Für die Rückkher von Gazale Salame! Protestaktion!

Im Streit um die Rückkehr von Gazale Salame scheint trotz aller positiver Gerichtsentscheidungen kein Ende in Sicht! Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover vor kurzem den Landkreis Hildesheim angewiesen hatte, Gazale so schnell wie möglich zurück zu holen, hat das niedersächsische Innenministerium neue Wege gefunden, das Verfahren um weitere Monate im Schwebezustand zu lassen. Gazales Situation ist weiterhin bedrohlich. deshalb ruft die Hildesheimer Initiative Solidarität und Bleiberecht auf zu Protesten bei Verwaltung und Parteien. Wir haben den Aufruf und Textvorschlag angehängt und bitten um weitere Verbreitung. Am Ende des Textes findet Ihr den Text-Vorschlag für den Protestbief zum runterladen. ---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, Drama um Abschiebung von Gazale Salame nimmt kein Ende (anvas) Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr 1-jähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte. Gazale ist mit 6 Jahren aus dem Libanon mit ihren Eltern vor dem Bürgerkrieg geflohen. Sie kannte weder die türkische Sprache, noch das Land und lebt jetzt alleinstehend in einem Elendsviertel in Izmir. Hintergrund der Abschiebung bilden Vorwürfe der Kreisausländerbehörde gegen Ahmed, er habe bei seiner Einreise falsche Angaben gemacht. Durch die Aufnahme des Verfahrens verlor Gazale den Aufenthaltsschutz (durch die Ehe) und wurde abgeschoben. Am 21.06.06 kam das Verwaltungsgericht Hannover (VG) jedoch zu dem Urteil, das alle vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Landrätin Baule wollte dieses Urteil nach Prüfung anerkennen, ohne Revision einzulegen und Schritte einleiten, die zur Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern, die mit ihr in Izmir unter widrigsten Bedingungen leben, einleiten. Innerhalb kurzer Zeit kassierte das Innenministerium diese Entscheidung und zwang den Landkreis zur Revision. Daraufhin klagte Ahmed & Gazales Rechtsanwältin per Eilantrag auf Wiedereinreise von Gazale bis zur endgültigen Entscheidung der Klage ihres Mannes vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in ähnlichen Fällen entschieden, dass durch die lange Prozesszeit eine dem Artikel 6 GG (Schutz der Familie) zuwiderlaufende unverhältnismäßig lange Trennung der betroffenen Familie nicht hinzunehmen sei. Das VG hat deshalb vor kurzem in diesem Sinne geurteilt. Aber auch an dieser Stelle reagierte das Ministerium mit der Weisung an den Landkreis, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen: Das Innenministerium vertritt in zynischer Weise die Ansicht, dass der zur Begründung dieses Antrags angeführte Artikel 6 GG in dieser Angelegenheit nicht greife und fordert Ahmed auf, eine Familienzusammenführung durch seine Ausreise zu ermöglichen: Ahmed soll auf sein bereits anerkanntes Recht verzichten und sein Lebensumfeld verlassen -ein absurdes Verlangen, denn auch er spricht kein türkisch und kennt das Land nicht, geschweige denn die Töchter. Die Chancen, dass das bereits gefasste Urteil vom OVG bestätigt wird, sind zudem sehr gut. Die Rechtsanwältin stellte deshalb beim VG Hannover Antrag auf Zwangsvollstreckung des Beschlusses, da dieser trotz einer möglichen Beschwerde, sofort vollstreckbar sei und verlangt, dass der Kreis bei Nichtumsetzung ein Zwangsgeld zahlen muss. Dagegen hat der Kreis mittlerweile Beschwerde beim OVG Lüneburg eingelegt. Dieses soll sogar dem VG Hannover untersagen die Vollstreckungsmaßmahmen zu beschließen. Die Dauer dieses Verfahrens wird mit bis zu 5 Monaten angegeben. Neben diesem absurden juristischen Kämpfen muss an dieser Stelle nochmals betont werden, dass die physischen und psychologischen Folgen für Gazale & ihre Kinder desaströs sind, sie bedürfen dringend ihrer Familie und angemessener medizinischer & psychologischer Versorgung. Aufgrund von Gutachten, wir saugen uns nichts aus den Fingern, befürchten wir nunmehr das Schlimmste. Schaffen sie Öffentlichkeit! Protestieren sie bei Landkreis & Innenministerium! Unterstützten sie öffentliche Aktionen! Infos: www.papiere-fuer-alle.org/gazale-salame Eine mögliche Form an dieser Stelle zu helfen ist, einen Brief an unten folgende Adressen zu senden. In der Anlage finden sie eine mögliche Form eines solchen Schreibens. Dieser Brief wurde von uns an sämtliche Mitglieder des Kreistags gesendet Einen derartigen Aufwand verlangen wir von ihnen nicht. Wir würden uns freuen, wenn sie sich eine, der unten aufgefürten Adressen aussuchen würden, um ein von ihnen verfasstes Schreiben, in der Art des unseren, dorthin zu senden. Dies ist in Bezug auf den Landrat und den Landkreis auch mit einer E-Mail möglich. Wenn sie der betroffenen Familie helfen wollen, leiten sie diese Mail auch in ihrem Bekanntenkreis weiter. Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr. Menschen für Menschen, Bleiberecht & Solidarität c/o A. Vasterling, Speicherstr. 7, 31134 Hildesheim Reiner Wegner Landrat Telefon 05121-309-2081 E-Mail Reiner.Wegner@LandkreisHildesheim.de Straße Bischof-Janssen-Str. 31 Ort 31134 Hildesheim E-MAIL Landkreis Info@landkreishildesheim.de CDU-Fraktion Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim FDP-Fraktion Bischof-Janssen-Straße 31 31134 Hildesheim Fraktion Bündnis ! Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim SPD-Fraktion Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim

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