Schünemanns Wille vor Gericht

Am 12. Dezember blickt Göttingen nach Hildesheim. Vor dem dortigen Sozialgericht geht es in drei Verfahren darum, ob die Stadt auch künftig an ihrer Beton-Haltung in Sachen Wertgutscheine für Flüchtlinge festhalten kann. Göttingen folgt seit Jahren dem Credo von Innenminister Schünemann, wonach es "keinerlei Handlungsspielraum [gebe], anstelle von Wertgutscheinen Bargeld auszuzahlen".¹  Verhandelt werden einmal die Gutschein-Nachzahlungen, die einige Flüchtlinge aufgrund des AsylbLG-Urteils des BVerfG bekommen haben.² In einem anderen Eilverfahren geht es um die wiederkehrenden, monatlichen Grundleistungen, die die Stadt Göttingen ebenfalls in Wertgutscheinen erbringt.  Im Falle der Nachzahlungen dürfte ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz, wonach "eine nachträgliche Sicherstellung eines in der Vergangenheit liegenden Bedarfs [...] zwangsläufig nur in Form von Geldleistungen" zu erbringen sei, bereits eine Richtung vorgeben. So ist zu hoffen, dass den unwürdigen Ränkespielen der letzten Wochen³ ein Ende gesetzt werden wird.  Deutlich komplexer ist die Frage "Bargeld oder Gutscheine" hinsichtlich der regelmäßigen Leistungen: Zunächst geht es darum, ob die gegenwärtige Entscheidungspraxis bei der Bewilligung der Leistungen ermessensfehlerhaft ist, da die Behörde das ihr per Gesetz anheim gestellte Ermessen gar nicht ausübt, gar behauptet, es stünde ihr gar nicht zu. Sodann geht es um die weitreichendere Fragestellung, ob eine fehlerfreie Ermessensausübung die Gewährung von Bargeld statt Wertgutscheinen zum Ergebnis haben müsste. Es bleibt also spannend und ist doch zugleich schon im Vorfeld ein Armutszeugnis: Seit Jahren ist klar, dass nach dem AsylbLG Bargeld ausgezahlt werden darf. Trotzdem müssen die Flüchtlinge nun den rechtlichen Kampf auf sich nehmen, um zu zeigen, dass Bargeld nicht nur ausgezahlt werden darf, sondern auch muss. Der zentrale Satz des BVerfG-Urteils zum AsylbLG gibt hierbei die Richtung vor: "Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."Der Göttinger Rechtsanwalt Adam, der die Antragsteller in Hildesheim vertritt, hat die verschiedenen rechtlichen Aspekte der Frage "Bargeld oder Gutscheine" untersucht und in einer aktuellen Stellungnahme zusammengestellt. Sie kann auf der Homepage der Kanzlei eingesehen werden.Die Verhandlung zu den Nachzahlungen beginnt am Mittwoch, den 12. Dezember 2012 um 11 Uhr vor dem Sozialgericht in Hildesheim. Hinsichtlich der regelmäßigen Leistungen finden nicht-öffentliche Erörterungstermine statt.

1 vgl. den so vom Stadtrat beschlossenen Antrag vom 13.07.20122 vgl. Text der Gutscheingruppe "Diskriminierung bevorzugt!" vom 20.11.20123 vgl. die Pressemitteilung der Gutscheingruppe vom 04.12.2012 

 

Update [13.12.2012]:  

Hinsichtlich der Nachzahlungen entschied das Gericht, dass diese zwangsläufig in bar erfolgen müssen.Hinsichtlich der regelmäßigen Leistungen ist auch nach intensiver Erörterung noch keine Entscheidung getroffen worden.

Es gab einen kurzen Fernsehbeitrag des NDR. Er wurde gesendet in Niedersachen 18 Uhr vom 12.12. etwa bei 2m 04s.