Bleiberecht ist kein Gnadenrecht! Die Vorschläge und Debatten vor der Innenministerkonferenz im Mai 2006

(erschienen in a&k – Zeitschrift für linke Debatte und Praxis; ak505 www.akweb.de) Die Debatte um eine Bleiberechtsregelung für Geduldete steht weiter auf der innenpolitischen Agenda. Bei der kommenden Innenministerkonferenz (IMK) in Garmisch-Patenkirchen (3./4. Mai) wird es allerdings wohl keinen Beschluss geben - selbst wenn: Bei den Vorschlägen, die derzeit kursieren, handelt es sich eh um Etikettenschwindel. Wo Bleiberecht draufsteht ist Verschärfung drin. Aufenthalt - dies ist allen Vorschlägen gemein - soll es allenfalls für jene geben, die nichts kosten und eher noch was einbringen. Den geschaffenen Unzustand der gesetzlich herbeigeführten Entrechtung von hunderttausenden Menschen berühren diese Vorschläge nicht. Es könnte sogar zu einer Ausweitung der Abschiebungen kommen, wenn die derzeitigen Vorschläge unwidersprochen bleiben und umgesetzt werden. Doch es formiert sich Widerspruch. So fordern Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Gruppen „Papiere für alle!“ und rufen zu dezentralen Aktionen am 22. April auf. Organisationen, Verbände und Kirchen protestieren und ein breites Bündnis mobilisiert in Bayern gegen das Ministertreffen. „Geblendet vom Scheinwerferlicht der Fernsehkameras tauchen am 18. März plötzlich, wie aus einem Tunnel, 300 Afrikaner auf und fordern ihre Legalisierung, als sei dies das Selbstverständlichste auf der Welt.“ Mit diesem Satz beginnt Madjigene Cisse ihre Erzählung über den Beginn der Kämpfe der Sans Papiers in Paris 1996. Das Bild, das Cisse verwendet, lässt sich auch auf die Situation in der BRD zehn Jahre später anwenden: Die Entwicklung der Flüchtlingspolitik scheint durch den schmalen Grat eines Tunnels vorgegeben. Licht am Ende des Tunnels ist allerdings nicht zu sehen. Allenfalls ein Schimmer: Flüchtlinge aus Selbstorganisationen und Bleiberechtskämpfen sowie antirassistische Gruppen planen einen gemeinsamen Aktionstag. Erstmals verbinden sich die Kämpfe der AktivistInnen aus Afghanistan, Iran, dem Libanon, aus Togo, dem Kosovo und anderen Ländern mit einer gemeinsamen Forderung. Gegenwehr ist dringend nötig. Die aktuelle Debatte um eine „Bleiberechtsregelung“ mag den Anschein erwecken, eine Liberalisierung der Politik stünde in Aussicht. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Vorschläge, die zur letzten IMK im Dezember 2005 in Karlsruhe vorgelegt wurden, unterscheiden sich nur graduell voneinander. Schon die Bestimmung der Zugangskriterien schließt die Gruppe der geduldeten Flüchtlinge aus. Einen zunächst befristeten Aufenthalt soll es nur für Menschen geben, die sich und ihre Angehörigen durch „legale Erwerbsarbeit“ versorgen können. Menschen mit dem Status der „Duldung“ unterliegen jedoch in der Regel einem Arbeitsverbot. Ihnen ist es unmöglich auch nur annähernd in die Nähe dieser Regelung zu kommen. Vor diesem Hintergrund wurde von einigen Verbänden der Vorschlag des hessischen Innenministers Bouffier begrüßt, der einen „Aufenthalt auf Bewährung“ vorschlägt: Einige Monate lang sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, eine Arbeit zu finden, mit der sie sich von Sozialansprüchen unabhängig machen. Schaffen sie es nicht, fallen sie wieder aus der Regelung raus. In Zeiten von Billigjobs und gezielter Entgarantierung aller Beschäftigungsverhältnisse ist dies für „Ausländer“ auf dem „deutschen“ Arbeitsmarkt schon ein Ding der Unmöglichkeit. Sie unterliegen dem „Nachrangigkeitsprinzip“ oder „Inländerprimat“: Erst wenn ein/e potentielle/r ArbeitgeberIn keinen deutsche/n BewerberIn für eine Stelle gefunden hat, haben sie ein Anrecht auf den Job. Dabei bleiben bestimmt nicht die Jobs übrig, mit denen es möglich ist, eine mehrköpfige Familie zu ernähren ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der NRW-Vorschlag verlangt sogar einen unbefristeten Arbeitsvertrag. „Bewährung“ gilt darüber hinaus zudem in jedem Fall: erteilt werden sollen jeweils befristete Titel und bei jeder Verlängerung müssen die Voraussetzungen erneut vorliegen. Wer seinen Job verloren hat, fliegt wieder raus. Nur ein Bruchteil der „Geduldeten“ könnte letztlich davon profitieren. Diese Wenigen dürften