15.12.06 // Sodexho gegen Gutscheintausch in Göttingen!

Mitte September hat sich die die Firma Sodexho Pass GmbH, die ja von der Stadt Göttingen mit der Abwicklung des Wertgutscheinsystems beauftragt ist, in einem Schreiben an die Akzeptanzstellen gewandt. Darin behauptet Sodexho, die von den Verwendern ausgestellten Vollmachten dürften nicht (mehr) akzeptiert werden. Beim Bezahlen -so Sodexho- sei die Vorlage der "Originalkundenkarte" erforderlich - diese KundInnenkarte liegt beim Einkauf mit einem getauschten Gutschein in Kopie auf der Vollmacht vor. Sodexho versucht offenbar die Akzeptanzstellen unter Druck zu setzen, um den Gutscheinumtausch unmöglich zu machen. Dies ist nicht hinzunehmen, weder politisch noch rechtlich! Auch wenn politisch gesehen das Gutscheinsystem insgesamt abzulehnen ist, stellt der jetzige Angriff von Sodexho auf den Gutscheinumtausch eine erneute Verschlimmerung der Situation und Entrechtung der Betroffenen dar. Die Betroffenen werden nicht nur schikaniert, sondern es wird nun sogar versucht, jede soziale Strategie, mit der Schikane zu leben, zu unterbinden. JedeR hat das Recht, sich bei einem Rechtsgeschäft, wie eben bei einem Einkauf, durch eine andere Person vertreten zu lassen. Und die Akzeptanzstellen sind vertraglich lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Unterschrift auf der KundInnenkarte mit der Unterschrift auf dem Gutschein übereinstimmt - dazu reicht die kopierte Karte völlig aus! Inwieweit die entsprechenden Geschäfte dieser neuerlichen Aufforderung nachkommen werden, und in Zukunft die Vollmachten nicht mehr akzeptieren, können wir bislang nicht einschätzen. Offensichtlich wird jedoch, dass der Gutscheinumtausch auf eine Kraftprobe gestellt wird: Wir fordern deshalb alle dazu auf, beim Tausch mitzumachen und in den beteiligten Geschäften auf die Akzeptanz der Vollmachten zu drängen. Alle beteiligten Geschäfte fordern wir auf, das Schreiben von Sodexho unbeachtet zu lassen und die Vollmachten (weiterhin) zu akzeptieren; es gibt keinen Grund von der bisherigen Praxis abzuweichen, auch keinen rechtlichen. Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung zum Gutscheineinkauf mit Vollmacht sei auf das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Fritz Maderholz verwiesen, das in einer Dokumentation des Niedersächsischen Flüchtlingsrates in Heft 67 (pdf, 1.4 MB URL: http://www.nds-fluerat.org/rundbr/ru67/ru67.pdf) auf Seite 19 eingesehen werden kann. Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die Situation tatsächlich entwickelt. Es wäre gut, wenn der Gutscheingruppe aktuelle Erfahrungen (positive wie negative) beim Einkauf mit Gutschein und Vollmacht mitgeteilt würden, zum Beispiel per mail: gutscheingruppe[at]gmx.de Mehr Infos auf der Seite der Gutscheingruppe: http://bargeldstattgutscheine.de.tf/ Gutscheingruppe Göttingen, 18.9.2006