Gazale Salame - OVG Lüneburg verneint das Recht zur Wiedereinreise

OVG Lüneburg hebt Beschluss zur Wiedereinreise von Gazale Salame durch das VG Hannover wieder auf! Wir sind bestürzt und zutiefst besorgt über die Auswirkungen für Gazale! Pressemitteilung der Bleiberechtinitiative Hildesheim: „Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das das Recht auf Rückkehr der vor zwei Jahren abgeschobenen Gazale Salame und zwei ihrer Kinder verneint. In ihrem Urteil erkennt das Gericht kein Recht auf Familienzusammenführung, da ihr Mann und zwei weitere Kinder keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Außerdem sieht das Oberverwaltungsgericht keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse, die eine Herstellung der Familiengemeinschaft in der Türkei oder im Libanon entgegensteht. Auch eine von der Klägerin vorgebrachte psychische Erkrankung wegen der Trennung von ihren Kindern erkannte das Gericht nicht als Grund an, ein Einreiserecht anzuerkennen, da den in Deutschland lebenden Angehörigen der Gazale Salame zugemutet werden kann, die familiäre Gemeinschaft im Ausland wieder herzustellen. Der Fall ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Die Entscheidung über das Aufenthaltsrecht des Kindsvaters Ahmed Siala will das Oberverwaltungsgericht in Kürze treffen.“ So lautet die Meldung, die Radio Tonkuhle (Hildesheimer Lokal Radio) am heutigen Tag hierzu verbreitete. Unsere Hoffnung, dass das Elend von Gazale Salame und ihrer gesamten Familie nun bald ein Ende haben könnte, haben sich hiermit zerschlagen. Zumal festgestellt werden muss, dass in Kürze lediglich über die Zulassung der Berufung des Landkreis gegen das für Gazales Ehemann Ahmed Siala positive Urteil des VG Hannover vom 21.06.2006 entschieden wird. Wann dann die Verhandlung erfolgt, ist eine andere Sache. Der gesamte Entscheidungsprozess (Zulassung der Berufung durch den Kreis gegen das Urteil vom 21.06.06 und die Verhandlung der Berufung) kann sich bis zu einem Jahr hinziehen, vielleicht noch länger. Gazale hat diese Zeit nicht, ihre Lage verschlechtert sich von Tag zu Tag, wir befürchten das ihre Kraft sehr bald am Ende ist. Dies bedeutet nichts anderes, als das sie sterben wird ( Psychologische Gutachten sehen unter anderem die Gefahr eines Suizids). Es ist notwendig die politisch Verantwortlichen daran zu erinnern, dass Paragraphen, welche ja schon im Urteil vom 21.06.2006 und in dem vom VG Hannover gefassten Beschluss für Gazale und Ahmed sprachen, nicht die alleinige Quintessenz einer demokratischen Gesellschaft sind. Denn in dieser furchtbaren Angelegenheit gewinnt man den Eindruck, die Menschen leben für Paragraphen, es verhält sich aber anders, Paragraphen existieren um Menschen ein menschliches Leben zu garantieren. Ahmed Siala hält die Grundwerte unserer Gesellschaft immer hoch, auch Gazale gilt bei den Menschen, die sie kennen, als gut integriert, eine junge Mutter, die sich engagiert um ihre Kinder kümmert und keine Berührungsängste gegenüber Einheimischen hat, sie fühlte sich selbst als Einheimische. Ahmed war dabei sich eine Existenz als selbstständiger Unternehmer aufzubauen, als man ihm den Aufenthaltstitel nahm. Nunmehr, wenigstens wieder mit einer Arbeitserlaubnis ausgestattet, geht er einer Arbeit nach, während er gleichzeitig für das Recht seiner Familie streitet, als freie Menschen in einem freien Land zu leben. Diese Familie hat es nicht verdient, derart gequält zu werden. Hintergrund: Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr 1-jähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte. Gazale ist mit 6 Jahren aus dem Libanon mit ihren Eltern vor dem Bürgerkrieg geflohen. Sie kannte weder die türkische Sprache, noch das Land und lebt jetzt alleinstehend in einem Elendsviertel in Izmir. Den Grund der Abschiebung bilden Vorwürfe der Kreisausländerbehörde gegen Ahmed, er habe bei seiner Einreise falsche Angaben gemacht. Durch die Aufnahme des Verfahrens verlor Gazale den Aufenthaltsschutz (durch die Ehe) und wurde abgeschoben. Am 21.06.06 kam das Verwaltungsgericht Hannover (VG) jedoch zu dem Urteil, das alle vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Landrätin Baule wollte dieses Urteil nach Prüfung anerkennen, ohne Revision einzulegen und Schritte einleiten, die zur Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern, die mit ihr in Izmir unter widrigsten Bedingungen leben, einleiten. Innerhalb kurzer Zeit kassierte das Innenministerium diese Entscheidung und zwang den Landkreis zur Revision. Daraufhin klagte Ahmed & Gazales Rechtsanwältin per Eilantrag auf Wiedereinreise von Gazale bis zur endgültigen Entscheidung der Klage ihres Mannes vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in ähnlichen Fällen entschieden, dass durch die lange Prozesszeit eine dem Artikel 6 GG (Schutz der Familie) zuwiderlaufende unverhältnismäßig lange Trennung der betroffenen Familie nicht hinzunehmen sei. Das VG hat deshalb vor kurzem in diesem Sinne geurteilt. Aber auch an dieser Stelle reagierte das Ministerium mit der Weisung an den Landkreis, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

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