PM vom 20.12.2018 "Ausländerbehörde Göttingen schiebt schwer kranken Mann kurz vor Herzoperation ab"

 

Ausländerbehörde Göttingen schiebt schwer kranken Mann kurz vor Herzoperation ab

Es ist der Freitag, der 14.12.2018, 3 Uhr in der Nacht. Frau C. wird durch grelles Taschenlampenlicht, das ihr mitten ins Gesicht leuchtet, geweckt. Langsam kommt sie zu sich und realisiert, dass die Polizei in ihrem Schlafzimmer steht. 12 Polizist*innen haben ohne vorher zu klingeln oder zu klopfen die Haustür ihrer Privatwohnung aufgebrochen. Sie sind aggressiv, schreien sie an, sagen ihr nicht, warum sie kommen und wen sie suchen, können ihr keinen Durchsuchungsbefehl zeigen. Sie wollen wissen, wer sich in der Wohnung befinde, dringen ohne Vorwarnung in jedes weitere Zimmer ein. Dabei werden auch Frau C.s Freund und ihre beiden Söhne wach.Der jüngste Sohn hat heute Geburtstag, er wird 9 Jahre alt. Im Kinderzimmer findet die Polizei Herrn C., Frau C.s Bruder. Ihn haben sie gesucht, um ihn abzuschieben. Sie geben ihm 20 Minuten, um seine Sachen zu packen, dann nehmen sie ihn mit. Um 11 Uhr morgens sitzt er bereits im Flieger nach Sarajevo, Bosnien. Bevor die Polizei in Frau C.s Wohnung eingebrochen ist, haben sie Herrn C. schon erfolglos in seiner eigenen Privatwohnung gesucht. Auch hier wurde die Tür aufgebrochen. Woher die Polizei die Adresse der Schwester hat, woher den Befehl dort ohne jegliche Vorwarnung einzubrechen kam, kann nur vermutet werden. Herr C. darf nicht noch einmal in seine Wohnung zurück - lediglich einen kleinen Rucksack, den er für den Besuch bei seiner Schwester dabei hat, darf er mitnehmen.

Bei der nächtlichen Abschiebung von Herrn C. demonstriert die Polizei ein erschreckend brutales Vorgehen - hier beginnt und endet die Geschichte aber nicht. Herr C. ist schwer krank. Am 20.12.2018 sollte er wegen einer Herzoperation stationär ins Weender Krankenhaus aufgenommen werden. Neben Herzproblemen hat er unter anderem Operationen an der Galle hinter sich und war außerdem in der jüngeren Vergangenheit mehrfach im Asklepiosklinikum in stationärer Behandlung. Er hat eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und allein in der letzten Zeit zwei mal versucht, sich umzubringen.

Herr C. hat den Jugoslawienkrieg überlebt, war in den Jahren 1992-94 in Kriegsgefangenschaft, wo er misshandelt und gefoltert wurde. Seitdem kann er nicht mehr richtig schlafen - er schreit und schlägt um sich, berichtet über Albträume, in denen er das im Krieg Erlebte wieder und wieder durchmacht. Dadurch hat er Angst, alleine zu schlafen, weswegen er auch bis jetzt häufig bei seiner Schwester und ihrer Familie übernachtete.

Herr C. war und ist nachweislich reiseunfähig. Im Falle einer Abschiebung würden ihm massive körperliche und psychische Schäden drohen, wie ärztlich attestiert wurde. Darüberhinaus hatte er eine gesetzliche Betreuung, weil er aufgrund seiner Erkrankung Unterstützung im Alltag benötigte. All das wussten die Göttinger Behörden - jeder ärztliche Brief, jeder Termin wurde ihnen vorgelegt. Sie verlängerten zuletzt sogar seine Duldung und bestätigten die Finanzierung seiner ärztlichen Behandlungen für das kommende Quartal. Und trotzdem haben sie dafür gesorgt, dass Herr C. abgeschoben wurde. Sie beorderten sogar einen Arzt für die Abschiebung hinzu, der dafür sorgen soll, dass er während der Abschiebung nicht zusammenbricht. Dieses Vorgehen ist nicht nur grob fahrlässig, es ist schlichtweg menschenverachtend. Der psychische und körperliche Zustand von Herrn C. ist äußerst labil. Seine Schwester ist zutiefst besorgt, dass er die nächsten Wochen nicht überlebt. Allein der nächtliche Angriff der Polizei kann für ihn eine schwere Retraumatisierung bedeutet haben.

Herr C. kommt noch am selben Tag um 14:30 Uhr in Sarajevo an. Am Flughafen wird ihm ein Beruhigungsmedikament verabreicht, dann wird er sich selbst überlassen. Er ist inzwischen in Derventa, einer Stadt in der serbischen Republik Bosniens. Von dort ist er 4 Jahre zuvor nach Deutschland geflohen, seiner Schwester folgend, die schon seit über 10 Jahren in Deutschland lebt. In Bosnien gibt es keine Familie und keine Bekannten mehr. Nun schläft Herr C in Derventa auf der Straße. Er hat kein Geld und keine Krankenversicherung. Dadurch ist ihm keinerlei medizinische Versorgung möglich, seine geplante und notwendige Herzoperation kann nicht durchgeführt werden.

Frau C. hat einen Anwalt eingeschaltet. Sie wird rechtlich gegen die Abschiebung vorgehen. Sie wird weiterhin vor Gericht dafür kämpfen, dass ihr Bruder zurück nach Deutschland kommen kann.

Leider wird hier kein Ausnahmefall beschrieben. Die skrupellose Abschiebung von Herrn C. reiht sich in das Kontinuum menschenverachtender Praktiken der Göttinger Ausländerbehörde. Erst diese Woche wurde bekannt, dass eine in ihrer Heimat schwer misshandelte und mit dem Tode bedrohten Pakistanerin noch vor Weihnachten abgeschoben werden soll. Weiterhin gab es in letzter Zeit brutale und widerrechtliche Festnahmen direkt vor dem Rathaus. Durch 3-Tages-Duldungen und Hausarrestverfügungen werden Menschen unter massiven psychischen Druck gesetzt.

Wir, der Arbeitskreis Asyl Göttingen, unterstützen Frau C. in diesen Kampf und fordern, dass Herr C. unverzüglich wieder nach Deutschland einreisen kann.

Wir fordern die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, öffentlich Stellung zu beziehen. Herrn C. braucht einen unbefristeten Aufenthaltstitel, alles andere setzt sein Leben aufs Spiel!

Wir fordern eine öffentliche Entschuldigung der Polizei und der Behörden.

Wir fordern, dass dieser Wahnsinn endlich aufhört - dass Menschen zusammenleben können, ohne Angst vor Abschiebung haben zu müssen!

Wir fordern ein Bleiberecht für alle.

Es reicht! Es reicht schon lange!

 

AK Asyl Göttingen

 

 

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