Abschiebestop in MV durchgesetzt!

< Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern > Pressemitteilung Hamburg, 11.04.2006 Mecklenburg-Vorpommern ruft 6-monatigen Abschiebestop nach Togo aus „Internationale Kampagne“ begrüßt die überfällige Entscheidung und fordert einen bundesweiten Abschiebestop sowie das gesicherte Aufenthaltsrecht für Diktaturflüchtlinge Verhandlung im Asylfolgeverfahren von Alassane Mousbaou und Adzrakou Komi Anani am 24. April Vom 11 April 2006 bis zum 10. Oktober 2006 hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern alle Abschiebungen nach Togo ausgesetzt. Innenminister Gottfried Timm (SPD) begründete dies damit, dass es nicht möglich gewesen sei, sich ein klares Bild über die Sicherheitslage in dem westafrikanischen Land zu machen. "Die Situation der zurückgekehrten Flüchtlinge kann nicht zweifelsfrei beurteilt werden", sagte Timm. Vorausgegangen war die „Sachverständigenanhörung“ im Innenausschuss des Schweriner Landtags, wo alle geladenen Sprecher sich unmißverständlich gegen die Abschiebungen aussprachen und ein sehr klares Bild über die Sicherheitslage in Togo zeichneten. Fazit der Sachverständigen war, daß in Togo niemand seines Lebens sicher sein kann, insbesondere nicht diejenigen, die dem Regime kritisch gegenüber stehen. Dies gilt auch und gerade für die Diktaturflüchtlinge, die zwangsweise nach Togo abgeschoben werden. Die „Internationale Kampagne“ begrüßt die Entscheidung des Bundeslands als konkretes Ergebnis des engagierten Kampfes der togoischen AktivistInnen für ihre Rechte. Weitere Schritte auf der Ebene der anderen Bundesländer müssen jetzt folgen und ein bundesweiter Abschiebestop ist gefordert. Der Bundestag, der sich zur Zeit mit einer entsprechenden Petition befasst, ist aufgefordert, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen. Es reicht nicht aus, die Abschiebungen nur auszusetzen. Das Menschenrecht auf Asyl muß dahingehend zur Geltung gebracht werden, daß den Diktaturflüchtlingen ein gesichertes und dauerhaftes Aufenthaltsrecht garantiert wird. Dazu haben sich die politischen Entscheidungsträger bisher nicht geäußert. Dies durchzusetzen, wird starke Kräfte benötigen. Die „Internationale Kampagne“ dankt allen, die bisher den Kampf unterstützt haben und ruft zu weiterem Engagement auf. Die positive Entscheidung des Abschiebestops darf nicht vergessen machen, daß zuvor Alassane Mousbaou und weitere abgeschoben und ihre Rechte massiv verletzt wurde. Alassane Mousbaou lebt immer noch versteckt in Ghana, während in Togo nach ihm gesucht wird. Am 24. April um 9.30 Uhr findet im Verwaltungsgericht Schwerin die Verhandlung in seinen Asylfolgeverfahren statt. Seine Rechtsanwältin Daniela Nötzel aus Kiel hat das Gericht über die Ereignisse nach der Abschiebung auf dem Laufenden gehalten. Der Sprecher der „Internationalen Kampagne“ Abdou Gafar Tchedre ist als Zeuge geladen. Am gleichen Tag wird auch eine erneute Anhörung des Aktivisten Adzrakou Komi Anani stattfinden. Anani war nach drei Wochen Hungerstreik Anfang diesen Jahres aus der Abschiebehaft entlassen worden. Die „Internationale Kampagne“ lädt zur Prozeßbeobachtung ein. c/o Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg Tel: +49-(0)40-43 18 90 37 Fax: +49-(0)40-43 18 90 38 mail: free2move(ät)nadir.org    further information: www.thecaravan.org und offiziell: and officially: http://www.mv-regierung.de/im/frame_presse.htm ----------------------------------------------- Nr.: 34 11.04.2006 Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo in Mecklenburg-Vorpommern Innenminister Dr. Gottfried Timm hat aus humanitären Gründen die Rückführung von Flüchtlingen nach Togo für sechs Monate auf der Grundlage des § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)1 ausgesetzt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass es nicht gelungen ist, ein klares Bild über die Sicherheitslage in Togo zu gewinnen. "Die Situation der zurückgekehrten Flüchtlinge kann nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Daher habe ich aus humanitären Gründen die Abschiebung für sechs Monate ausgesetzt." Zudem habe auch die Bundesregierung in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass M-V eigenständig Entscheidungen nach § 60a AufenthG treffen könne. Diese Regelung gilt ab heute bis zum 10.10.2006 und nur für togoische Flüchtlinge, für die eine Ausländerbehörde des Landes M-V zuständig ist. Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Personen, die eine Straftat im Bundesgebiet begangen haben. In Mecklenburg-Vorpommern halten sich 853 (Stand 31.12.2005) Togoer auf, von denen 323 (Stand 31.12.2005) ausreisepflichtig sind. 1 § 60a Abs.1 AufenthG 2004 Vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) "(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten ... für längstens sechs Monate ausgesetzt wird...".

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