Für die Rückkher von Gazale Salame! Protestaktion!
Im Streit um die Rückkehr von Gazale Salame scheint trotz aller positiver Gerichtsentscheidungen kein Ende in Sicht! Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover vor kurzem den Landkreis Hildesheim angewiesen hatte, Gazale so schnell wie möglich zurück zu holen, hat das niedersächsische Innenministerium neue Wege gefunden, das Verfahren um weitere Monate im Schwebezustand zu lassen. Gazales Situation ist weiterhin bedrohlich. deshalb ruft die Hildesheimer Initiative Solidarität und Bleiberecht auf zu Protesten bei Verwaltung und Parteien. Wir haben den Aufruf und Textvorschlag angehängt und bitten um weitere Verbreitung.
Am Ende des Textes findet Ihr den Text-Vorschlag für den Protestbief zum runterladen.
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Drama um Abschiebung von Gazale Salame nimmt kein Ende
(anvas) Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und
ihr 1-jähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die
beiden Töchter zur Schule brachte. Gazale ist mit 6 Jahren aus dem Libanon
mit ihren Eltern vor dem Bürgerkrieg geflohen. Sie kannte weder die türkische
Sprache, noch das Land und lebt jetzt alleinstehend in einem Elendsviertel in
Izmir.
Hintergrund der Abschiebung bilden Vorwürfe der Kreisausländerbehörde gegen
Ahmed, er habe bei seiner Einreise falsche Angaben gemacht. Durch die
Aufnahme des Verfahrens verlor Gazale den Aufenthaltsschutz (durch die Ehe)
und wurde abgeschoben.
Am 21.06.06 kam das Verwaltungsgericht Hannover (VG) jedoch zu dem Urteil,
das alle vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage
entbehren. Landrätin Baule wollte dieses Urteil nach Prüfung anerkennen,
ohne Revision einzulegen und Schritte einleiten, die zur Rückkehr von Gazale
und ihren beiden Kindern, die mit ihr in Izmir unter widrigsten Bedingungen
leben, einleiten. Innerhalb kurzer Zeit kassierte das Innenministerium diese
Entscheidung und zwang den Landkreis zur Revision.
Daraufhin klagte Ahmed & Gazales Rechtsanwältin per Eilantrag auf
Wiedereinreise von Gazale bis zur endgültigen Entscheidung der Klage ihres
Mannes vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg: Das
Bundesverfassungsgericht hatte bereits in ähnlichen Fällen entschieden, dass
durch die lange Prozesszeit eine dem Artikel 6 GG (Schutz der Familie)
zuwiderlaufende unverhältnismäßig lange Trennung der betroffenen Familie
nicht hinzunehmen sei. Das VG hat deshalb vor kurzem in diesem Sinne
geurteilt. Aber auch an dieser Stelle reagierte das Ministerium mit der
Weisung an den Landkreis, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen: Das
Innenministerium vertritt in zynischer Weise die Ansicht, dass der zur
Begründung dieses Antrags angeführte Artikel 6 GG in dieser Angelegenheit
nicht greife und fordert Ahmed auf, eine Familienzusammenführung durch seine
Ausreise zu ermöglichen: Ahmed soll auf sein bereits anerkanntes Recht
verzichten und sein Lebensumfeld verlassen -ein absurdes Verlangen, denn auch
er spricht kein türkisch und kennt das Land nicht, geschweige denn die
Töchter. Die Chancen, dass das bereits gefasste Urteil vom OVG bestätigt
wird, sind zudem sehr gut.
Die Rechtsanwältin stellte deshalb beim VG Hannover Antrag auf
Zwangsvollstreckung des Beschlusses, da dieser trotz einer möglichen
Beschwerde, sofort vollstreckbar sei und verlangt, dass der Kreis bei
Nichtumsetzung ein Zwangsgeld zahlen muss.
Dagegen hat der Kreis mittlerweile Beschwerde beim OVG Lüneburg eingelegt.
Dieses soll sogar dem VG Hannover untersagen die Vollstreckungsmaßmahmen zu
beschließen. Die Dauer dieses Verfahrens wird mit bis zu 5 Monaten angegeben.
Neben diesem absurden juristischen Kämpfen muss an dieser Stelle nochmals
betont werden, dass die physischen und psychologischen Folgen für Gazale &
ihre Kinder desaströs sind, sie bedürfen dringend ihrer Familie und
angemessener medizinischer & psychologischer Versorgung.
Aufgrund von Gutachten, wir saugen uns nichts aus den Fingern, befürchten wir
nunmehr das Schlimmste.
Schaffen sie Öffentlichkeit! Protestieren sie bei Landkreis &
Innenministerium! Unterstützten sie öffentliche Aktionen!
Infos: www.papiere-fuer-alle.org/gazale-salame
Eine mögliche Form an dieser Stelle zu helfen ist, einen Brief an unten
folgende Adressen zu senden.
In der Anlage finden sie eine mögliche Form eines solchen Schreibens.
Dieser Brief wurde von uns an sämtliche Mitglieder des Kreistags gesendet
Einen derartigen Aufwand verlangen wir von ihnen nicht.
Wir würden uns freuen, wenn sie sich eine, der unten aufgefürten Adressen
aussuchen würden, um ein von ihnen verfasstes Schreiben, in der Art des
unseren, dorthin zu senden.
Dies ist in Bezug auf den Landrat und den Landkreis auch mit einer E-Mail
möglich.
Wenn sie der betroffenen Familie helfen wollen, leiten sie diese Mail auch in
ihrem Bekanntenkreis weiter.
Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches
neues Jahr.
Menschen für Menschen, Bleiberecht & Solidarität
c/o A. Vasterling,
Speicherstr. 7,
31134 Hildesheim
Reiner Wegner
Landrat
Telefon
05121-309-2081
E-Mail
Reiner.Wegner@LandkreisHildesheim.de
Straße Bischof-Janssen-Str. 31
Ort 31134 Hildesheim
E-MAIL Landkreis
Info@landkreishildesheim.de
CDU-Fraktion
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
FDP-Fraktion
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
Fraktion Bündnis !
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
SPD-Fraktion
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
LibaSoli:
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