22.4.2009 | CAP ANAMUR: Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft
In ihrem Plädoyer am 22.4.2009 hat die Staatsanwaltschaft in Agrigento
in einem dreistündigen Plädoyer 4 Jahre Haft und eine Strafe von jeweils
400.000 Euro für die Angeklagten Bierdel und Schmidt gefordert. Elias
Bierdel war der Leiter des Komitees Cap Anamur und damit
Verantwortlicher für die Aktionen des Schiffes, Stefan Schmidt war
seinerzeit Kapitän der Cap Anamur. Der Erste Offizier des Schiffes, der
ebenfalls der Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt wurde, soll laut
Staatsanwaltschaft nicht schuldig sein, da er "mit dem Fall nicht als
Verantwortlicher zu tun habe."
Auffällig ist, dass sich die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht auf den
eigentlichen Anklagepunkt "Beihilfe zur illegalen Einreise im besonders
schweren Fall" ausgelassen hat, sondern Bierdel und Schmidt nur
vorwirft, sie haben die Flüchtlinge zu eigenen Werbezwecken des Komitees
Cap Anamur so lange an Bord gelassen. Der Staatsanwalt spricht von
"paternalistischer Form der Hilfe". Eingangs lobte er über alle Maßen
die Rettung und den humanitären Ansatz der Cap Anamur, leider habe man
aber nach der nötigen Rettung große Fehler begangen und nicht sofort die
Behörden informiert, das habe der Werbung des eigenen Vereins gedient.
Im Detail geht es letztendlich um die 10 Tage zwischen der Rettung am
20.Juni 2004 und der Mitteilung an die italienischen Behörden am 30.
Juni 2004. Bierdel und Schmidt haben in dieser Zeit versucht, einen
sicheren Hafen für die Flüchtlinge zu finden, da Malta -- der nächst
gelegene Hafen -- kein sicherer Hafen für Flüchtlinge sei. Diese
Aussage, die durch den Jesuitenflüchtlingsdienst und auch durch das
Europäische Parlament bestätigt wurden, will der Staatsanwalt jedoch
nicht gelten lassen. Das Schiff hätte doch sonst wo hinfahren können,
auch nach Spanien z.B. Diese Argumentation ist nicht haltbar, da erstens
die DUBLIN II Verordnung gilt (der erste Staat in Europa, in dem die
Flüchtlinge anlanden, ist zuständig für die Asylanträge, also in diesem
Falle Deutschland (da ein deutsches Schiff) oder Italien, da der nächste
sichere Hafen ein italienischer war; zweitens hätte kein anderes Land
die Cap Anamur einreisen lassen und eine weitere Odyssee hätte begonnen.
Da der Staatsanwaltschaft die Beweismittel zu "Beilhilfe zur illegalen
Einreise" fehlen muss nun der Vorwurf "mediale Wirksamkeit und Profit"
herhalten. Doch auch dieser ist nicht haltbar, wie die Verteidigung in
ihrem Plädoyer am 20. Mai 2009 darlegen wird.
Judith Gleitze, borderline-europe Sizilien
Ein ausführlicher Prozessbericht im Rahmen der Prozessbeobachtung für
PRO ASYL folgt und ist dann abrufbar auf www.fluechtlingsrat-brandenburg.de