2.2.09 // Diskriminierung gegen Afro-Shop-Besitzer nimmt kein Ende (Pressemitteilung)

Pressemitteilung :: Arbeitskreis Asyl Göttingen, 2.2.08 Am Freitag, den 23. Januar, kam es in Göttingen zu einem massiven Polizeieinsatz gegen den Afro-Shop Besitzer Joseph M.: Acht uniformierte Beamte versuchten sich gewaltsam Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen. Einzige Grundlage des Einsatzes war eine offensichtlich rassistische Denunziation bei der Polizei, Joseph. M. beherberge „Illegale“. Erst durch die couragierte Intervention einer Radfahrerin konnte eine Eskalation verhindert werden. Als die Polizei den Einsatz schon so gut wie abbrechen wollte, erteilte jedoch der Göttinger Oberstaatsanwalt telefonisch die Anordnung, die Wohnung zu durchsuchen. Die Polizei fand keine weiteren Personen in der Wohnung vor. Für Joseph M. war dies nicht der erste Einsatz dieser Art. Seit dem Brand seines Afro-Shops im September wurde er drei Mal grundlos in seiner Wohnung aufgesucht. Jedes Mal entpuppten sich die Vorwürfe der Polizei gegen ihn als haltlos. „Allzu leichtfertig macht sich die Polizei zu Handlangern rassistisch motivierter Denunziationen. Nur aufgrund eines Telefonanrufs drangen die Beamten in die Wohnung von Joseph M. ein. Dass der Staatsanwalt, dem die Vorgeschichte der rassistischen Anfeindungen gegen Joseph M. bekannt ist, ohne jegliche Grundlage eine Durchsuchung anordnet, verurteilen wir mit aller Schärfe!“ so eine Sprecherin des Arbeitskreis Asyl. „Wir fordern die Polizei und Behörden auf, das diskriminierende Verhalten Joseph M. gegenüber einzustellen und zu erklären, auf welcher Grundlage Oberstaatsanwalt Heimgärtner die Durchsuchung angeordnet hat.“ Für weitere Informationen und ggf. ein Interview stehen Joseph M. sowie die   Augenzeugin zur Verfügung: Kontakt: 01577/9045429 Weitere Informationen auf: www.papiere-fuer-alle.org/afro-shop Bericht der Ereignisse auf der Grundlage verschiendener Augenzeugenberichte Freitag, früher Abend: Die Vermieterin von Joseph M. wirft ihm vor, Besuch in seiner Wohnung zu empfangen und andere Personen dort zu beherbergen. Auf dessen Antwort, dass dies zum Einen nicht stimme und er zum Anderen in seiner Wohnung sowohl Besuch empfangen als auch Freunde übernachten lassen könne, reagiert sie erbost und spricht ihm dieses Recht ab. Kurze Zeit später: Joseph M. bereitet sein Abendessen zu und schaut Nachrichten. Zwei Polizeibeamte erscheinen vor der Wohnung von Joseph M. und verlangen Zutritt. Joseph M. fragt, wie es ihm sein Anwalt nach vorherigen ähnlichen Vorfällen geraten hatte, nach der rechtlichen Grundlage, da es keinen ersichtlichen Grund für diese Maßnahme gibt. Als er die Tür wieder schließen möchte, versuchen die Polizisten, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Sie rufen Verstärkung. Zwei Streifenwagen mit Sirene und Blaulicht treffen ein. Nun sieht sich Joseph M. acht uniformierten Polizisten im Hausflur gegenüber, die in seine Wohnung eindringen wollen. Im Treppenhaus haben sich mittlerweile die Nachbarinnen mit der Vermieterin versammelt. Zufällig kommt zu diesem Zeitpunkt eine Radfahrerin die Straße entlang, die die Vorgeschichte Joseph Ms. (siehe unten) kennt. Erst durch ihre Intervention ziehen sich die Polizisten vorerst zurück. Kurz darauf wird jedoch von Oberstaatsanwalt Heimgärtner telefonisch die Hausdurchsuchung angeordnet. Zwei Polizisten gehen daraufhin in die kleine Wohnung und finden keine weiteren Personen vor. Die Forderung Joseph M.s und der Zeugin, zumindest auf das Eintreffen eines Anwaltes zu warten, wiesen sie ab. Zur Vorgeschichte: Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die Polizei aufgrund diffamierender Telefonanrufe Joseph M. aufsucht. Anschuldigungen und Verleumdungen bei Polizei und Behörden waren schon Teil der Hetzkampagne des Afro-Shop-Vermieters Jochen von W. Joseph M. musste mehrfach Kontrollen wegen „Schwarzarbeit“, seines Aufenthaltsstatus, angeblich verdorbener Lebensmittel und illegalem Alkoholausschanks in seinem Laden über sich ergehen lassen. Jedes Mal erwiesen sich die Anschuldigungen als haltlos. Vor Gericht konnte Joseph M. gegen seinen Vermieter eine einstweilige Verfügung erwirken, dieses geschäftsschädigende Verhalten einzustellen. Aufgrund angeblicher ausstehender Mietschulden hatte der ehemalige Vermieter des Afro-Shops „O.J. Markt“ eine rassistische Kampagne gegen Joseph M. gestartet, um ihn aus dem Laden zu schmeißen und dabei sogar die NPD um Hilfe gebeten. Über Monate hinweg verleumdete er ihn öffentlich und bedrohte ihn und seine Kunden. Ende September brannte der Laden dann völlig aus. Aber auch danach ging der Ärger weiter. Die Privatwohnung von Joseph M. wurde besprüht und einmal versuchten Personen in die Wohnung einzudringen, weshalb die Polizei eine Zeit lang Objektschutz gewährte.

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