Wem nützt das neue Bleiberecht?
HAZ vom 29.11.2006
Wem nützt das neue Bleiberecht?
Bis in den Abend diskutierten Vertreter des Innenministeriums mit
Kommunalbeamten das neue Bleiberecht für Langzeitgeduldete, auf das sich
die deutschen Innenminister verständigt haben. Auf dem Tisch lag der
siebenseitige Entwurf eines Erlasses aus dem Hause von Innenminister Uwe
Schünemann (CDU). Dieser Entwurf legt den Spielraum, den
niedersächsische Ausländerbehörden bei der Gewährung des Bleiberechtes
haben, sehr eng aus – noch enger als in Bayern bemängeln Kritiker. Gut
22.000 der 200.000 Geduldeten leben in Niedersachsen. Mindestens sechs
Jahre (Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind) oder acht
Jahre (Ledige) müssen Flüchtlinge in der Bundesrepublik leben, wenn sie
ein Bleiberecht beanspruchen wollen, haben die Innenminister festgelegt.
Niedersachsen verlangt neben dem Ausweis eines Jobs oder der Vorlage
eines Arbeitsvertrages nun auch ausreichende Deutschkenntnisse. „Bayern
ist da weniger hart”, sagt Kai Weber vom Flüchtlingsrat. Im Freistaat
werde den Antragstellern noch ein Zeitraum eingeräumt, Deutsch zu
lernen. Weber findet die geplante niedersächsische Regelung auch deshalb
ungerecht, weil geduldete Flüchtlinge zu den Sprach- und
Integrationskursen bislang überhaupt nicht zugelassen waren. Während die
Ausländerexperten mit den Beamten des Innenministeriums berieten,
stellte Innenminister Schünemann gestern Nachmittag der
FDP-Landtagsfraktion seinen Kurs dar. „Ein gutes und konstruktives
Gespräch”, urteilte später FDP-Fraktionschef Philipp Rösler. Er ist
froh, dass sich Schünemann überhaupt zu einer Bleiberechtsregelung
durchgerungen hat – „aber viele Details sehen wir kritisch”. Ähnlich
hatte sich zuvor die SPD geäußert. So greife die Bleiberechtsregelung,
die einen humanitären Konflikt befrieden sollte, nach wie vor zu kurz.
„Nur zehn Prozent der Geduldeten haben einen Job. Für die dramatischsten
Fälle ist der Bleiberechtskompromiss zwar eine Lösung, aber uns ist sie
noch nicht human genug”, sagt Rösler. Deshalb hofft der FDP-Chef
„dringend”, dass bis zum Spätherbst kommenden Jahres – diese Frist haben
die Innenminister den Geduldeten zur Jobsuche gesetzt – endlich eine
bundesgesetzliche Regelung komme, die mehr Flüchtlinge erfasse. Unklar
ist nach wie vor, wie mit Menschen verfahren wird, die sich in ein
Kirchenasyl begeben haben. Hatten sie da schon einen konkreten
Abschiebetermin, sieht der bisherige Entwurf des Innenministeriums klar
vor, den Menschen das neue Bleiberecht zu verweigern. Wer „die
Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht
oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder
behindert” habe, solle nicht in den Genuss der neuen Regelung kommen.
Vor der FDP-Fraktion betonte Schünemann, man müsse sich den Einzelfall
anschauen. Da ausländische Familien oft im Niedriglohnbereich arbeiten,
haben die Innenminister zumindest Großfamilien einen ergänzenden Bezug
öffentlicher Leistungen zugestanden – „nur bis zur Höhe des
Kindergeldes”, schränkt Niedersachsen ein. Eine wesentliche
Einschränkung, erklärt Kai Weber. Denn Kindergeld bekämen Menschen mit
einer Bleiberechtsgenehmigung ohnehin. „Aber die ergänzende Sozialhilfe
wird gestrichen.”