16.1.07// Freispruch für Cornelius Yufanyi !
Im Prozess am 16.1.07 vor dem Amtsgericht Göttingen ist Cornelius vom Vorwurf
des Widerstandes gegen Polizeibeamte freigesprochen worden. Unten findet ihr
eine Presseerklärung, ein Prozessbericht findet sich bei Indymedia:
http://www.de.indymedia.org/2007/01/166303.shtml
Wie ihr unten lesen könnt, blieb die "unangemeldete Versammlung" vor dem
Amtsgericht diesmal von der Polizei unbehelligt.
Wir danken den zahlreichen Prozessbesucher_innen und Unterstützer_innen!
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The Voice Göttingen
Arbeitskreis Asyl Göttingen
PRESSEMITTEILUNG Göttingen, 17.1.07
(im Anhang als >>>als PDF-Datei<<< )
Freispruch für Cornelius Yufanyi
Gestern, am 16.Januar 2007 fand vor dem Amtsgericht Göttingen der Prozess
gegen Cornelius Yufanyi wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte statt.
Nach eineinhalbstündiger Verhandlung wurde Cornelius freigesprochen. Er
bereitet eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten
Beamten vor. Etwa 60 Unterstützer_innen verfolgten den Prozess – eine
„unangemeldete Versammlung“ vor dem Amtsgericht blieb diesmal von der Polizei
unbehelligt.
Zu Beginn des Prozess überreichte Cornelius Yufanyi dem Richter im
vollbesetzten Gerichtssaal eine Liste von Afrikanern, die im Rahmen von
Polizeimaßnahmen ums Leben gekommen sind. Insbesondere ging er auf den Tod
des Sierra Leoner Oury Jalloh ein, der vor zwei Jahren in einer Dessauer
Polizeizelle - an Händen und Füßen gefesselt - verbrannt ist (bzw wurde?).
Cornelius kritisierte in einer Erklärung das brutale Vorgehen der Polizei
während des Einsatzes im Mai letzten Jahres. Die Polizei wollte damals
willkürlich die Personalien einer Gruppe von Prozessbesucher_innen vor dem
Amtsgericht feststellen. Er beschrieb das Vorgehen der Polizei als respektlos
und von Rassismus gekennzeichnet: Auf die Frage, warum er sich gerade
Cornelius zur Personalienfeststellung ausgesucht habe, antwortete ein
Polizeizeuge: „Er hatte ein gelbes Hemd an und stand an zentraler Stelle. Und
er war der Einzige mit schwarzer Hautfarbe.“
Von den 4 als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nur 2 Beamte gehört.
Ihre Aussagen genügten schon, um das Gericht von der Unrechtmäßigkeit des
Polizeieinsatzes zu überzeugen. Die Beamten konnten sich nicht daran
erinnern, die von ihnen ausgemachte unangemeldete Versammlung offiziell
aufgelöst zu haben. Die Personalienfeststellung erfolgte in einer Situation,
in der sich die Gruppe schon längst zerstreute. Der Richter wies die Beamten
auch darauf hin, dass eine Personalienkontrolle begründet werden müsste, was
in diesem Fall nicht erfolgt war. Würde er – der Richter – ohne Begründung
von der Polizei aufgefordert, seine Personalien zu zeigen, so würde er dies
auch nicht tun, sondern weitergehen.
Der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch. Das Urteil erging ohne
weitere Beratung: Der Polizeieinsatz gegen Cornelius sei unbegründet gewesen
und der sog. Widerstand gegen die unbegründete Maßnahme nicht zu beanstanden.
Eine Prozessbesucherin nach dem Prozess: „Der Freispruch ist ein kleines
Wunder. Auch wenn es natürlich nichts verändern wird. Brutales, rassistisches
Vorgehen der Polizei wird es weiterhin geben. Aber es zeigt, dass es richtig
ist, sich dagegen zu wehren.“
„Der Freispruch ist gut. Aber um freigesprochen zu werden, muss man vorher
kriminalisiert worden sein, das bedeutet, Entrechtung und Entwürdigung
ausgesetzt zu sein. Und diese Entwürdigung bleibt bestehen, auch nach einem
Freispruch“, so Cornelius nach dem Prozess.
Vor dem Gerichtsgebäude hielten etwa 20 Unterstützer_innen eine spontane
Kundgebung ab, die die Aufmerksamkeit eines großen Polizeiaufgebots auf sich
zog. Auf eine Personalienfeststellung verzichtet die Polizei allerdings
diesmal. Nach Angaben des „Göttinger Tageblatt“ wurde Anzeige gegen Unbekannt
erstattet.
Rückfragen: Cornelius Yufanyi, The Voice Göttingen: 0170-8788124
initiativen:
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20070117-freispruch.pdf | 184.99 KB |