17.11.06 // Wortlaut der "Bleiberechtsregelung" durch die IMK

Ein Auszug aus der Pressemitteilung der IMK in Nürnberg am 17.11.06: Bleiberecht für im Bundesgebiet wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige Die Innenministerkonferenz beschloss, dass ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden soll (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vergleiche Anlage). Der Bundesinnenminister hat in einer zweiten Stufe weitergehende Regelungen des Bundesgesetzgebers angekündigt, über die Bundestag und Bundesrat entscheiden müssen. Der IMK-Vorsitzende Beckstein begrüßte das erreichte Ergebnis: "Mit der Bleiberechtsregelung haben wir einen guten Kompromiss erzielt. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass der Aufenthalt von Ausländern, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, konsequent beendet werden muss. Sie dürfen nicht durch großzügige Sozialleistungen Anreize für den weiteren Verbleib in Deutschland bekommen", so Beckstein. Der WORTLAUT der Entscheidung (als pdf): >>>IMK-Erlass-17.11.2006<<<