Sohrab A. darf kurzfristig nach Deutschland zurückkehren!

PM von Sohrab´s Rechtsanwältin Silke Schäfer: "Sohrab A. darf kurzfristig nach Deutschland zurückkehren! Auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts Göttingen wurde am 23.04.2012 ein Vergleich geschlossen mit dem Inhalt, dass Sohrab A. kurzfristig mit einem Visum zur Eheschließung wieder einreisen darf und nach der standesamtlichen Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Die Wiedereinreisesperre ist bereits aufgehoben, die Zustimmung zur Visumserteilung durch den Landkreis Göttingen bereits bei der Deutschen Botschaft in Armenien angekommen, so dass mit einer Einreise im Mai 2012 zu rechnen ist. Wir freuen uns sehr, dass nun zumindest eine zügige Schadensbegrenzung erfolgt. Und wir hoffen, dass der Landkreis Göttingen in Zukunft betroffene Personen darauf hinweist, dass sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und ihre Abschiebung organisiert wird, so dass sie die Gelegenheit bekommen, freiwillig auszureisen oder aber die gegen eine Ausreise sprechenden Gründe darlegen oder bei Nichtbeachtung dieser Gründe durch die Ausländerbehörde rechtzeitig einen Härtefallantrag stellen können." siehe auch: http://papiere-fuer-alle.org/node/683

bleiberecht!: