Pressemitteilung zur Zwangsräumung eines Geflüchteten aus Göttingen am 29.05.2019

Pressemitteilung zur Zwangsräumung eines Geflüchteten aus Göttingen am 29.05.2019 Zwangsräumung gegen Geflüchteten – Stadt Göttingen zeigt die volle Bandbreite des menschenverachtenden Maßnahmenrepertoires gegen Geflüchtete Am Mittwoch, den 29.05.19 musste ein Geflüchteter aus dem Libanon, Herr Brunner (Name geändert), auf Anordnung der Stadt von heute auf morgen, unter Anwesenheit von ca. acht Zivilbeamt*innen der Polizei und Frau X von der Stadt Göttingen seine Wohnung im Rosenwinkel räumen. Etliche Unterstützer*innen vor Ort dokumentierten das brutale Vorgehen der Stadt. Der Terminus „von heute auf morgen“ ist hier nicht sprichwörtlich gemeint: Herr Brunner erhielt die schriftliche Anordnung der Räumung am 28.05.19, also nur einen Tag vorher. Die Verantwortung für die Zwangsräumung trägt Frau X vom Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen  im Fachdienst Wohnraumfragen. Bereits einen Tag zuvor gab es einen völlig unangekündigten und ungenehmigten Räumungsversuch durch die Stadt Göttingen: Frau X erschien am Montag, den 27.05., plötzlich bei Herrn Brunner und verschaffte sich  Zugang zur Wohnung. Seine Partnerin, die ebenfalls anwesend war, solle sofort die Wohnung verlassen, da er keinen Besuch empfangen dürfe, was im übrigen nicht der Wahrheit entspricht und er müsse die Wohnung sofort räumen. Als Herr Brunner sich weigerte, rief Frau X die Polizei. Zeitgleich mit dem Eintreffen der Polizei waren auch etliche Unterstützer*innen von Herrn Brunner vor Ort. Die von Frau X gewünschte Zwangsmaßnahme konnte nicht durchgeführt werden, da die Polizei sich weigerte, das rechtswidrige Vorgehen, ohne Räumungsbeschluss und ohne Ankündigung, durchzuführen. Frau X musste den Ort unverrichteter Dinge wieder verlassen. Am folgenden Tag  erhielt Herr Brunner dann die schriftliche Räumungsverfügung. Der Versuch, auf rechtlichem Wege gegen die Verfügung vorzugehen, scheiterte an der völligen Rechtlosigkeit von Geflüchteten. Das heißt, per Gesetz ist diese Zwangsräumung legal, jedoch damit noch lange nicht legitim. Die Umsetzung und Ausführung dieser menschenverachtenden Gesetze liegt jedoch in den Händen der lokalen Behörden. Die Stadt, in diesem Fall Frau X, entscheidet, ob und wie sie jemanden zwangsräumen lässt. Ein eingeschalteter Anwalt, der versuchte wenigstens die erbarmungslose Eintagesfrist zu verlängern, scheiterte an dem völligen Unwillen von Frau X. Herr Brunner lebt seit 2 Jahren im Rosenwinkel. Das ihm zugestellte Papier, es nennt sich Umsetzungsverfügung, drohte bei Nichtverlassen der Wohnung die sofortige Zwangsräumung an: „Sie werden (…) in die Notunterkunft Maschmühlenweg 139D umgesetzt.“ Im Maschmühlenweg müssen Männer zu viert oder fünft in einem Raum schlafen. Die  Menschen werden dort harsch kontrolliert und es wird protokolliert, wann sie weggehen und wiederkommen.  Schlafen sie drei Nächte nicht in der Unterkunft, werden sie abgemeldet. Was dann mit ihnen passiert, interessiert die Stadt nicht. Selbst eine Mitarbeiterin des Flüchtlingssozialdienstes der Stadt kritisierte in einem Gespräch die Zustände im Maschmühlenweg als furchtbar. Dennoch werden  Menschen dort zwangsuntergebracht. Viele halten es nur kurz dort aus und versuchen sich dann selbst durchzuschlagen. Auch für Herrn Brunner ist klar, dass er im Maschmühlenweg nicht leben kann. Diese Zwangsräumung reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen der Stadt Göttingen, Geflüchteten ein menschenwürdiges Leben unmöglich zu machen. Dreitagesduldungen, Kürzungen der Sozialleistungen bis weit unter das Existenzminimum, Arbeitsverbot, Hausdurchsuchungen und der allgegenwärtige Stress permanenter Abschiebebedrohung. Durch diesen Maßnahmenkatalog versucht die Stadt Göttingen, den Menschen ein würdiges Dasein  zu verunmöglichen. Die Würde des Menschen  (Artikel 1 des Grundgesetzes)  spielt schon lange keine Rolle mehr –  weder für die Stadt Göttingen, die ihre Spielräume nur im repressiven Sinne ausnutzt, noch für den Gesetzgeber, der dieses menschenverachtende Vorgehen in Gesetze gegossen hat. Auch gegen Herrn Brunner wurden und werden all die oben aufgeführten Repressionswerkzeuge angewendet. Vor vier Wochen wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt, um nach seinem Pass zu suchen.  Weil viele Geflüchtete keinen Pass besitzen, geraten sie aus Perspektive der Behörden häufig unter Generalverdacht: Diese nehmen an, dass der Pass unterschlagen wurde und führen als Konsequenz Hausdurchsuchungen durch; wobei zum Beispiel die libanesische Botschaft trotz Anfrage keine Pässe für libanesischen Geflüchtete ausstellt. Dagegen sind die Betroffenen machtlos. Jedoch sind sie es, die bestraft werden – nicht etwa Botschaften, Ämter oder Institutionen. Herr Brunner nimmt all die repressiven Maßnahmen gegen ihn nicht hin: So hat er gegen die Hausdurchsuchung rechtliche Schritte eingeleitet. Er wehrt sich, wie viele andere, die nicht bereit sind, ihrer Rechtlosigkeit zu erliegen. Sie kämpfen für ein menschenwürdiges Leben . Es ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft, sie in diesem Kampf gegen Repressionen, Behörden und einen erbarmungslosen Gesetzgeber zu unterstützen. Kontaktadresse: akasylgoe@emdash.org