Ein Jahr nach dem Tod von Shambu Lama - Kundgebung in Gifhorn - Samstag 3. März, 14.00 Uhr

Aufruf der Organisator_innen:

"Wir haben nichts vergessen - ein Jahr nach dem Tod von Shambu Lama Aufruf zur Kundgebung Samstag 3. März 14°° (FussgängerInnenzone - CEKA Brunnen) Gifhorn in Gedenken an Shambu Lama 1996 war Lama vor dem Bürgerkrieg in Nepal geflüchtet und nach Deutschland gekommen.In Meinersen, wo der Landkreis Gifhorn seine Flüchtlinge unterbringt, war Lamas letztes behördlich zugewiesenes Zuhause. Shambu war von Anfang an in Deutschland nur geduldet. Einmal im Monat musste er zur Ausländerbehörde seine Duldung verlängern lassen. 15 Jahre Duldung: also 15 Jahre lang ohne Perspektive, 15 Jahre lang in ständiger Furcht vor der Abschiebung leben, 15 Jahre lang rassistischer Sondergesetzgebung wie der Residenzpflicht und Entmündigung unterworfen zu sein - heisst letztendlich 15 Jahre lang ein Mensch zweiter Klasse in Deutschland zu sein. Ab 2010 versuchte die Ausländerbehörde verstärkt, Shambu Lama abzuschieben, da sich die Lage in seinem Heimatland politisch leicht verbessert hatte. Im Mai 2010 war Shambu Vater eines deutschen Kindes geworden. Obwohl er von der Mutter des Kindes getrennt lebte, kümmerte er sich liebevoll um sein Kind, nutzte selbst seine eigenen bescheidenen Mittel um die Mutter und das Kind unterstützen zu können. Ende Februar 2011 klagte der 40-Jährige vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig gegen seine drohende Abschiebung. Zur Begründung gab er unter anderem an, sein Sohn solle seinen Vater kennen und später wissen, warum er anders aussehe als andere Kinder. Am 28. Februar schickte das Gericht ein Fax an die Ausländerbehörde Gifhorn mit der Bitte, „bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen“. Die Ausländerbehörde kündigte Shambu Lama mit dem lapidaren Hinweis, man sei nicht überzeugt, dass zwischen Vater und Sohn eine schützenswerte Beziehung bestehe, die Abschiebung für den 3. März an. Am Nachmittag des 1. März hat Lama sich das Leben genommen, indem er sich vor einen fahrenden Zug legte. Die Ausländerbehörde Gifhorn spielte in diesem Fall mehrfach eine schmutzige Rolle : So behauptete sie, das es keine Vaterschaftsanerkennung von Shambu gegeben hätte, obwohl dies ihr schon im Oktober 2010 vorlag. Vor Gericht schlug ein Vertreter der Ausländerbehörde kaltschnäuzig vor, Lama könne sein Umgangsrecht mit seinem Sohn ja auch von Nepal aus gestalten. Trotz dieser und vieler anderer Ungereimtheiten, Lügen und Unverschämtheiten, wurde niemand aus der Ausländerbehörde oder dem Innenministerium für Shambu Lamas Tod zur Verantwortung gezogen.- Wir werden dieses Unrecht nicht vergessen! Weder in einem Jahr, noch in 10 Jahren! So wie Shambu Lama geht es auch tausenden anderen Menschen in der BRD: Sie leben zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten nur mit einer Duldung hier. Sie sind unter ständigem Druck der Ausländerbehörden, der Polizei und einer rassistischen Sondergesetzgebung. Sie werden in Lagern, oft ausserhalb größerer Orte kaserniert und sind zahllosen Schikanen der unterschiedlichen Behörden ausgesetzt. Statt Bargeld erhalten sie Gutscheine, ihr Leben wird permanent fremdbestimmt. Immer wieder lässt man sie spüren, das sie unerwünscht sind, dass sie Menschen zweiter Klasse sind und sie verschwinden sollen. Diese Politik ist unmenschlich und unerträglich! Wir fordern: Die an Shambu Lamas Tod schuldigen BehördenmitarbeiterInnen müssen zur Verantwortung gezogen werden! Schluss mit der rassistischen Sondergesetzgebung! Weg mit der Lagerunterbringung von Flüchtlingen! Bleiberecht für alle!" Contact: Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen – Hamburg weitere Infos: thevoiceforum