dann allerdings nicht unter den Katalog der Ausschlusskriterien fallen, die in den Vorschlägen auftauchen: NRW sieht beispielsweise vor, Flüchtlinge auszuschließen, die wegen einer Straftat zu 50 Tagessätzen verurteilt worden sind. Das kann schon die Verletzung der Residenzpflicht oder Fahren ohne Ticket sein. Ebenfalls von vornherein ausgeschlossen bleibt, wer über seine Identität „getäuscht“ hat, „Passlosigkeit selbst zu verantworten“ hat oder mehr als einen Asylfolgeantrag gestellt hat. In Karlsruhe haben die Innenminister die Entscheidung auf die lange Bank geschoben: Die Evaluierung des Zuwanderungs(begrenzungs)gesetzes (ZuwG) durch die Große Koalition in Berlin soll abgewartet werden. „Wir werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist“, heißt es in der Berliner Koalitionsvereinbarung. Diese Evaluierung wird sich allerdings noch einige Zeit hinziehen, da ihr die Grundlage fehlt: Im Ausländerzentralregister ist nicht erkennbar erhoben worden, wer welchen Aufenthalt mit welcher Rechtsgrundlage nach dem neuen Gesetz erhalten hat. Diese Daten sollen in den kommenden Monaten rückwirkend nach einem neuen System gespeichert werden. Erst dann könnten Vorschläge für das weitere Verfahren gemacht werden. Wahrscheinlich ist, dass es statt der Bleiberechtsregelung durch die IMK eine entsprechende Gesetzesänderung im Bundestag geben wird. Der niedersächsische Innenminister Schünemann hatte in der Debatte als erster die Bundestagsinitiative gefordert. Zusammen mit Beckstein bildet er den „schwarzen Block“ der CDU-Länder, die eine IMK-Regelung blockieren. Auch wenn die IMK-Vorschläge damit zunächst gegenstandslos geworden sind, lohnt es sich, sie näher zu betrachten, denn sie geben den Rahmen vor, in dem sich eine mögliche Regelung im ZuwG bewegen wird. Maßgebend ist die Selektion nach Kosten-Nutzen-Kalkül. Nur wer nichts kostet und keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt, hat eine Chance. Andersherum: bei Jobverlust oder Krankheit erlischt auch zugleich das Aufenthaltsrecht, was konkret die Senkung der Leistungen bedeutet und die Abschiebung nach sich ziehen kann. In dem Papier, dass Schünemann in Karlsruhe vorlegte, treibt er diese Kosten-Nutzen-Rechnung auf die Spitze: Ein Bleiberecht für „Geduldete“ würde jene „noch belohnen“ die sich durch „falsche Angaben, Ausnutzung aller Verfahrensmöglichkeiten, Verschleierung der Identität, mangelnde Mitwirkung“ usw. ihrer Abschiebung entzogen haben - deren Kinder allerdings sieht er als die „unschuldigen Opfer des Verhaltens der Eltern“: „Es ist daher eine Lösung zu finden, die das Verhalten der Eltern für diese selbst nicht belohnt, wohl aber ihre Kinder begünstigt, die Deutschland als ihre Heimat betrachten, von der deutschen Bevölkerung vorbehaltlos akzeptiert werden und Deutschland künftig etwas von dem zurückgeben könnten, das es in ihre Ausbildung investiert hat.“ (2) Er empfiehlt, selbst Familien nach diesem Prinzip auseinander zu reißen, die „Alten“ Kostenfaktoren, abzuschieben und den ausgebildeten Jugendlichen einen Aufenthalt zu gewähren - bis auch sie zu Kostenfaktoren werden. Dieses Prinzip ist auch in der Umsetzung der Härtefallregelung - einst als humanitäre Neuerung im ZuwG gefeiert - zur Anwendung gekommen. In vielen Bundesländern ist der Bezug von Sozialleistungen ein Ausschlussgrund - egal welche „Härten“ vorliegen, egal was bei der Abschiebung droht. So hat sich die Härtefallregelung letztlich als ein Instrument der Verschärfung erwiesen: Sie war - zusammen mit der Regelung zur geschlechtsspezifischen Verfolgung - das humanitäre Feigenblatt, mit dem das ZuwG gegen die Kritik durchgesetzt wurde. In ähnlicher Weise ist die derzeitige Bleiberechtsdebatte mit neuen Änderungen im ZuwG verknüpft. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, diesem Jahr das deutsche Recht an einige Richtlinien der EU anzupassen. Der Gesetzentwurf dazu sieht zugleich weitergehende Verschärfungen beim Familiennachzug, bei Abschiebehaft und der Umsetzung des Dublin II Abkommens vor. Öffentliche Kritik an dem Entwurf war bisher kaum zu vernehmen. (3) Was wird aus der überwiegenden Mehrheit der Flüchtlinge, die aus der möglichen Regelung herausfallen? Bereits jetzt ist abzusehen, dass sich ihre Situation verschlechtern wird. Den „Durchgefallenen“ wird offensichtlich jedes Recht versagt, ihre Abschiebung wird mit ohnehin schon zu beobachtender zunehmender Brutalität durchgesetzt werden. Ihnen wird zum Vorwurf gemacht „alle Verfahrensmöglichkeiten ausgenutzt“ zu haben, Asylfolgeanträge gestellt zu haben oder schlicht auf (ergänzende) Sozialleistungen angewiesen zu sein. Die Situation im Herkunftsland, drohende Folter und Verfolgung, Traumatisierungen, Krankheit und Alter spielen in dieser Debatte keine Rolle. Wie weit dieses Ausmaß an Entrechtung reicht, lässt sich anhand von Zahlen nur bedingt ausdrücken: Wurde bisher von etwa 190.000 „Geduldeten“ in der BRD ausgegangen, werden nach neueren Zahlen bis zu 362.000 Menschen beim Innenministerium als „ausreisepflichtig“ geführt.(dpa-Meldung vom 1.4.06) Das heißt, die etwa 170.000 Menschen, die hier zusätzlich auftauchen, befinden sich entweder in Abschiebe- oder Strafhaft oder sie haben von den jeweils zuständigen Behörden lediglich eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ erhalten, was einer behördlich verfügten „Illegalisierung“ gleichkommt. Nach vagen Schätzungen leben zusätzlich zwischen 500.000 und einer Million Menschen als „Illegale“ in der BRD - das heißt, der Zugang zu Rechten ist ihnen beinahe völlig versperrt. Sie bilden zugleich ein großes Reservoir an billigen Arbeitskräften, dass vielerorts ausgebeutet wird: Als HausarbeiterInnen, SexarbeiterInnen, in der Gastronomie oder auf dem Bau. Von den in einigen Ländern Europas getroffenen, recht weitgehenden Legalisierungsregelungen ist man in der BRD weit entfernt. „Legalisierung“ spielt in allen Entwürfen und auch in Gegenentwürfen von NGO's überhaupt keine Rolle. Dass CDU und SPD die Forderung nach einer „Bleiberechtsregelung“ - zumindest dem Wort nach - aufgenommen haben, ist aber auch Ausdruck der zugespitzten Auseinandersetzung. Auf Widerrufsverfahren, Massenabschiebungen, Familientrennungen und die gesteigerte Brutalität vieler Behörden hat es in der Vergangenheit immer häufiger lokale Proteste gegeben, die mittlerweile auch von den Parteien nicht mehr ignoriert werden können. In den nächsten Monaten kommt es darauf an zu verhindern, dass dieser Protest mit einer Mogelpackung unter dem Etikett „Bleiberechtsregelung“ abgespeist wird. Dazu müsste das Recht auf Flucht in Stellung gebracht werden gegen die von rechts geführten Diskurse um Integration und Verwertungslogik. „Die Forderung nach mehr Integration ist zum Kampfbegriff dieser Politik geworden, die mit immer neuen Maßnahmen den Ausschluss und die gezielte "Des-Integration" vorantreibt: Mit der Isolierung in Lagern, dem Verbot von Arbeit und Ausbildung, dem Ausschluss von medizinischer Versorgung und Sozialleistungen. Wir rufen auf zu Protesten gegen die IMK, denn diese Politik der Selektion und Abschiebung machen wir nicht mit: Bleiberecht ist kein Gnadenrecht!", heißt es in dem Aufruf zum Aktionstag am 22.4.06. (4) "Wir wollen Papiere für alle - egal woher ein Mensch kommt, wie dick seine Brieftasche ist, egal ob er seit fünf Tagen oder 50 Jahren hier lebt.“ _________________________________ 1) Madjiguene Cisse, Papiere für alle - Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich; Assoziation a, 2002 2) Das Kalkül ist freilich keine neue Erscheinung: Das Handelsblatt vom 23.1.1971 rechnet aus, dass „der nicht integrierte, auf sehr niedrigem Lebensstandard vegetierende Gastarbeiter“ nach Abzug aller Unkosten jährlich mindestens 20.000 DM Gewinn abwirft. Die Ausbildungskosten wurden den Herkunftsländern überlassen: 1967 wurde der Ausbildungswert eines 30jährigen Italieners auf 30-40.000 DM beziffert. (Vgl. Kien Nghi Ha, in: Hito Steyerl; Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hrsg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Politik, Münster 2003, S. 69); 3) Pro Asyl hat zu dem Entwurf eine kritische Stellungnahme geschrieben. Sie ist neben vielen weiteren Dokumenten zur Debatte auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin zu finden. http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html 4) Der Aufruf findet sich un www.papiere-fuer-alle.org antirassismusplenum göttingen, April 2006

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