2.2.09 // Diskriminierung gegen Afro-Shop-Besitzer nimmt kein Ende (Pressemitteilung)
Pressemitteilung :: Arbeitskreis Asyl Göttingen, 2.2.08
Am Freitag, den 23. Januar, kam es in Göttingen zu einem massiven
Polizeieinsatz gegen den Afro-Shop Besitzer Joseph M.:
Acht uniformierte Beamte versuchten sich gewaltsam Zutritt zu seiner Wohnung
zu verschaffen. Einzige Grundlage des Einsatzes war eine offensichtlich
rassistische Denunziation bei der Polizei, Joseph. M. beherberge „Illegale“.
Erst durch die couragierte Intervention einer Radfahrerin konnte eine
Eskalation verhindert werden. Als die Polizei den Einsatz schon so gut wie
abbrechen wollte, erteilte jedoch der Göttinger Oberstaatsanwalt telefonisch
die Anordnung, die Wohnung zu durchsuchen. Die Polizei fand keine weiteren
Personen in der Wohnung vor. Für Joseph M. war dies nicht der erste Einsatz
dieser Art. Seit dem Brand seines Afro-Shops im September wurde er drei Mal
grundlos in seiner Wohnung aufgesucht. Jedes Mal entpuppten sich die Vorwürfe
der Polizei gegen ihn als haltlos.
„Allzu leichtfertig macht sich die Polizei zu Handlangern rassistisch
motivierter Denunziationen. Nur aufgrund eines Telefonanrufs drangen die
Beamten in die Wohnung von Joseph M. ein. Dass der Staatsanwalt, dem die
Vorgeschichte der rassistischen Anfeindungen gegen Joseph M. bekannt ist,
ohne jegliche Grundlage eine Durchsuchung anordnet, verurteilen wir mit aller
Schärfe!“ so eine Sprecherin des Arbeitskreis Asyl. „Wir fordern die Polizei
und Behörden auf, das diskriminierende Verhalten Joseph M. gegenüber
einzustellen und zu erklären, auf welcher Grundlage Oberstaatsanwalt
Heimgärtner die Durchsuchung angeordnet hat.“
Für weitere Informationen und ggf. ein Interview stehen Joseph M. sowie die
Augenzeugin zur Verfügung:
Kontakt: 01577/9045429
Weitere Informationen auf: www.papiere-fuer-alle.org/afro-shop
Bericht der Ereignisse auf der Grundlage verschiendener Augenzeugenberichte
Freitag, früher Abend: Die Vermieterin von Joseph M. wirft ihm vor, Besuch in
seiner Wohnung zu empfangen und andere Personen dort zu beherbergen. Auf
dessen Antwort, dass dies zum Einen nicht stimme und er zum Anderen in seiner
Wohnung sowohl Besuch empfangen als auch Freunde übernachten lassen könne,
reagiert sie erbost und spricht ihm dieses Recht ab.
Kurze Zeit später: Joseph M. bereitet sein Abendessen zu und schaut
Nachrichten. Zwei Polizeibeamte erscheinen vor der Wohnung von Joseph M. und
verlangen Zutritt. Joseph M. fragt, wie es ihm sein Anwalt nach vorherigen
ähnlichen Vorfällen geraten hatte, nach der rechtlichen Grundlage, da es
keinen ersichtlichen Grund für diese Maßnahme gibt. Als er die Tür wieder
schließen möchte, versuchen die Polizisten, sich gewaltsam Zutritt zu
verschaffen. Sie rufen Verstärkung. Zwei Streifenwagen mit Sirene und
Blaulicht treffen ein. Nun sieht sich Joseph M. acht uniformierten Polizisten
im Hausflur gegenüber, die in seine Wohnung eindringen wollen. Im Treppenhaus
haben sich mittlerweile die Nachbarinnen mit der Vermieterin versammelt.
Zufällig kommt zu diesem Zeitpunkt eine Radfahrerin die Straße entlang, die
die Vorgeschichte Joseph Ms. (siehe unten) kennt. Erst durch ihre
Intervention ziehen sich die Polizisten vorerst zurück. Kurz darauf wird
jedoch von Oberstaatsanwalt Heimgärtner telefonisch die Hausdurchsuchung
angeordnet. Zwei Polizisten gehen daraufhin in die kleine Wohnung und finden
keine weiteren Personen vor. Die Forderung Joseph M.s und der Zeugin,
zumindest auf das Eintreffen eines Anwaltes zu warten, wiesen sie ab.
Zur Vorgeschichte:
Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die Polizei aufgrund
diffamierender Telefonanrufe Joseph M. aufsucht. Anschuldigungen und
Verleumdungen bei Polizei und Behörden waren schon Teil der Hetzkampagne des
Afro-Shop-Vermieters Jochen von W.
Joseph M. musste mehrfach Kontrollen wegen „Schwarzarbeit“, seines
Aufenthaltsstatus, angeblich verdorbener Lebensmittel und illegalem
Alkoholausschanks in seinem Laden über sich ergehen lassen. Jedes Mal
erwiesen sich die Anschuldigungen als haltlos.
Vor Gericht konnte Joseph M. gegen seinen Vermieter eine einstweilige
Verfügung erwirken, dieses geschäftsschädigende Verhalten einzustellen.
Aufgrund angeblicher ausstehender Mietschulden hatte der ehemalige Vermieter
des Afro-Shops „O.J. Markt“ eine rassistische Kampagne gegen Joseph M.
gestartet, um ihn aus dem Laden zu schmeißen und dabei sogar die NPD um Hilfe
gebeten. Über Monate hinweg verleumdete er ihn öffentlich und bedrohte ihn
und seine Kunden. Ende September brannte der Laden dann völlig aus. Aber auch
danach ging der Ärger weiter. Die Privatwohnung von Joseph M. wurde besprüht
und einmal versuchten Personen in die Wohnung einzudringen, weshalb die
Polizei eine Zeit lang Objektschutz gewährte.
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