6.11.06// Vorentscheidung zur Rückkehr von Gazale Salame!
Liebe Freundinnen und Freunde,
am heutigen Tag wurden wir durch die Anwältin von Ahmed Siala, Frau Silke
Schäfer, über die Entscheidung zu ihrem Eilantrag für eine Wiedereinreise für
Gazale Salame bis zur endgültigen Entscheidung der Angelegenheit von Ahmed
vor dem OVG Lüneburg informiert.
Hierzu verfassten wir unten folgende Pressemitteilung.
Solidarische Grüße,
Initiative Menschen für Menschen
Solidarität und Bleiberecht Hildesheim
Pressemitteilung
Wir begrüßen die Entscheidung des VG Hannover zum Eilantrag für eine
Wiedereinreise von Gazale Salame!
Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale Salame sowie
ein weiteres Kind in die Türkei abgeschoben. Der Ehemann sowie die zwei
anderen Kinder Paares blieben in Deutschland.
In seinem Urteil vom 21.06.06 kam das VG Hannover zu dem Urteil das alle vom
Landkreis erhobenen Vorwürfe bezüglich der Angabe eines falschen
Herkunftsland gegen die Familie Siala und somit auch gegen Ahmed Siala, dem
Ehemann von Gazale Salame, jeder Grundlage entbehren.
Landrätin Baule wollte nach einiger Zeit der Prüfung dieses Urteil
anerkennen, ohne Revision einzulegen und Schritte einleiten, die zur
Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern, die mit ihr in Izmir „leben“
müssen, einleiten. Innerhalb kurzer Zeit kassierte das Innenministerium
diese Entscheidung und zwang den Landkreis zum einlegen der Revision.
Daraufhin klagte Rechtsanwältin Schäfer von der Kanzlei Waldmann und Stocker
in Göttingen, welche Ahmed Siala vertritt, per Eilantrag auf eine
Wiedereinreise von Gazale Salame bis zur endgültigen Entscheidung der Klage
ihres Mannes Ahmed vor dem OVG Lüneburg.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in ähnlichen Fällen schon zu gunsten
solcher Anträge entschieden, weil durch die lange Prozeßzeit eine dem Artikel
6 GG ( Schutz der Familie) zuwiderlaufende unverhältnismäßig lange Trennung
der betroffenen Familie generiert werde.
In einer Mail an den Flüchtlingsrat und unsere Gruppe, als Unterstützer der
Familie Siala Salame, teilte Frau Schäfer mit, daß es nunmehr eine
Entscheidung des VG Hannover zu besagtem Eilantrag gibt.
Der zuständige Richter, Schmidt-Vogt hat in einer Hinweisverfügung den
Landkreis aufgefordert, Gazale Salame und ihren Kindern kurzfristig die
Wiedereinreise nach Deutschland zu erlauben und der gesamten Familie eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 zu erteilen bis das Verfahren
abgeschlossen ist.
In der Mail zitiert sie aus dem Beschluss:
" Landkreis Hildesheim, Fachdienst 202, Ausländer- und
Aussiedlerangelegenheiten (...)
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache Gazali Önder
u.a. (alias Salame) gegen den Landkreis Hildesheim möchte ich dem Landkreis
nach eingehender Prüfung der komplexen Sach- und Rechtslage aus
verfassungsrechtlichen Gründen vorschlagen, den Antragstellern kurzfristig
eine Rückkehr bzw. Einreise in das Bundesgebiet zu ermöglichen und ihnen
einen von dem Aufenthaltsstatus des Ehemannes und Vaters Herrn Ahmed Siala
abhängigen Aufenthaltsstatus i.S.v. "§ 25 Abs. 4 AufenthG zu gewähren."
Beendet wird die Hinweisverfügung mit: "Für eine kurzfristige Stellungnahme
wäre ich Ihnen sehr dankbar."
Sollte die Stellungnahme des Landkreises Hildesheim zu lange auf sich warten
lassen oder negativ ausfallen, wird das VG Hannover im Sinne der positiven
Hinweisverfügung entscheiden.
Menschen für Menschen-Solidarität und Bleiberecht verlangt dezidiert die
Umsetzung dieser Hinweisverfügung, ohne das ein weiteres Durchklagen
notwendig wird.
Wir verlangen auch von Innenminister Schünemann, die Beschlüsse unabhängiger
deutscher Gerichte anzuerkennen, ohne sie nach Gutsherrenart beiseite zu
wischen.
Der Zustand von Gazale Salame ist beängstigend. Jede weitere Verzögerung
ihrer Rückkehr könnte zu ihrem Tod führen. Allen Protagonisten sind diese
Umstände bekannt, auch das Urteil des VG Hannover und seine Begründung.
Das OVG Lüneburg wird sicher nicht anders entscheiden, so die Meinung vieler
Experten. Wer darauf setzt, daß eine Fortsetzung der Trennung der Familie zu
einer freiwilligen Ausreise von Ahmed Siala und somit zur Aufgabe seiner
legitimen Rechtsansprüche führt, nimmt billigend den Tod von Gazale Salame in
Kauf.