen Sie dieses rassistische System der Gutscheine endlich ab! Den Schünemannschen Rüffel - sofern er denn wirklich käme - wäre es dann wenigstens wert.

Gutscheingruppe Göttingen, Dezember 2012

 

Fußnoten:

1 vgl. Bemerkung der integrationspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion 2 vgl. Pressemitteilung der Grünen vom 13.12.2012

 

 

Update [17.12.2012, 15h30]:

Landkreis gibt bekannt: Nachzahlungen nur noch in Bargeld & Umtausch ausgegebener Gutscheine beabsichtigt (Quelle)