16.1.07// Freispruch für Cornelius Yufanyi !

Im Prozess am 16.1.07 vor dem Amtsgericht Göttingen ist Cornelius vom Vorwurf des Widerstandes gegen Polizeibeamte freigesprochen worden. Unten findet ihr eine Presseerklärung, ein Prozessbericht findet sich bei Indymedia: http://www.de.indymedia.org/2007/01/166303.shtml Wie ihr unten lesen könnt, blieb die "unangemeldete Versammlung" vor dem Amtsgericht diesmal von der Polizei unbehelligt. Wir danken den zahlreichen Prozessbesucher_innen und Unterstützer_innen! ------------------- The Voice Göttingen Arbeitskreis Asyl Göttingen PRESSEMITTEILUNG Göttingen, 17.1.07 (im Anhang als >>>als PDF-Datei<<< ) Freispruch für Cornelius Yufanyi Gestern, am 16.Januar 2007 fand vor dem Amtsgericht Göttingen der Prozess gegen Cornelius Yufanyi wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte statt. Nach eineinhalbstündiger Verhandlung wurde Cornelius freigesprochen. Er bereitet eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten Beamten vor. Etwa 60 Unterstützer_innen verfolgten den Prozess – eine „unangemeldete Versammlung“ vor dem Amtsgericht blieb diesmal von der Polizei unbehelligt. Zu Beginn des Prozess überreichte Cornelius Yufanyi dem Richter im vollbesetzten Gerichtssaal eine Liste von Afrikanern, die im Rahmen von Polizeimaßnahmen ums Leben gekommen sind. Insbesondere ging er auf den Tod des Sierra Leoner Oury Jalloh ein, der vor zwei Jahren in einer Dessauer Polizeizelle - an Händen und Füßen gefesselt - verbrannt ist (bzw wurde?). Cornelius kritisierte in einer Erklärung das brutale Vorgehen der Polizei während des Einsatzes im Mai letzten Jahres. Die Polizei wollte damals willkürlich die Personalien einer Gruppe von Prozessbesucher_innen vor dem Amtsgericht feststellen. Er beschrieb das Vorgehen der Polizei als respektlos und von Rassismus gekennzeichnet: Auf die Frage, warum er sich gerade Cornelius zur Personalienfeststellung ausgesucht habe, antwortete ein Polizeizeuge: „Er hatte ein gelbes Hemd an und stand an zentraler Stelle. Und er war der Einzige mit schwarzer Hautfarbe.“ Von den 4 als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nur 2 Beamte gehört. Ihre Aussagen genügten schon, um das Gericht von der Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes zu überzeugen. Die Beamten konnten sich nicht daran erinnern, die von ihnen ausgemachte unangemeldete Versammlung offiziell aufgelöst zu haben. Die Personalienfeststellung erfolgte in einer Situation, in der sich die Gruppe schon längst zerstreute. Der Richter wies die Beamten auch darauf hin, dass eine Personalienkontrolle begründet werden müsste, was in diesem Fall nicht erfolgt war. Würde er – der Richter – ohne Begründung von der Polizei aufgefordert, seine Personalien zu zeigen, so würde er dies auch nicht tun, sondern weitergehen. Der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch. Das Urteil erging ohne weitere Beratung: Der Polizeieinsatz gegen Cornelius sei unbegründet gewesen und der sog. Widerstand gegen die unbegründete Maßnahme nicht zu beanstanden. Eine Prozessbesucherin nach dem Prozess: „Der Freispruch ist ein kleines Wunder. Auch wenn es natürlich nichts verändern wird. Brutales, rassistisches Vorgehen der Polizei wird es weiterhin geben. Aber es zeigt, dass es richtig ist, sich dagegen zu wehren.“ „Der Freispruch ist gut. Aber um freigesprochen zu werden, muss man vorher kriminalisiert worden sein, das bedeutet, Entrechtung und Entwürdigung ausgesetzt zu sein. Und diese Entwürdigung bleibt bestehen, auch nach einem Freispruch“, so Cornelius nach dem Prozess. Vor dem Gerichtsgebäude hielten etwa 20 Unterstützer_innen eine spontane Kundgebung ab, die die Aufmerksamkeit eines großen Polizeiaufgebots auf sich zog. Auf eine Personalienfeststellung verzichtet die Polizei allerdings diesmal. Nach Angaben des „Göttinger Tageblatt“ wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Rückfragen: Cornelius Yufanyi, The Voice Göttingen: 0170-8788124
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