Abschiebestop in MV durchgesetzt!
< Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen
Ländern >
Pressemitteilung
Hamburg, 11.04.2006
Mecklenburg-Vorpommern ruft 6-monatigen Abschiebestop nach Togo aus
„Internationale Kampagne“ begrüßt die überfällige Entscheidung und fordert einen
bundesweiten Abschiebestop sowie das gesicherte Aufenthaltsrecht für
Diktaturflüchtlinge
Verhandlung im Asylfolgeverfahren von Alassane Mousbaou und Adzrakou Komi Anani
am 24. April
Vom 11 April 2006 bis zum 10. Oktober 2006 hat das Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern alle Abschiebungen nach Togo ausgesetzt. Innenminister
Gottfried Timm (SPD) begründete dies damit, dass es nicht möglich gewesen sei,
sich ein klares Bild über die Sicherheitslage in dem westafrikanischen Land zu
machen. "Die Situation der zurückgekehrten Flüchtlinge kann nicht zweifelsfrei
beurteilt werden", sagte Timm.
Vorausgegangen war die „Sachverständigenanhörung“ im Innenausschuss des
Schweriner Landtags, wo alle geladenen Sprecher sich unmißverständlich gegen
die Abschiebungen aussprachen und ein sehr klares Bild über die Sicherheitslage
in Togo zeichneten. Fazit der Sachverständigen war, daß in Togo niemand seines
Lebens sicher sein kann, insbesondere nicht diejenigen, die dem Regime kritisch
gegenüber stehen. Dies gilt auch und gerade für die Diktaturflüchtlinge, die
zwangsweise nach Togo abgeschoben werden.
Die „Internationale Kampagne“ begrüßt die Entscheidung des Bundeslands als
konkretes Ergebnis des engagierten Kampfes der togoischen AktivistInnen für
ihre Rechte. Weitere Schritte auf der Ebene der anderen Bundesländer müssen
jetzt folgen und ein bundesweiter Abschiebestop ist gefordert. Der Bundestag,
der sich zur Zeit mit einer entsprechenden Petition befasst, ist aufgefordert,
dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen. Es reicht nicht aus, die
Abschiebungen nur auszusetzen. Das Menschenrecht auf Asyl muß dahingehend zur
Geltung gebracht werden, daß den Diktaturflüchtlingen ein gesichertes und
dauerhaftes Aufenthaltsrecht garantiert wird. Dazu haben sich die politischen
Entscheidungsträger bisher nicht geäußert. Dies durchzusetzen, wird starke
Kräfte benötigen. Die „Internationale Kampagne“ dankt allen, die bisher den
Kampf unterstützt haben und ruft zu weiterem Engagement auf.
Die positive Entscheidung des Abschiebestops darf nicht vergessen machen, daß
zuvor Alassane Mousbaou und weitere abgeschoben und ihre Rechte massiv verletzt
wurde. Alassane Mousbaou lebt immer noch versteckt in Ghana, während in Togo
nach ihm gesucht wird. Am 24. April um 9.30 Uhr findet im Verwaltungsgericht
Schwerin die Verhandlung in seinen Asylfolgeverfahren statt. Seine
Rechtsanwältin Daniela Nötzel aus Kiel hat das Gericht über die Ereignisse nach
der Abschiebung auf dem Laufenden gehalten. Der Sprecher der „Internationalen
Kampagne“ Abdou Gafar Tchedre ist als Zeuge geladen. Am gleichen Tag wird auch
eine erneute Anhörung des Aktivisten Adzrakou Komi Anani stattfinden. Anani war
nach drei Wochen Hungerstreik Anfang diesen Jahres aus der Abschiebehaft
entlassen worden. Die „Internationale Kampagne“ lädt zur Prozeßbeobachtung ein.
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and officially:
http://www.mv-regierung.de/im/frame_presse.htm
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Nr.: 34
11.04.2006
Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo in Mecklenburg-Vorpommern
Innenminister Dr. Gottfried Timm hat aus humanitären Gründen die Rückführung
von Flüchtlingen nach Togo für sechs Monate auf der Grundlage des § 60a Abs.
1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)1 ausgesetzt.
Er begründete seine Entscheidung damit, dass es nicht gelungen ist, ein
klares Bild über die Sicherheitslage in Togo zu gewinnen. "Die Situation der
zurückgekehrten Flüchtlinge kann nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Daher
habe ich aus humanitären Gründen die Abschiebung für sechs Monate
ausgesetzt." Zudem habe auch die Bundesregierung in letzter Zeit mehrfach
darauf hingewiesen, dass M-V eigenständig Entscheidungen nach § 60a AufenthG
treffen könne.
Diese Regelung gilt ab heute bis zum 10.10.2006 und nur für togoische
Flüchtlinge, für die eine Ausländerbehörde des Landes M-V zuständig ist.
Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Personen, die eine Straftat im
Bundesgebiet begangen haben.
In Mecklenburg-Vorpommern halten sich 853 (Stand 31.12.2005) Togoer auf, von
denen 323 (Stand 31.12.2005) ausreisepflichtig sind.
1 § 60a Abs.1 AufenthG 2004 Vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung
(Duldung)
"(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären
Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik
Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten
Staaten ... für längstens sechs Monate ausgesetzt wird...".